@Gonzzo:
Da Du ja rechtlich so bewandert bist... Kennst Du den §248 b StGB?
@Gonzzo:
Da Du ja rechtlich so bewandert bist... Kennst Du den §248 b StGB?
@Gonzzo
Ich habe gerade eben mal den ganzen Thread gelesen
Mann, mann, mann...
Da kannst Du ja richtig stolz auf Dich selbst sein!
Persönlich hoffe, ich, dass irgendwer Dich mal hinsichtlich Deiner nicht vorhandenen charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüft!
Nicht vergessen: Immer schön verharmlosen und dann selbst mal in einen Unfall mit einem nicht versicherten Kfz verwickelt werden...
So viel Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen
Lass´Dich mal nicht so schnell entmütigen!
Wenn Du so etwas wirklich vor hast, dann suche Dir einige Mitstreiter aus der näheren Umgebung und plane mit ausreichend Vorlauf.
Das Ganze beginnt mit der Suche nach einem passenden Termin und Örtlichkeit, die entsprechende Infrastruktur (Duschen, Toiletten, Übernachtungsmöglichkeiten etc.) nicht vergessen, Programm erstellen und letztlich Teilnehmer suchen...
Die Vorfinanzierung könntest über einen Teilnehmerbeitrag vorab sicherstellen (nichts ist schlimmer, als dass die angemeldeten Leute gar nicht erst kommen...).
Wenn das alles soweit geklärt ist, kannst Du die Feinplanung machen.
Der Zeitaufwand dürfte so etwa bei 1-2 Wochen liegen, je nachdem, wie intensiv Du daran arbeitest...
Grüße
Mattes
Na, da habe ich letzten Sommer ja mal richtig Glück gehabt...
Meine KR51/2 L (Ori-Papiere und Lack ohne Dellen und Rost) habe ich für 350,- auf meinen Anhänger geladen...
Grüße
Mattes
Der Beamtenstatus wird auf Lebenszeit verliehen und endet definitiv nicht mit dem Eintritt ins Pensionsalter...Man unterliegt auch als Pensionär immer noch dem Disziplinarrecht seines Dienstherrn.
Sollte es zu einem Disziplinarverfahren und einer anschließenden Disziplinarstrafe kommen, kann sogar die Pension gekürzt werden...
In vorliegendem Fall dürfte allerdings wohl eher ein Nachbarschaftsstreit vorliegen...
Du solltest Dir vielleicht mal Gedanken darüber machen, dass Polizeibeamte einem Strafverfolgungszwang ("Legalitätsprinzip") unterliegen...In dem geschilderten Fall liegt zumindest eine Verkehrsstraftat vor.
Da Du auch wegen des "Zulassens des Fahrens ohne FE" als tatsächlicher Halter belangt werden kannst, wenn Du aussagst, darfst Du natürlich von Deinem Recht gebrauch machen, gar nichts zu sagen...Nichts desto Trotz würde ich mir aber mal grundsätzlich Gedanken über Deine Einstelleung zu Rechtsnormen und den damit verbundenen Straftaten machen.
Für Deinen Kumpelsiehts nicht gut aus, was seinen "Führerschein mit 17" angeht, da er sich ja als "charakterlich" ungeeignet gezeigt hat-gleiches gilt für Dich, wenn ein Strafverfahren anstehen sollte...
Die Verjährungsfrist bei Verkehrsstraftaten liegt nicht bei 3 Monaten, sondern bei -5- Jahren!
Grüße
Mattes
Dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschliessen...Knöpfchen drücken und dann wird sie ganz automatisch frei!
Als Innovation sehr schön, aber der Preis... Für das Geld der Anschaffung gibts ca. 5-7 "Top-Schwalben".
Viele Stilelemente der "alten" Schwalbe sind noch vorhanden, aber tausche würde ich trotzdem nicht wollen!
Ich liebe die blaue Fahne und den Gestank und das "tärangtäng" des Zweitakters-das ist wahrer Kult
Grundsätzlich: Bei jedem unverschuldeten Unfall die Polizei holen, damit die Personalien ausgetauscht und die Verursacherfrage geklärt wird!
In vorliegendem Fall kannst Du auch den Schaden an den Zentralruf der Autoversicherer melden, damit dort schon mal eine Schadensmeldung vorliegt!
Die Verursacherfrage wird sich nin vorliegendem Fall nicht stellen, da ein stehendes Fahrzeug nie eine Unfall verursachen kann :-)!
Ich würde mir einen Gutachter suchen und den Schaden dann über Deinen Verwandten mit entsprechender (kurzer) Fristsetzung einfordern.
Die Vorschläge sind klasse!
Allerdings reicht meine vorplanbare Zeit maximal 3 Tage voraus, da ich beruflich sehr eingespannt bin...
Sofern machbar, würde ich mich gerne einklinken, wenn ich es halbwegs auf die Reihe bekomme...
Grüße
Mattes
Trotz und alledem hätte der Motor und das Fahrgerät, in das er eingebaut war, sichergestellt werden müssen. Gleiches gilt für die Schwalbenreste beim Verkäufer!
Sollte die Schwalli mittlerweile komplett verschwunden sein, suchst Du Dir einen Anwalt und verklagst die Stadt Berlin als Polizeibehörde.
Meines Erachtens nach liegt eine Dienstpflichtverletzung der durchsuchenden Beamten vor, wenn sie "Stehlgut" liegen lassen und nicht sicherstellen...
Grüße
Mattes
Als ich ´84 "drüben" war, haben wir ein ekliges Bier trinken müssen... es hieß "Pilsator".
Nach einer Woche "Pilsator" hatten wir auch schön den Kaffee auf...
Kennt jemand das Gebräu?
Grüße
Mattes
Hallo miteinander!
Leider musste ich aus persönlichen und arbeitstechnischen Gründen erstmal alles auf Eis legen... Ich hoffe aber, dass das Wetter im Oktober wird, wie es vorhergesagt ist.
Vielleicht können wir die Tour dann nachholen...
Oder wir schwenken um und fahren nach Hemer zum Gartenschaugelände und "Felsenmeer"...je nach Wetterlage könnte man dann noch bis zum Möhnesee und diesen umrunden...
Vieleicht kennt Basti da auch ein gutes, günstiges Lokal?
Grüße
Mattes
:-DHey, dann sind wir schon zu dritt bzw.viert!
Kommt schon, zwei bis drei Mitfahrer noch, dann steigen wir in die Feinplanung ein!
Völlig unabsichtlich, aber vollkommen klasse!
Ich schmunzle mir auch gerade einen!
lol!
Habe ich noch gar nicht so gelesen:-)!!!
Hallo Ihr Lieben!
Wer kommt aus dem Bereich nördliches Ruhrgebiet/südliches Münsterland und hätte Interesse an einer Tagestour durch´s Münsterland?
Zusammen fahren macht einfach mehr Spass, als allein oder zu weit durch die Gegend zu möppeln!
Vielleicht kann man ja dann auch mal eine Mehrtagestour machen...
Grüße
Mattes