Hallo Frank und Jörn,
mag ja sein das es allgemeine Anweisungen gibt, was mir vorschwebt ist etwas was spezifisch für das jeweilige Model der Maschine die man fährt gefertigtes Prüfungshandbuch mit entsprechenden Maßen und Darstellungen, wie der Sollzustand des Fahrzeugs sein muss. Selbst das "Buch" ist mir in manchen Belangen etwas zu unkonkret. Mir geht es dabei eben nicht darum Mängel zu beheben, auch wenn das ein positive Nebeneffekt ist. Sondern den Verdacht auf einen Mängel gleich ausräumen zu können. Denn Selbst wenn du das Ding zurück hast, haste ein paar Tage ohne es verbracht. Von Kosten die einfach unnötig sind mal abgesehen. Verhältnismäßigkeit hin oder her ist das erstmal eine reine Bauchgeschichte des Polizisten.
Im übrigen Sicherstellung von Beweissmitteln (Strafprozeßordnung) ist wohl immer möglich, auch ohne Richterspruch (der muss dann nachgereicht werden innerhalb von 3 Tagen).