Beiträge von arccra

    Damals wurde die Fahrbahn des Dammes gemacht, da durften dann nur Fußgänger und Fahrräder rüber.
    Wie gesagt würde ich die Brücke auch auf keinen Fall empfehlen, habe es einmal gemacht mit meiner Schwalbe. auf der Rücktour dann halt über den Damm auch wenn es nicht erlaubt war. Kleiner Tipp wenn dann doch ein Schiff da durch will Pausenbrot auspacken und Kaffee trinken (soweit man was dabei hat).

    Ich kann mit der Schwalbe den Bahndamm nach Rügen nur empfehlen. 2010 konnte man anscheinend noch mit Moped rüber, war aber nicht schön (zuviel Steigung/ Gefälle). Bei Warnemüde entweder etwas südlicher fahren oder in der Nähe des Bahnhofes Warnemüde die Fähre nutzen (103). Der 105 Tunnel war letztens eine kostenpflichtige Kraftfahrtstrecke.


    Viel Spaß bei der Tour.

    Puh bin mir nicht mehr so sicher bei mir waren es deutlich über 100 Euro könnte auch kurz vor 200 € gewesen sein (Nachprüfung soltle man auch einrechnen auch wenn diese deutlich günstiger war ca. 20 €), lange her. Aber in dem Dreh.


    Stündliche Abrechnung lässt nicht erkennen wie teuer es wird (Berliner und Hamburger kennen das von anderen Projekten :roll:). Hier kann es nur eine Pauschale analog zur Hu Klarheit schaffen, alles andere wäre auch willkürlich da sie/er ja sonst noch was abrechnen könnte.


    Mir hat man nichts vorher gesagt auch nicht mittels nachfragen.

    Sehr wohl kann aber eine Hu für ein nicht zugelassendes Fahrzeug gemacht werden (freiwillig jawohl offensichtlich auch, wenn auch unsinnig meines Erachtens). (ABE/BE haben Simsons die auch).
    Und die Hu ist nunmal die allgemein anerkannte Prüfung der Verkehrstüchtigkeit und um nichts anderes geht es auch.
    Ich unterstelle hier mal ein wirtschaftliches Interesse des Prüfers, daher würde wohl immer dazu geraten werden. Ich bezweifel das überhaupt eine weitergehende Prüfung als HU stattfindet, wenn wir bei mir mal eben der Luftfilter an der falschen Stelle gesucht wird.


    Wie willst du dir den vorher Über die Kosten in Klaren sein, dann müssten die Prüfkosten ja irgendwo öffentlich stehen (Mir nicht bekannt).


    Auch Richtlinien und Vorgehensweisenvorgaben können falsch sein, rechtlich gesehen (Verhältnismäßigkeit der Mittel).


    Und das bei deinen Fall Gutachten über Gutachten geschrieben wurden spricht nicht grade für objektive Gutachten, sondern weißt eher in Richtung Gefälligkeit gegenüber den Auftraggeber.

    Erstmal danke das du zur Sachebene zurückkehrst.


    Wieso sollten die Betriebssicherheit weiter geprüft werden als was eine HU macht.
    Bekomme man dann als Nebeneffekt von Einzelabnahmen für gelungene Konstruktionen?
    Denke nicht. Es wird nach den Vorgaben der ABE / Betriebserlaubnis bewertet alles andere ist doch Unsinn und wird bestimmt nicht gemacht.


    Es geht hier nicht um Mitleid sondern um einen ordentlich Umgang selbst Schwerverbrecher werden Rechte zugestanden. Strafe ist das eigentliche Ordnungsgeld, nicht aber die Kosten des Verfahren. Diese Kosten haben in Sinne der Verhältnismäßigkeit so gering wie möglich zu sein.


    Interessant wäre es jetzt wie die Vorgaben seitens der Behörde für die Auftragsvergabe aussieht. Sehe aber keine Möglichkeit an diese Daten ranzukommen, nagut eventuell über die Presseauskunftspflicht.


    Im Übrigen können Mängel auch während der Fahrt entstehen, somit könntest auch du in die selbe Situation kommen. Trotz vorheriger Prüfung. Bist dann ebenso hart zu dir selbst?

    In Dt. gibt es keine Todesstarfe, Erzwingungshaft / Ersatzhaft und Schutzhaft ("Unterbindungsgewahrsam") gibt es sehr wohl und wäre auf diesen Fall sogar anwendbar wenn sich zum Beispiel den Betrag für die Geldstrafe nicht aufbringen lässt, siehe Schwarzfahrer in Berlin.


    Das Seeperle (sie/er weiß nicht genau :-() ein paar Themen mehr anschneidet kann ich schon nachvollziehen man fühlt sich halt ein wenig ohnmächtig wenn solche Verfahrensstrukturen gegen einen wirken. Dies ist ja auch gewollt, damit man möglichst schwierig etwas ausrichten kann. Ob das nun gut oder schlecht ist sei dahin gestellt.


    Zurrück zum Thema: Ja die Gebühren halten ich auch für nicht gerecht fertigt, worin besteht denn der Mehraufwand diese Prüfung gegen über einer HU? Ich erkennen keinen (anfahrt gilt nicht, gibs auch bei Werkstätten mit externen Prüfer). Hier werden Fehlanreize gegenüber den Prüfer gesetzt, die ggf. derren Unabhängigkeit beeinflussen.

    luluxs: Vergiß diese Walkie Talkie Empfehlungen von Schwalbenchris, denk mal er meint das scherzhaft. Gute PMR-Funken werden etwa das gleiche kosten, wie ein anständiges Bluetooth Motorrad Set.
    Bluetooth hat den Vorteil das man ggf. auch sein Handy mit koppeln kann, sprich Mukke oder auch mal Handygespräch führen (ohne Kabel zum Helm versteht sich). Leider gibt es kaum Test, ich habe das Bt City von Midland, das geht schon ganz gut, für Musik aber nur mittelmäßig.


    Im Gegensatz zur PMR-Funke kann man bei BT, wie mit Handy sprechen also z.B. beide gleichzeitig und nicht nur versetzt. Königslösung ist dann Bt mit einer Bt-fähigen PMR-Funke zu koppeln.


    Ich denke aber nicht das man unter 200 € was vernüftiges bekommt.


    (wichtig die meisten BT-Systeme sind nicht untereinander kompatibel, leider :( )

    Rossi: Ja klar gibt es es solche Leute regt mich auch immer auf, ich hingegen bin immer über die Märkte bei Simsontreffen und habe orginal Blinker Ochsen Auge rausgesucht, um ja nicht welche zu benutzen die keine ABE haben. Einzig die Vape und mein Scheinwerfer (mit Zweirad-ABE) sind nicht nicht orginal. Und trotzdem kriegt man was reingewürgt.


    Vape und Scheinwerfer wurden übrigens nicht bemängelt.

    Rossi: Habs doch selbst erlebt. Bremswerte wurden nicht gemessen, zumindest lag dem Bußgeldverhängenden Amt nicht vor was sie mir zeigen konnten. Fehlender Luftfilter wurde bemängel. gesucht hat er aber da wo er bei der KR51/1 sitzt hatte aber eine KR51/2 (also direkt vor dem Vergaser). Sitzbank Thema hatte ich hier schon erwähnt. Ich frage mich warum traut ihr den Gutachtern mehr als dem angeblichen Täter, woher kommt das. Absichtlich oder nicht absichtliche Fehler vom Prüfer sind defacto, so wie das System aufgebaut ist, im Einzelfall einfach schwer zu beweisen. Ich sag ja nicht das es die Regel ist. Prüfungstechnisch kann ich das nur von meinen Fall behaupten.


    Gleiche Fahrzeug bei anderen Prüfer, kam nur die Worte Goldstaub und kann ich nicht verstehen, über die Lippen, nützt nur rein gar nichts. sobald man das Sicherstellunggelände verlässt, kannst du ja alles schnell repariert haben.


    Prof. Sorry. Hatte wohl auf Grund des unsichtbaren zweiten Ironie-Smilies eine Art doppelter Verneinung gesehen, quasi Ironie-Ironie also bitterer Ernst. ;)

    Rossi: Kläre mich bitte mal auf, kriege ich das Geld für den Anwalt wieder wenn das OWI-Verfahren eingestellt wird? Bitte nicht mit Rechtsschutz kommen da dies nur bedeutet das man sich den Anwaltliche Vertretung auf Monatsratenbasis leistet. kann man sich überhaupt kostenneutral wehren? Oder bleibt es immer ein abwägen was kostet jetzt mehr Recht haben oder Schuld eingestehen obwohl man sich nicht schuldig fühlt.


    Die Spielregeln sind übrigens keineswegs so überall nachzulesen, sondern sind recht teuer zu bezahlen. Ja die Gesetze sind frei lesbar, zur Deutung dieser sind aber die Kommentare wichtig. Versuch mal die Kommentare zu Gesetzen oder bestimmte Urteilsverkündungen kostenfrei zu bekommen. Das zum Thema Spielregeln und nachlesen. Aber diese Diskussion führt hier sehr weit weg vom eigentlichen Thema.


    "Entweder akzeptieren, politisch aktiv werden und versuchen sie zu ändern oder auswandern." - Ich nehme Option 3 oder vielleicht später 4 ;)


    Darüber hinaus kann die Sicherstellung durchaus ein angemessenes Mittel sein. Es geht ja nicht nur um die Dokumentation des Fahrzeugzustandes, sondern auch um die wirksame Verhinderung der Weiterfahrt im Sinne der Gefahrenabwehr.


    Das probate Mittel zur Gefahrenabwehr ist die Weiterfahrt zu untersagen ggf. die BE einziehen. Beschlagnahme erfordert immer richterliche Zustimmung (geht auch im Nachhinein). Mit dem falschen Fuß aufstehen ist dann ja quasi eine Umschreibung von Willkür, denn vor dem Recht soll ja jeder gleich sein unabhängig von der Tagesform.
    Thema Verhältnismäßigkeit wird mir zu sehr außen vorgelassen.
    Ob eine Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht lässt sich nur höchstrichterlich wirklich entscheiden, genau so wie es falsche Interpretationen von Gesetzen gibt, gibt es auch falsche Gesetze.




    Eine Frage noch an den TE. Bist du auch Halter des Fahrzeuges? Wenn nicht kann es sein das das gleiche Bußgeld auch nochmal zusätzlich beim Halter abverlangt wird, bei den Punkten weiß ich es leider nicht ob es da auch möglich ist.

    @ Dr. Gerbit: Also bei mir wurde aktiv um die Zustimmung zur Sicherstellung gebetten, da sehe ich schon einen Unterschied. Hier könnte man einen Schuh draus drehen, weil man aktiv einverstanden war sei es auch nur Schadensersatzansprüche zu bekommen.


    Desweiteren möchte ich hier mal feststellen das die Interpretationen von Gesetzen auf keinen Fall so eindeutig sind. Ich schätze mal Sie beziehen sich auf Absatz 2. Was genau ist denn dann mit der geforderten Verhältnismäßigkeit, die Kosten der Dokumentation des Fahrzeugszustands übersteigen ja das Regelbussgeld bei weitem.


    Und ich male hier keine Verschwörungstheorien über der Berliner Polizei, es ist nur sehr auffällig das es bei den mir gekannten Fällen, immer um den selben Polizisten gehandelt hat (hier wäre eine PM des TE interessant - Name sollten im Protokoll stehen was du bekommen hast).


    Und eine Rechtsberatung darf hier ehy nicht getätigt werden, darauf haben die Anwälte bis auf ein paar Ausnahmen ein Monopol drauf.


    Ich habe dem TE entsprechend Hinweise gegeben wie die Prozedur abläuft und Möglichkeiten aufgezählt wie er handeln kann, alles zum Thema Rechtliche Schritte habe ich mit Absicht rausgelassen und auf einen Anwalt verwiesen.



    Fühlte ich mich damals ungerecht behandelt? Ja, auch heute noch. Von den Betroffenen (waren zwei) mit denen ich geredet habe, denke ich das gleiche.


    So bevor das hier in einen Kleinkrieg ausartet sollten wir mal darauf warten was der TE sagt.

    Prof Welche Halbwahrheiten denn? Würde mich schon mal interessieren. Unabhängig davon könnte man auf Grund der alljährlich wiederkehrenden gleichartigen Berichte, die meistens aus Berlin (in einer bestimmten Gegend) kommen, Vermutungen haben.


    1. Die Berliner pflegen Ihre Schwalben nicht.
    2. Es gibt ein grundsätzlich abweichendes Verhalten von einem oder auch mehrere Polizisten im Schnitt zu anderen Gegenden.
    3. Berliner Gesetzeslage ist was ganz besonderes.
    4. Die meisten Schwalbennest Mitglieder sind Berliner (schätze eher nicht)
    5. Die Häufung ist reiner Zufall.


    Ich finde es auch erst mal nicht gut das der Betroffene erstmal niedergemacht wird. Ob er nun mit seinen Vater die Schwalbe durchschaut oder auch mal erwähnt das die Bremse vorne weich war (was heißt weich, solange er die für die Schwalbe vorgebenden Werte erreicht ist es erstmal ok, das interessiert die Prüfer nur scheinbar nicht) und das Bremslicht prüft man zum Fahrtbeginn und nicht ständig, als ist auch hier die Möglichkeit gegeben das es während der Fahrt passiert es. Er hat das nicht ausdrücklich gesagt, aber eben auch nicht das Gegenteil.


    Ich habe es doch erlebt Bremsen werden bemägelt aber genaue Werte werden von den Prüfer nicht gemacht. Ich habe zum Beispielt mein Sitzschloßschlüssel damals nicht mit abgegeben (Polizei hatte auch nicht gefragt). Jemand hat dann die Sitzbankhalterung verbogen und mir wurde das noch als zusätzlicher Mängel angekreidet.


    Ganz ehrlich ich glaube nicht mehr an die Neutralität der von der Behörde beauftragten Prüfer (ich für mich kann da nur einen nennen). Auch das hier scheinbar keine Ausschreibung im Sinne günstiger Preis statt findet (wie es eigentlich bei jeden öffentlichen Auftrag Pflicht ist) spricht nicht unbedingt für absolut fairen Umgang, sondern eher in die andere Richtung. Das Problem bleibt das zu beweisen.


    Zu IFLY2low4U: Du haste die Nummer der Verwahrstelle auf deinen Protokoll da kannst du anrufen. Frag nach wann der Prüfungstermin ist ggf. kannst du ja dabei sein (leider meistens eher nicht). Wenn ja wappne dich mit dem Schwalbenbuch und einen Zeugen möglichst nicht verwand oder verschwägert (am besten selbst Prüfer ;) ). Wenn du noch etwas Zeit zur Prüfung hast und des auf anderen Wege probieren willst geh zum Anwalt und mach eine Erstberatung (auf den Kosten wirst du aber vermutlich auch bei Erfolg sitzen bleiben). Ggf. gibt es ja Kniffe wer weiß.


    Rechne mit ca. 400 Euro als Zahlung an das Ordnungsamt. Und 20 -30 Euro um das Fahrzeug erneut bei einen technischen Überprüfer vorzuführen.


    Wichtig selbst wenn der dir ok gibt darfst du erst wieder mit der Karre fahren bis du deine BE wieder hast.
    Ich hab ja schon geschrieben das du nach Möglichkeit verhindern solltest das die Papiere über die Behörden Post von der Verwahrstelle zur Zulassungsstelle (Landsberger wenn ich mich nicht irre) gesendet wird. Dann kannst du locker 2 Wochen warten bis es da ankommt.



    Schlußendlich wenn du dann Wochen später deine Bußgeld Bescheid bekommst ruf alsbald bei denen an und vereinbare eine Ratenzahlung (du kannst sie leider nicht zu zwingen, aber innerhalb eines Jahre geht wohl meistens) ggf. auch wegen erduziertes Bußgeld, weil die Bußgelder ja seit einiger Zeit sozial angepasst werden können (das geht bei hohen Verdienst nach oben aber eben auch nach unten). Du kannst auch dort Einspruch erheben, der aber zu mindestens bei mir nicht fruchtete (genaue Prüfungsunterlagen bekommst du dort nur Vorort). Danach geht es nur noch über eine Klage, mit dem entsprechenden Risiko.


    Ansonsten bin ich gespannt, wie es ausgeht.

    Bitte sag mal ist es jetzt eine Sicherstellung (sprich mit deinen Einverständniss) oder eine Beschlagnahme gewesen?
    Sicherstellung wäre doof das das dein Einverständniss vorraussetzt, damit müsstest du die Kosten sogar bei einen für dich positiven Test zahlen (fieser Trick), soweit ich weiß.



    @ Dr.Gerberit: Den Vorwurf Willkühr kann ich durchaus nachvollziehen den Sicherstellen kann man auch nur die Betriebserlaubniss einziehen und nach bestätigter Reparatur wieder rausrücken. Es wird hier um eine Ordnungswiderigkeit zu beweisen das Fahrzeug beschlagnahmt. Reden bringt nichts mehr wenn die Kiste beschlagnahmt wurde, denn dann geht es einfach seinen Weg und niemand kann was dran ändern (ok ggf. mit Rechtsbehelf, aber auch das muss man bezahlen und kriegt es übrigens nicht wieder). Das ganze ruht zumindest in Berlin rechtlich auf einer sehr komisch formulierten Gesetzeskrücke, wo man auch für Ordnungswidrigkeiten Massnahmen aus dem Strafgesetzbuch verwenden kann.


    Auf Teufel komm raus alles beweisen zu wollen führt uns mal schnell zu Zuständen eines Polizeistaates. Leider gehen die Tendenzen immer weiterhin. Siehe Hausdurchsuchung wegen zu schnellen Fahrens (OWI höhe, keine Straftat),Unschuldig im Kast und dann darf man von seiner mickrigen Entschädigung auch noch Kost und Loggie (Zelle) zahlen, gibt andere mehr oder weniger passende Beispiele. Mich kotz das allgemein an und besonders wenn es mich direkt betrifft.


    Ok vielleicht bin ich Idealist und nicht jeder teil unbedingt meine Meinung. Aber Besitz/ Eigentum ist ein Grundrecht Art 14 wenn einer fragt, es kann einfach nicht sein das wegen des Verdachts einer OWI das Grundrecht einfach mal eingeschränkt wird. Wer sagt, halt das ist ja der Richtervrbehalt, der gibt sich Träumerein hin, das meiste wird durchgewunken weil die enfach keine Zeit zur Prüfung haben (Beispiel Köln - Streaming Abmahnungen).




    Ach sorry ich reg mich schon wieder auf. Das ist der Grund warum ich mich mit den Scheiß einfach nicht mehr beschäftigen wollte. Sorry für die Grammatik und Rechtschreibung, achte nicht so drauf wenn ich mich aufrege ;-).

    Naja was Thema Sicherheit betrifft rüst ich lieber auf den auf alten Standards zu fahren (soweit es erlaubt ist versteht sich). Probem den Kunststoffgriffe ist halt das man nur ein bestimmte Menge an Kraft auf die Bremsen bringen kann, alles andere geht in die Verformung den Plastehebels. Probiere es aus ist wirklich eine Besserung. Zum Thema Bremskraft vorne bei der Schwalbe gibt es ja Minimumwerte der KBA. Diese werden aber von dem Prüfer einfach mal ignoriert. Kann ja gut aus sein das unser IFLY2low4U durch aus noch in den Grenzen liegt. Stoppyqualitäten sind ja nur mit sehr extremen Maßnahmen möglich, ich habe aber das Gefühlt das die Polizie als auch Prüfer das einfach vorraussetzen.


    Naja hilft dir alles nicht viel, ich weiß. Was mich immer ärgert ist das der Hauptkostenpunkt nicht die Strafe ist, sondern eben die restlichen Kosten, die für die Untersuchung notwendig sind. 200 Tacken für den Prüfer? Komisch der Tüv beim Motorrad macht das gleiche und kostet nicht mal die hälfte gibt es hier keine Ausschreibungsverfahren oder wird hier in einer Art Selbstjustiz indirekt die Strafe erhöht. Auch wenn man schuldig ist hat man Rechte. Frustet mcih das Thema.


    Hatte damals einfach mit abgeschlossen weil ich mich nur drüber aufregen konnte. Werde bis WE dir noch Fragen beanworten wenn ich kann, danach höre ich wieder auf mich mit dem Thema zu beschäftigen. Sonst versaue ich mir Weihnachten.

    Moin alle zusammen,


    ich kurze Info wie es damals ausgegangen ist. Der Prüfer (trotz meines Wunsches nicht in meiner Anwesenheit) hat mein Moped durchgeprüft jede menge aufgeschrieben (Teilweise auch def. gelogen -> kein Luftfilter oben bei einer KR51/2, lach der ist vorm Vergaser wo er auch hingehört), kein Bremskraft Protokol. Alles im allem musste ich dann die Kiste zu einer Tüvstelle bringen und gegen prüfen lassen (das kostete nochmal 20-30 Ocken wenn ich mich recht entsinne).
    Bleckjack konnte den Zustand meines Fahrzeugs ja bestätigen.



    Blechjack war eine Beschlagnahme bei mir, Sicherstellung ist freiwillig hätte ich nie im Leben gemacht.




    Mein Rat nimm dir einen Zeugen mit und prüfe vor Ort, was der Prüfer bemängelt hat.
    Hast du eine richtlerliche Bestätigung bekommen -> Beschlagnahme (wenn es eine Beschlagnahme ohne sofortiger Bestättigung war, kann diese noch folgen) oder hast du einer Sicherstellung zugestimmt, ist ein wichtiger Unterschied.


    Ansonsten weise die Verwahrstelle darauf hin deine Papiere nicht zur KFZ-Stelle zu schicken (2 Wochen Postweg mindestens, und so lange darfste dann auch nicht fahren).


    Wo haben Sie dich denn erwischt, Schöneberg, einer der Typen so'n Jungscher?


    Ich verstehe hier einige Leute im Forum nicht. Beschlagnahme sollte einfach bei einer Ordnungswidrigkeit nicht sein. Ein Weiterfahrt kann man auch anders untersagen und ist bei einer Schwalbe kein Problem (schieben halt).


    Ordnungsamt wird dir statt Regel Bussgeld mit Sicherheit einen erhöhten Satz verpassen, wenn du aber nahe des Existiensminiums bist kann man das auch etwas absenken lassen und dann in Raten abstottern.


    Letztlich war meine Entscheidung daraufhin meine Schwalbe ins Wohnzimmer zu stellen und Motorradführerschein zu machen.



    Alle die meine nicht davon betroffen, weil ja alles ok ist können ja gern ein paar Runde in Schöneberg drehen wir werden sehen, ob da bei einer Kontrolle nicht schnell mal was kaputt geht.


    Ein Tipp noch vergiss die Plastikbremshebel hole dir die aus Metall, dann gibt es nicht viel Interpretationsraum bei der Bremskraft.