Da hätte ich mal ne Frage dazu... wenn man dann nun so ein "grosses" Kennzeichen hat... darf das Moped dann auch schneller wie 60km/h ?
Bevor jemand fragt... hab das gelesen mit dem 60km/h Status, gehe aber davon aus dass es nicht nach unten (also 50km/h) korrigiert wird...
Was mich auch noch interessieren würde... werden dann Steuern jährlich fällig ?
Nö, darf es nicht. Es bleibt ein Moped. Schneller darf es nur, wenn du durch irgendwelche sinnfreie Maßnahmen die Leistung erhöhst und der Dampfkesselüberprüfungsverein (TÜV) im Hinblick auf die Verkehrstauglichkeit bescheinigt, dass dein Konstrukt die Anforderungen einer höheren Fahrzeugklasse (Leichtkraftrad) erfüllt und dir das auch in den Schein einträgt. Dann hast du aber kein Moped mehr, sondern ein Leichtkraftrad. Das heißt, du darfst kein großes Schild haben, sondern du musst eines haben - mit allen Konsequenzen: Versicherung, Steuern, A(1)-Schein usw.
Holst du dir nur ein großes Schild, ohne irgendwelche Umbaumaßnahmen anstelle des kleinen Schildes, dann musst du trotzdem keine Steuern zahlen.
Zitat von § 3 KraftStG
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1.
Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
Der Mehrwert des großen Schildes ist für mich immer noch nicht erkennbar. Posen auf dem Schulhof?! Nur mal angenommen, die Polizei sieht deine Simme, wundert sich über das schöne alte Moped und grüßt mir "Führerschein und Fahrzeugpapiere", dann frage ich mich, was wohl passiert, wenn du ein großes Schild hast. Soll ja vorkommen, dass nicht jeder so ein alter eingefleischter Hase ist...
Also Situation: Moped mit großem Schild, ohne TÜV-Plakette wird angehalten. Im Schein steht was von Kleinkraftrad 60km/h, der Fahrer hat Führerschein der Klasse M. Mögliche Konsequenzen:
1. Warum fahren Sie mit Klasse M 60?
2. Warum fehlt die TÜV-Plakette?
3. Warum fahren sie mit M (=kleines Schild) ein Motorrad (=großes Schild)?
Ich mag mir das gar nicht vorstellen... Hier in München ist das ja schon immer Stress, der Polizei zu versichern, dass Klasse M für 60 in diesem speziellen Fall reicht und allein die Wartezeit, bis über Funk alles geklärt ist und man "gute Fahrt" hört, ist schon nicht ohne... wie lange mag der Prozess dann dauern, wenn man auch noch ein großes Schild hat und damit auf den ersten Blick ein Motorrad?