Beiträge von Mattescop

    Mensch Basti!


    Jetzt weiß ich wenigstens, wer mich so böse angeschaut hat, als ich vor der Wache beim Rauchen stand:-)!
    Ich weiß zwar nicht, warum Du so böse geguckt hast, aber egal... Dein Schwalbe ist superschön, auch wenn ich sie nur in der Vorbeifahrt habe sehen können...


    Grüße


    Mattes

    Naja, das ist ja schon mal ein Anhaltspunkt... Danke dafür!!!
    Das Ding in Frankreich ist aber die L-Ausführung (mit Blinkern). Meine hat keine Blinker, aber dafür die originale BE und besser aussehen tut sie auch noch!
    Also gehe ich mal davon aus, dass so ca. 350-400 EUR realistisch sind?


    Grüße


    Mattes

    Prinzipiell ist es möglich, einen Rahmen zu schweißen-schwierig ist es für einen Fachmann auch nicht!


    Aber: Der Prof hat recht..., wenn der Rahmen an der Stelle bei so geringen Kräften schon bricht, hat er mit Sicherheit noch andere erhebliche Schwachstellen, die Du nicht sehen kannst!
    Bevor Du x Euro fürs Schweißen und danach wieder Lackieren ausgibst, suche Dir lieber einen stabilen Rahmen!


    Mattes

    Die Geschichte mit der Militärversion ist kein Witz, da war sogar ein Bild dabei...
    Die Chromteile waren mattschwarz und die aus Kunststoff in oliv, leider finde ich die Textstelle im Moment nicht wieder.
    Ist aber letztlich auch egal!
    Mir geht es ja um den Wert der "zivilen" Ausführung-meine hat übrigens keine Blinker.


    Grüße


    Mattes

    panzer-paul:
    Gute Idee, aber meine Frau weiß doch wieviel Taschengeld ich zugeteilt bekomme:-) und davon muss ich ja auch immer die Garage bezahlen (...war Spaß...)!


    Du hast es getroffen, lieber Frank! Ich habe mir auch schon die Finger wundgesucht, allerdings ohne Erfolg.
    Dabei habe ich auch gesehen, dass es eine absolute Rarität ist...


    Die Frage ist nur, ob es einen Markt dafür gibt? Und so ganz ohne Vorstellungen einfach mal in der Bucht einen Versuch zu machen, ist mir zu ungewiss!


    Kennt vielleicht irgendwer ein spezielles Forum für solche Geräte?
    Mattes


    p.S.: habe noch etwas gefunden... ursprünglich (ca. Mitte 60´er Jahre) soll die X1 als Militärversion für die französischen Fallschirmjäger bzw. für die Fremdenlegion konstruiert worden sein...

    Nein, Platz braucht es wirklich nicht viel-ist ja ein Fahrgerät zum Zusammenklappen:-)!
    Aber meine Frau steigt mir langsam auf´s Dach, wenn meine Kinder und ich alles mit Fahrzeugen zustellen...
    Fest steht aber: Verschenkt wird es nicht, daher ja auch die Anfrage!
    Vielleicht gibt es ja Wohnmobil- oder Bootseigentümer, die Interesse haben...?


    Das Ding hatte ein Bekannter in seiner Halle unter viel Gerümpel herumstehen...in der BE ist die erste Besitzerin eingetragen..,.

    Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob ich es verkaufen möchte.
    Aber auf der anderen Seite kann ich auch nicht alles sammeln und träume immer noch von einem originalen Star oder Habicht...
    Es geht ja erstmal "nur" um die Wertermittlung.

    Hallo liebe Foris!


    Hat irgendjemand einen blassen Schimmer, was dieses Klapp-/Faltmofa wert sein könnte?


    X 1


    Ich habe so ein Ding bekommen...es hat die original BE, läuft wie der Teufel und sieht für seine knapp 40 Jahre wie neu aus...
    Die gleiche Frage habe ich auch schon in einem anderen Forum gestellt und hoffe auch Eure Hilfe!


    Vielen Dank und Grüße


    Mattes

    "Möglichst" heißt in dem Fall aber:
    Muss nicht unbedingt, wenn alle anderen Normen trotzdem eingehalten werden können...


    Also die Winkelung (vertikal mx. 30 Grad), der Bodenmindestabstand (max. 20 cm über Fahrbahnniveau) und die Lesbarkeit (aus 45 Grad Betrachtungswinkel in einer Entfernung von 15 m)...

    Anhand des ersten optischen Eindrucks würde ich auch davon ausgehen, dass sie echt ist.
    Auf dem linken der beiden Bilder (an den Einriß- und Knickstellen) sieht man schön, dass es sich um grobfaseriges, altes Papier handelt...
    Der Stempel ist schön verblichen, die Farbe und das Schriftbild der Eintragungen passen gut zusammen...

    Freut mich, dass Du Dein Möppel wieder hast!
    Aber die Geschichte ist doch bestimmt noch nicht zu Ende,oder?
    Mich persönlich würden noch folgende Sachen interessieren:


    Welchen Status hat man der Dame gegeben? Ist sie Beschuldigte oder Zeugin (beides wäre möglich...)?
    Hat sich geklärt, wer die Schwalbe gestohlen hat?
    Hast Du Deine zivilrechtlichen Ansprüche schon geltend gemacht?


    Grüße


    Mattes

    Vielleicht lag es aber auch einfach daran, dass alle Haftpflichtversicherer noch eine sogenannte "Nachversicherungspflicht" haben... Oder daran, dass Du vorab noch nie aufgefallen bist...
    Es ändert aber nichts an an den Stichdaten des Kennzeichenverfalls!!!
    Gut für Dich, dass es so gekommen ist!

    Schön, dass Du den Weg ins Forum gefunden hast, lieber phklein!
    Sei herzlich willkommen und beteilige Dich fortan rege :-)!


    Das deutsche Vertragsrecht...für den Otto mit Nachnamen Normalbürger ist und wird es immer ein Buch mit sieben Siegeln bleiben, da ist es nur gut, wenn man jemanden hat, der sich auskennt:bounce:...und das ist wirklich nicht ironisch gemeint!!!


    Persönlich glaube ich aber, dass es Frank ganz schön annervt, immer wieder auf den "Diebstahl/Hehelrei" und was das StGB sonst noch so hergibt, angesprochen zu werden...

    Hallo!


    Aus der Praxis kann ich ja mal den Weg, den eine Ausschreibung in der Fahdung geht, ein wenig beschreiben...


    1. Anzeigenerstattung: Der Beamte, der die Anzeige aufnimmt, liest im günstigsten Fall von der BE die FIN ab und überträgt sie in das entsprechende Formular (1. mögl. Fehlerquelle).


    2. Die Daten werden vorab per Fax oder elektronisch an die Datenstation übertragen, dort wird die FIN im Datenbestand ausgeschrieben (2.+3. Fehlerquelle: schlecht lesbares Fax/ Datenverlust b. elektronischer Übertragung oder Schreib-/Lesefehler in der Ausschreibung-> z.B. Zahlendreher).


    Sollte bei Anzeigenerstattung z.B. nur die Versicherungsbescheinigung (handschriftl.) vorliegen, kann es hier schon zu Ablesefehlern kommen...


    Du solltest mal bei einer (Polizei-) Dienststelle Deines Vertrauens vorstellig werden und den Weg zurückverfolgen, den die Ausschreibung genommen hat.


    Ich bin mir sicher, dass irgendwo, irgendwer eine "falsche" Eintragung vorgenommen hat.
    Passieren kann das leider immer, weil auch Polizisten/Angestellte im Polizeidienst sind nur Menschen...


    Wenn Du ausreichend lange recherchieren lässt oder selbst recherchierst wird die Fehlerquelle mit Sicherheit erkannt und ie Ausschreibung gelöscht!


    Grüße


    Mattes


    Frank:


    Ist das Fakt mit den doppelt vergebenen FIN? Gibt es da eine verlässliche Quelle?

    Das ist eben genau nicht so!

    Es reicht aus, wenn die Sicherung so erfolgt, dass kein Starten des Motors ohne Manipulation möglich ist...

    Oben genannte Rechtsnorm meint auch nicht das "Fahren" sondern jede Art der Nutzung, egal wie diese aussieht. Auch ein "vom Ständer nehmen" fällt bereits unter Nutzung!

    Eine Strafverfolgung findet nach Gestellung eines Strafantrages statt (§194 StGB).

    Bezüglich des geschilderten Sachverhaltes kann eine "unbefugte Nutzung" angenommen werden.
    Die zivilrechtliche Seite bleibt davon unbenommen, d.h., dass er sehr wohl darauf hoffen darf, seinen Schaden-sofern einer entstanden ist- ersetzt zu bekommen. Schlimmstenfalls muss er zivil klagen...

    § 248b
    Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs


    (1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
    (4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.



    Rein rechtlich reicht es aus, den Schlüssel abzuziehen...