Beiträge von Paserati

    ich hatte im Thma Recht vor einem halben Jahr schon einmal dieses Thema gepostet. Ich bekam einen schrottreifen Duo-3-Rahmen aus dem Jahr 1967 geschenkt. Nichts, was den originalen Motor halten würde, war mehr vorhanden, nahezu alle Halter waren entweder abgeflext oder unbrauchbar gemacht. Nach endlosen Versuchen Teile für das Duo 3 zu finden entschloss ich mich, das Duo nicht original wieder aufzubauen. Das heißt Umbau der Lenkung auf Duo 4, und viel wichtiger: Variomatikmotor, den ich noch in der Garage hatte. Die Alternative wäre ein Einschweißen aller Aufnahmepunkte und Lager des Duo 4 gewesen, ein Variomatikmotor schien mir die bessere alternative. Mittlerweile hängt der Motor im Rahmen und ich bin am verkabeln. Der erste Startversuch war positiv. Allerdings fehlt mir eine Idee, wie ich von der Variomatik auf ein Kettenrad komme, welches dann das Hinterrad antreibt. Original ist an der Vario ja gleich das Hinterrad des Rollers. Kennt einer von Euch einen Adapter von Vario auf Kettenrad? aus dem Kartbereich? Von einem Quad? von einer Simson vielleicht? Es soll mal eine mit Vario gegeben haben...
    Ihr wärt mir echt eine große Hilfe.

    habe mir vor ein paar tagen einen originalen kindersitz an die schwalbe gebaut um ab und an einmal den junior damit in den kindergarten fahren zu können. die schwalbe ist ja, soweit ich das in den neuen papieren sehen konnte, für zwei personen zugelassen. dürfte ich mit dem kindersitz auch einen kleinen familienausflug mit sohn, frau und mir auf der schwalbe machen? gibt es dazu irgendwelche regelungen? womit wir gleich bei frage zwei wären: gibt es für die ddr-kindersitze originale papiere oder ähnliches in denen dann das steht, was die polizei in diesem fall dann sichten kann?

    ehe du geld für einen vergaser rauswirfst, solltest du erstmal das moped zum laufen bringen. wichtig ist nicht nur, ob ein funke da ist oder nicht! wichtiger als das ist noch die frage, ob der funken auch zur richtigen zeit kommt und ob der funken stark genug ist. du hast einen funken, also kann es nur noch die falsche zeit oder das kraftstoff-luft-gemisch sein, daß der funken kräftig ist, setze ich bei neuer spule einmal voraus. der n3-vergaser ist für neulinge etwas tricky zum einstellen. laufen muß sie jedoch auch mit dem. stell mal die zündung ein und bring den vergaser in grundeinstellung. wenn du antrittst, ist die kerze danach feucht?

    ...was hier wieder für ein müll gepostet wird: es sollten nicht 250 sondern 280 mopeds werden (so groß ist die gruppe), die fahrt sollte nicht nach bayreut, sondern nach travemünde gehen, der vorschlag kam von mir und das ganze war kein ernst sondern spaß. es ging einfach um die frage, ob man nun mit seiner simson legal alle tunnel und straßen in und um münchen nutzen darf und ob die schwalbe, welche ab und an auf der autobahn gesichtet wird, dieses vielleicht sogar darf.

    dank dem schönen wetter am wochenende ist der erste akt vollbracht - der motor ist nun fest verbaut. es fehlen noch ein paar versteifungen und knotenbleche, das sollte jedoch das kleinste problem sein. ich konnte sogar den motor noch etwas in den innenraum versetzen und dadurch den schwerpunkt noch etwas verbessern.

    den paragraphen hatte ich auch im ersten post. eine urkundenfälschung ist es nicht, weil ja auf dem original kein siegel verklebt ist. auch ein kennzeichenmißbrauch ist es nicht, weil du ja das originale kennzeichen einen meter weiter mitführst - so sagte mir der herr vom kvr am telefon. doof wäre es, wenn ich einmal vergesse das kennzeichen am hänger auszutauschen weil ich ein anderes zugfahrzeug nutze. einscannen und in farbe ausdrucken ist in seinen augen der beste weg - schon wegen der geforderten sichtbarkeit.

    besagt die din-norm nicht sogar, daß das kennzeichen entsprechend umrahmt sein muß? dann stell ich mir die ölkreide schwer vor. unter landwirten ist ja ein maschinenverleih normal: der eine hat einen hänger, der andere einen pflug, der nächste wieder einen hächsler. daß man dann einfach mit kreide das kennzeichen des zugfahrzeugs hinten drauf malt, ist in meinen augen normal, die dinger dürfen ja auch nur 25 fahren. unser hänger aber fährt 40 und hat jedes jahr ein andersfarbiges kennzeichen zu wiederholen.

    ich habe dich schon verstanden! ich sagte ja, daß meine 64er und auch die 66er nur die oberen aufnahmen haben. bei der verbastelten 64er könnte ich es ja noch verstehen. bei der 66er jedoch nicht, die war erste hand und vollkommen original. jedoch nutzt auch die nur die oberen aufnahmen, die unteren gibt es dort gar nicht
    stop, kommando zurück, ich habe gerade ein foto von beiden rahmen gefunden. die 66er hat echt nur die unteren aufnahmen. daß mir das noch nie aufgefallen ist?!

    ich restauriere ja auch im freundeskreis komplette schwalben und hatte bestimmt schon 50 schwalben komplett zerlegt in meiner garage - diese unteren laschen habe ich noch nie gesehen. meine 64er kam mit abgesägten federn zu mir und hatte einen langen ständer - der vogel stand steil in den himmel. ich hatte auch schon eine /2 mit hydraulischen dämpfern und kurzem ständer bei mir - sie stand, hat aber gewackelt und ist beim kleinsten wind umgefallen. ich stelle mir gerade die frage, warum man in einer 64er (eine der ersten) die oberen aufnahmen nutzt, in einer /2 nutzt man diese auch, zwischendrin jedoch baut man neue halter etwas tiefer ein um den vogel höher zu legen oder um mit reibungsgedämpften das gleiche niveau zu erhalten wie mit hydraulischen? welchen sinn hat das!?

    krass! die sind sicher original? ich habe schon viele schwalben aus fast allen baujahren in der hand gehabt, aber das sehe ich gerade zum ersten mal.
    ich selber habe eine 64er, eine 66er und eine 82er - alle nur mit den waagerechten schlaufen ganz oben am rahmen. kann mir einer sagen, warum man plötzlich andere halter etwas tiefer anschweißt? oder waren das vielleicht schwalben für polizei oder grenzschutz, die höher gelegt wurden und weiter die reibungsgedämpften dämpfer nutzten? dann würde das ganze für mich nämlich wieder sinn machen. sonst arbeitete man im osten doch eher nach der methode: fährt, also passt es.

    was ist wohl teurer?! neue dämpfer oder ein langer ständer für 10€?! nimm den ständer aus der bucht und alles ist gut. ich denke nicht, daß die aufnahmen für hydraulische dämpfer anders angebracht sind. wozu änderungen am großen durchführen, wenn es so auch passt? dieses system zieht sich durch alle fahrzeuge aus der ddr! geändert wurde nur, wenn es wirklich keinen anderen weg gab - das scheint mir hier aber nicht gegeben.

    sollte ein übereifriger polizist etwas dagegen haben, werde ich ihn mit freuden an den leiter der zulassungsstelle münchen-land mit dem hinweis auf deren rechtsabteilung verweisen.
    ich bin ja im versicherungsgewerbe tätig. bei verlust eines kennzeichens schickt die gesellschaft ein duplikat und eine rechnung dazu raus (die besagten 12-20€). bei der allianz hatte ich diesen fall leider noch nie, ich kenne nur die arbeitsweise der versicherungskammer, der axa, der vhv, und der devk.

    ich kannte das bisher nur mit verlustmeldung und 12-20€ gebühr pro zweitkennzeichen. das ging mir dann doch etwas zu sehr ins geld bei meinen fahrzeugen. die lösung mit dem einscannen ist da schon etwas verbraucherfreundlicher in meinen augen - einfach vor der montage alle kennzeichen einscannen und dann das kennzeichen des entsprechenden zugfahrzeugs am hänger befestigen. aber danke für den tip mit der allianz, ich werde dort bei gelegenheit einmal nachfragen.

    ich habe mir einen originalen simsonhänger besorgt und im internet nach einer regelung gesucht, wie das kennzeichen möglichst schmerzfrei wiederholt werden darf. einige malen sich ein kennzeichen mit edding, einige scannen es ein und kleben es sich an den hänger, die polizei riet mir, doch ein weißes feld an den hänger zu malen und mit ölkreide das kennzeichen aufzumalen. nach einem anruf bei der zulassungsstelle habe ich nun eine rechtsverbindliche antwort:

    [FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][FONT=DejaVuSansCondensed,Bold]Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr


    Fahrzeug-Zulassungsverordnung


    § 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
    [/FONT]
    [/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][/FONT][/FONT][FONT=DejaVuSansCondensed,Book][FONT=DejaVuSansCondensed,Book]
    (1) Die Beschriftung der Versicherungskennzeichen ist im Verkehrsjahr 2006 blau auf weißem Grund,


    im Verkehrsjahr 2007 grün auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2008 schwarz auf weißem Grund;


    die Farben wiederholen sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung.


    Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen. Versicherungskennzeichen können


    erhaben sein. Sie dürfen nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und


    Ausgestaltung des Versicherungskennzeichens müssen dem Muster und den Angaben in Anlage 12


    entsprechen.


    (2) Versicherungskennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein. Die Rückstrahlwerte müssen


    Abschnitt 5.3.4 des Normblattes DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen.


    (3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte


    fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad


    in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als


    200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem


    Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens


    15 m lesbar sein.


    (4) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an


    der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits


    der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist;


    die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden


    Kraftfahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens


    am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.


    (5) Außer dem Versicherungskennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates


    nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den


    Straßenverkehr am Kraftfahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der


    Großbuchstabe „D“.


    (6) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit dem Versicherungskennzeichen


    oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 5 führen oder seine Wirkung beeinträchtigen können,


    dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden.


    (7) Kraftfahrzeuge, die nach § 4 Absatz 3 Satz 1 ein Versicherungskennzeichen führen müssen, dürfen


    auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das Versicherungskennzeichen entsprechend


    den Absätzen 1 bis 3 ausgestaltet und angebracht ist und verwechslungsfähige oder beeinträchtigende


    Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 6 am Fahrzeug nicht angebracht sind.
    [/FONT]
    [/FONT][FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][FONT=DejaVuSansCondensed,Bold]
    § 27 FZV wird von folgenden Dokumenten zitiert


    Gesetze Bundesrecht
    [/FONT]
    [/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][/FONT][/FONT][FONT=DejaVuSansCondensed,Book][FONT=DejaVuSansCondensed,Book]
    - Seite 2 von 2 -


    § 48 FZV, gültig ab 01.11.2012


    Anlage BKatV, gültig ab 01.11.2012 bis 31.03.2013


    § 48 FZV, gültig ab 01.07.2012 bis 31.10.2012


    Anlage BKatV, gültig ab 01.07.2012 bis (gegenstandslos)


    Anlage BKatV, gültig ab 01.07.2012 bis 31.10.2012


    Anlage BKatV, gültig ab 01.06.2012 bis 30.06.2012


    § 28 FZV, gültig ab 11.02.2011


    § 48 FZV, gültig ab 11.02.2011 bis 30.06.2012


    Anlage 12 FZV, gültig ab 11.02.2011


    Anlage BKatV, gültig ab 01.01.2011 bis 31.05.2012


    Anlage BKatV, gültig ab 04.12.2010 bis 31.12.2010


    Anlage BKatV, gültig ab 01.09.2009 bis (gegenstandslos)


    Anlage BKatV, gültig ab 01.09.2009 bis 03.12.2010


    § 2 MobHV, gültig ab 25.07.2009


    Anlage BKatV, gültig ab 01.02.2009 bis 31.08.2009


    Anlage BKatV, gültig ab 30.10.2008 bis 31.01.2009


    Anlage BKatV, gültig ab 01.08.2007 bis 29.10.2008


    § 28 FZV, gültig ab 01.03.2007 bis 10.02.2011


    § 48 FZV, gültig ab 01.03.2007 bis 10.02.2011


    Anlage 12 FZV, gültig ab 01.03.2007 bis 10.02.2011


    Anlage BKatV, gültig ab 01.03.2007 bis 31.07.2007
    [/FONT]
    [/FONT][FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][FONT=DejaVuSansCondensed,Bold]
    Literaturnachweise
    [/FONT]
    [/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][FONT=DejaVuSansCondensed,Bold][/FONT][/FONT][FONT=DejaVuSansCondensed,Book][FONT=DejaVuSansCondensed,Book]
    Ewald Ternig, VD 2012, 3-10


    Bernhard Zunner, VD 2009, 267-270


    wichtig sind die punkte 4-6
    die lösung mit der ölkreide (wie die landwirte) oder dem edding sind somit nicht gestattet, einscannen und laminieren ist nach aussage der zulassungsstelle perfekt, da nur so der untergrund und die schrift (dieses jahr grün-weiß) dem original entspricht.
    ich hoffe, damit habe ich einigen hier etwas geholfen,...
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    ich habe monatelang nach einem kurzen hauptständer im ebucht gesucht - man verkauft dort lustigerweise nur lange. ich habe dann einen händler einfach mal angerufen, welcher dann angefangen hat zu messen und irgendwann einen kurzen gefunden hatte. die hydraulischen dämpfer sind etwas länger als die reibungsgedämpften, der ständer hängt somit bei den falschen dämpfern immer in der luft.