Und eine eigenmächtige Umtragung der FIN in den Papieren ist eine Urkundenfälschung....
KBA oder TÜV/Dekra-Papiere sind der einzig legale Weg...
Und eine eigenmächtige Umtragung der FIN in den Papieren ist eine Urkundenfälschung....
KBA oder TÜV/Dekra-Papiere sind der einzig legale Weg...
Dann lass uns mal bitte teilhaben was es schlussendlich war...
LG
Bei Bedarf kann ich Dir seine Mobilnummer via PN senden..
VG
Falls es noch aktuell ist:
Moto-Selmer in Rellingen bei HH / Pinneberg macht sehr gründliche Arbeit und hat ein sehr hohes Fachwissen. info@moto-selmer.de
VG
Es gibt im Großraum Hamburg einen Tüv-Prüfer der das einträgt.
Kontak kann ich bei Bedarf per PN geben. Kannst mit ihm dann alles weitere absprechen..
Ich kram das mal wieder aus...
Definitiv sehenswert:
Die Simson-Bande: Verschollene Schätze (S01/E01) | ARD Mediathek
Kleine Inspiration, was Andere so für schweißbar halten und dann auch umsetzen. Wohl kaum vorschriftskonform...
Die Simson Frankenstein Schwalbe | Wenn jeder sagt, der Rahmen ist nicht mehr zu retten... - YouTube
Aktuell 25....
Das KBA will neuerdings Fotos vom Fahrzeug und vom Typenschild. Es gab schon Probleme bei zerlegten oder offensichtlich in Reparatur befindlichen Fahrzeugen. Ich denke da wir Dir schon ´was einfallen..
Du kannst:
A) Das Moped plus einen gebrauchten Rahmen nehmen und zum Tüv bringen. Sagen, daß Du einen Rahmentausch möchtest. Wenn der Prüfer zustimmt wird der Rahmen (von Dir oder Werkstatt) getauscht. Der Prüfer schlägt die FIN des defekten Rahmens in den Ersatzrahmen ein und durchkreuzt die ursprüngliche FIN des Ersatzrahmens. Das darf aber nur der Prüfer! Damit es bei Kontrollen oder Unfällen keine doofen Gesichter gibt, wir das Procedere in den Fahrzeugpapieren vermerkt.
B) Du besorgst Dir einen Ersatzrahmen mit Papieren, schraubst alles um und schließt VOR der ersten Fahrt eine neue Versicherung ab oder lässt die Alte umschreiben.
Typenschild umnieten geht gar nicht. Erstens ist die Rahmennummer bindend, nicht das Typenschild. Zweitens hättest Du auf Rahmen und Typenschild verschiedenen Angaben. Wärst sogar ohne Versicherung unterwegs.
60km/h Zulassung trotz Ungarnrahmen sollte bei Variante A) kein Problem sein...
Kling so, als ob Du gerne einen kompletten Neuaufbau machen willst. Ich persönlich würde das nur machen, wenn die Originalsubstanz hoffnungslos verloren ist. Insofern rate ich zu der mit der schlechteren Substanz Wenn sie beide gleich sind, mach es vom geplanten Einsatzzweck abhängig....
Krümmer hätte ich ggf. noch im Keller.
Bedenke, daß der Dreiecksflansch (je nach dem ob NKJ oder BVF 16 N1-1) einen anderen Winkel hat.
VG
Wegen der 20? War dasnicht früher so, daß dieanders gemessen haben? Reifenaußenumfang oder so?
Ohne es zu wissen, vermute ich folgendes:
Das KBA hat FIN-Listen, die nicht vollständig sind. Einige FIN lassen sich eindeutig als „Inland“ identifizieren: Papiere werden erteilt, andere eindeutig als „Export“: Papiere werden nicht erteilt. FIN liegt dem KBA nicht vor: Fotos werden verlangt. Vermutlich gilt hier in dubio pro reo. Was das KBA offensichtlich mag: Original Typenschilder ohne Exportkennung, befestigt mit Kerbnägeln, Zusammengebaute Fahrzeuge in optisch verkehrstüchtigem Zustand.
Hier im konkreten Falle würde ich auch wiederspruch einlegen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, waren die Fotos etwas älter und zwar vom Zeitpunkt einer Wartung zum Erhalt der Verkehrstüchtigkeit. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Wartung bereits abgeschlossen und das Fahrzeug zusammengebaut und Verkehrstüchtig. Viele Erfolg, halte uns auf dem Laufenden!
Da Matti seit dem nichts mehr geschrieben hat, wird wohl auch keine Antwort mehr kommen...
Wenn da CM50 drauf steht ist es mit 99%iger Sicherheit ein Exportmodell. Papiere kannst Du trotzdem bekommen. Über Tüv/Dekra und Zulassungsstelle. Benutze mal die Suchfunktion , da solltest Du alles finden..
Ich kenne sogar einen Fall, in dem ein TÜV-Prüfer ein fehlendes Typenschild (zurecht) bemängelt hat. Da weder original, noch Repro zeitnah verfügbar waren, kann ein „universal“Schild, graviert vom Schuster von der Ecke, rein. War vollstens genehm. Das Reproduzieren und anbringen eines (korrekt ausgefüllten) Typenschildes ist ganz und gar nicht illegal, sondern stellt das Abstellen eines Mangels dar. Der Antrag beim KBA dienst ja nur einem: das Fhz wieder in den Verkehr zu bringen. Dazu müssen alle Mängel abgestellt werden. Das fehlende Typenschild ist einer davon...
Vielleicht taucht das Typenschild ja noch irgendwo auf. Vielleicht bei einem Sammler oder so... Frag doch mal den Dumcke, der hat eine umfangreiche Sammlung....
Ich wusste bisher gar nicht, das das überhaupt geht. In der Vespa-Scene sind ja Eintragungen von Motorumbaut auch bei den Smallframes seit je her gang und gäbe. Ob man dafür ein Originalfahrzeug „verschandeln“ muss ist durchaus diskussionswürdig. Aber mir wäre eine originalgetreue Schwalbe mit eingetragenen S70 Motor 100 mal lieber, als eine tiefergelegte, gecleante mit unpassend flacher Sitzbank... Aber Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden....