Liebe Simsonfreunde, ich möchte das Hängerproblem jetzt ein für alle mal klären.
"Grundsätzlich ist es mal so, daß ein Anhänger für ein Moped im Prinzip den gleichen Anforderungen entsprechen muß, wie für ein Motorrad:
Ich hatte mir mal eine Auflistung bein TÜV besorgt, ist aber Stand Juni 2007 und ohne Gewähr.
Abmessungen: kleiner gleich 1000mm, Länge kl/gl 2000mm zum Transport von Sportgeräten kl/gl 4000mm
Hauptuntersuchung: Nein
Steuerpflicht: Nein
Versicherungspflicht: Nein
Zulassungspflicht: Nein
Betriebserlaubnispflicht: Ja
Fahrerlaubnis: Klasse des ziehenden Zweirades
Bereifung: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, Geschwindigkeit) entsprechen
Radabdeckung: hinreichend wirkende Abdeckung vorgeschrieben
Bremsen: Nein
Anhängelast: Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs + 75kg geteilt durch 2
Zugeinrichtung: Nicht selbsttätige Anh.-Kupplung zulässig. Bauartgenehmigungspflicht erforderlich
Kennzeichen: Wiederholung des amtlichen Kennzeichens (ohne amtliche Stempel)
Kennzeichenbeleuchtung: Moped und Kleinkraftrad Nein, Leichtkraftrad und Kraftrad Ja
Begrenzungsleuchten: Nein
Rückstrahler Seite: Ja
Rückstrahler Hinten: 2 dreieckige rote Rückstrahler vorgeschrieben. Einspuranhänger 1 dreieckiger roter Rückstrahler
Schlussleuchte: 2 Schlussleuchten vorgeschrieben Höhe über Fahrbahn min. 350mm max. 1550mm. Einspuranhänger 1 Schlussleuchte vorgeschrieben min. 250mm über Fahrbahn.
Fahrtrichtungsanzeiger: Nein
Bremsleuchten: Vorgeschrieben, Anbringung wie Schlussleuchte
Zusatzbestimmung: Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückstrahler dürfen nicht an bewegliche Fz. Teilen angebracht sein.
Fabrikschild und FIN: Vorne Rechts, Fahrzeugidentifizierungsnummer vorne rechts am Rahmen eingeschlagen
Selber bauen oder einen vorhandenen Hänger umbauen geht also grundsätzlich."
Danke an: http://www.gutefrage.net/frage/roller-mit-anhaenger
Die Chancen beim TüV mit dem Hänger des TE's stehen also gar nicht schlecht. Wenn er jetzt noch die benötigten Rückstrahler anbringt und darauf achtet, dass nichts scharfkantiges übersteht (der Rand der Kotflügel sollte umgebördelt werden), dann steht der Abnahme dieses Hängers nichts im Wege. So kriegt man reinterroristisch auch nen Fahrradhänger, mit entsprechenden Umbauten, legal an die Simson.
Gruß
Tamino