Beiträge von berre

    Hängt davon ab in welchem Land du die Simson bewegen möchtest.


    In EU-Staaten sollte das kein Problem sein. D.h. wenn du ein Fahrtzug in einem EU-Staat zugelassen hast und es dort mit deinem Führerschein bewegen darfst, dann darfst du damit auch in andere EU Staaten fahren.

    Hallo Dummschätzer,

    und Danke für deine Antwort.

    Ok, dann kann das durchaus möglich sein, dass sich Baujahr FIN und Typenschild unterscheiden. Gut zu wissen.

    Hatte nur etwas Bedenken, weil das Typenschild eben geschraubt ist, dass da irgendwie manipuliert wurde.


    Die Rahmennummer sieht soweit unauffällig aus meine ich.


    Liebes Forum,


    ich möchte für eine KR51/2 KBA Papiere beantragen.

    Typenschild sieht original aus und die FIN darauf stimmt mit der auf dem Rahmen überein.


    Laut Typenschild ist die Schwalbe Baujahr 1983.

    Nun habe ich die FIN mit den offiziellen Listen verglichen und hier fällt die Rahmennummer aber in das Jahr 1982.

    Die Nummer ist 1190XXX, FINs für 1983 gehen aber erst mit 1192097 los. Etwas stutzig macht mich auch, dass das Typenschild angeschraubt ist und beim Typ nur KR51/2 (ohne N oder L) steht.


    Kann es sein, dass das Typenschild doch nicht original ist und ich daher Probleme bei den KBA Papieren bekommen könnte?

    Oder sind die Listen nicht so genau, dass man das exakt nachvollziehen könnte?


    Danke & viele Grüße,

    Berre


    Auf der anderen Seite, wer kann das noch heute noch beurteilen, was die DDR gemacht hat, ob in den 600er Reihen der Simsons für den Export, es nicht doch Zulassungen in der DDR gegeben hat?



    Ist über die FIN eindeutig zu identifizieren. Dem KBA liegen diese FIN-Listen vor.


    Mein Geheimtip, gleich Antrag auf freiwillige Zulassung mit richtigem Kennzeichen stellen, HU nicht erforderlich bei Kleinkraftrad.


    Die Zulassung ist dem TE schnuppe.
    Der entscheidende Punkt ist hier, dass nur bei "DDR-Modellen" die 60 km/h als Kleinkraftrad erlaubt sind.


    Dem TE-Erstellersage ich: Es ist alles eine Beweisfrage, nur mündliche Zusagen:vergiss es.(Als Lehrgeld verbuchen)


    Gerade ohne Kaufvertrag hat der TE vor Gericht gute Chancen, da es sich um einen offensichtlichen Sachmangel handelt der zweifelsfrei schon bei Übergabe bestand. Kann der Verkäufer nicht nachweisen, dass er auf diesen Sachmangel hingewiesen hat (z.B. im Kaufvertrag), dann hat er schlechte Karten.

    Allerdings ist auch auffällig, das hier auch die Licht-Drehzahl-abhängig extrem ist.



    Das ist letztlich der einzige Nachteil daran: "Volle Leistung" liegt erst bei höherer Drehzahl an.


    Wobei das bei der Vape ähnlich ist, die liefert auch erst im mittleren Drehzahlbereich vollen Saft. Meine H4 Funzel glimmt im Standgas mit VAPE auch nur...


    Wobei ich es Trotzdem Unsinnig halte, eine 6V Spule als 12V Spule zu missbrauchen.


    Ich glaube du musst von der Denkweise verabschieden, dass eine Spule ähnlicher einer Batterie ihre Nennspannung bringt. Das gilt nur für Spulen in ungeregelten Stromkreisen.


    Da wir einen 12V Spannungsregler einbauen, ist es egal welche "Nennspannung" die Spule bringt, weil der Regler die Spannung auf 14,4 V begrenzt.


    Gleich die 35W 6V Spulen dafür herzunehmen macht insofern Sinn, als dass diese Spulen auf höhere Ströme ausgelegt sind und damit den maximalen Strom nicht über ihren Widerstand begrenzen. Dadurch bekommt man bei 12V eben um die 50W aus der Spule. Aber natürlich könnte man auch die 42W 12V Simson-Spulen dafür verwenden.


    Zitat von seeperle

    warum soll man aus zwei 35W-Spulen 100W herausholen?


    Gegenfrage: Warum sollte man es nicht tun, wenn es physikalisch möglich ist?
    Mit 12V und 100W lässt sich legal H4 in einer Simson betreiben, was sonst nur mit VAPE/PowerDynamo Umbau möglich wäre.


    Zitat von seeperle

    Diese beiden Spulen haben eine Phasenverschiebung, die man mit dem Geodreieck aus der Schule ermitteln kann. Dann zeichnet man sich die Spannungen auf dem Papier nach der Vollweg-Gleichrichtung auf und dann macht man Leistungsmessungen mit 12 oder 6V-Spulen.


    An der Geometrie der beiden Spulen wird doch nichts verändert, daher verstehe ich nicht wozu das gut sein soll?
    Dein Geodreieck kannste im Mäppchen lassen: Die beiden Spulen sind 120° und 240° zueinander versetzt, wie bei jeder Simson Zündung.


    Zitat von seeperle

    alles mit Prüfzeichen auch mit LEDs mit Prüfzeichen(mit Genehmigungsnummer)


    Legal und mit echtem E-Prüfzeichen gibt es nur LED-Komplettscheinwerfer und die liegen preislich weit über den Kosten einer VAPE und für die ist außerdem ein geregelter 12V DC-Kreis notwenig.


    Wenn du Retro-Fits oder China-Komplettscheinwerfer mit Pseudo-Prüfzeichen meinst, dann kann man dir nur wünschen, dass du mit so einem Umbau nie in einen Unfall verwickelt wirst...

    Mach zwei 35W 6V Spulen rein und betreibe die mit 12V; dann kommst du insgesamt auf ca. 100W Leistung. Das reicht für H4 und normale Glühfunzeln hinten. Dann kannste dir das LED-Gebastel sparen.


    Brauchst dann nur einen 12V Regler mit Spannungsbegrenzer (wobei du den für Halogen sowieso brauchst) und einen 3-Phasen Brückengleichrichter auf den du die beiden Spulen hängst. Wenn du keine Batterie verbauen willst, würde ich noch einen Kondensator an den Regler hängen, um die Spannung zu glätten.


    Hier der Spulenumbau erklärt:
    http://www.simsonforum.de/faq/…uch%20von%206V-Spulen.pdf

    Update:
    Habe mir vor einiger Zeit Trinkhalme mit 3,5 mm Innendurchmesser bestellt, die relativ stramm über das vorhandene Steigrohr mit 3,5 mm Außendurchmesser passen. Material müsste PP sein.


    Habe so einen Trinkhalm nun etwa 6 Wochen in Benzin eingelegt und das Material zeigt keinerlei Korrosionserscheinungen. Ist noch genauso flexibel wie ein neuer Trinkhalm und an den Maßen ändert sich ebenfalls nichts. Sollte also passen. Original Steigrohr ist imho auch aus PP.


    Plan ist nun das Sieb ums Steigrohr hinten etwas aufzubohren um einen 3 cm längeren Trinkhalm (als das Steigrohr) darüber zu schieben zu können. Nachteil an dieser Methode ist, dass damit zumindest auf Normalstellung des Benzinhahns Dreck durchs Steigrohr kommen kann. Da allerdings mein Tank entrostet und versiegelt ist, macht mir das keine allzu großen Sorgen. Zumal sich der meiste Dreck unten sammeln dürfte und damit in Reservestellung in Richtung Vergaser läuft. In dieser Stellung ist das Sieb noch wirksam.


    Habe auch mal ein paar Bilder hochgeladen. Verbauen werde ich das Ganze, sobald ich mal einen Nachmittag Zeit finde.

    Soweit ich weiß gab es bei den alten Ladeanlagen 2 Abgriffe für die Batterieladung:
    1x viel Ladeleistung
    1x wenig Ladeleistung


    Das war deshalb so gedacht, weil die Ladeanlage ja ungeregelt ist und man einem überkochenden Akku bei "viel Fahren und wenig Blinken" vorbeugen wollte. Da die Ladeleistung bei den 6V-Anlagen aber ohnehin sehr schwach dimensioniert ist, hat sich herausgestellt, dass der Abgriff "wenig Ladeleistung" eigentlich überflüssig ist (da die Batterie auch bei "viel Fahren wenig Blinken" ständig leer ist) und man besten immer den Abgriff "viel Ladeleistung" verwendet (= 63a).


    Zur Verkabelung:
    Rot geht über Sicherung auf Batterie.
    Grün geht über Sicherung auf den Steckverbinder, der dann zur Grundplatte führt (also letztlich zur Ladespule auf 59a).
    Und die beiden grauen müssen auf's Zündschloss. Ich vermute, dass das schwarze Kabel (das mit am grauen hängt) direkt weiter gezogen wird. Entweder auch zum Steckverbinder, der zur Grundplatte geht (= 59b), oder zur 3er-Klemmleiste die dann zum Bremslicht geht.

    Eine gebrauchte E-Zündung ist keine Alternative?
    Die gäbe es in der elektronischen Bucht ab etwa 70 Euro.


    160,- Öcken für eine ungeregelte 6V Zündung hinzublättern finde ich schon etwas happig...
    Eine passende Ladeanlage für die Elektronikversion habt ihr? Oder kommt die auch noch dazu?

    Hi Leute,


    Danke für die Antworten. Das mit dem Sieb habe ich mir auch schon überlegt, da werde ich das Ende einfach auf den Durchmesser des längeren Steigrohres (also 3,5 mm) aufbohren und durchstecken. Ist zwar nicht optimal, aber da mein Tank entrostet, sauber und versiegelt ist, dürfte das eigentlich keine Probleme bereiten ... hoffe ich zumindest ...


    Bremsleitung bzw. Messingrohr ist eine gute Idee, werde mal checken ob unser Baumarkt um die Ecke sowas mit entsprechend 3,5 mm Durchmesser hat. Ich hoffe nur, dass die Wandung hier nicht zu dick wird, da mit einem Innendurchmesser von bspw. nur noch 2,0 mm es eventuell eng mit der Spritzufuhr werden konnte.


    Bezüglich Kunststoffrohr hat immer noch keiner eine Idee?
    Ich mein' MZA muss die ja auch irgendwo herbekommen ... ;)


    Nightcrawler: Um wie viel Millimeter verlängerst du deine Steigrohre und welche Reserve-Reichweite hat die Schwalbe dann damit?

    Hi,


    habe an meiner KR51/2 einen Benzinhahn ohne Wassersack:
    https://2-takt-kult.de/WebRoot…/0A48/3508/DB8D/153_m.jpg


    Leider ist das Steigrohr etwas kurz, sodass mir nach dem Umschalten auf Reserve der Restsprit im Tank nur noch so um die 15 km reicht. Daher würde ich das Steigrohr gerne etwas länger machen, sodass ich zumindest so 30 km weit komme.


    Außendurchmesser ist 3,5 mm und Innendurchmesser ca. 3 mm; Material ist ein durchsichtiger Kunststoff und das Röhrchen ist logischerweise benzinfest.


    Habe schon bei Ebay und in diversen Baumärkten geschaut, aber bin leider nicht fündig geworden.
    Hat jemand von euch eine Idee wo man so ein Röhrchen herbekommen könnte?
    Und welchen Kunststoff sollte man am besten nehmen?



    Danke und viele Grüße!

    Selbst, wenn ich dieses Papier hätte, was ich nicht brauche, weil mir ein Gegner eine Schuld beweisen muss, und nicht ich meine Unschuld, könnte ich leicht auf die Verzögerungswerte der Modelle verweisen, in denen dieses Bremsschild original verbaut ist.


    Warum sollte dir dein Gegner Schuld beweisen müssen wenn du an der Bremse herumgebastelt hast?
    Anders herum macht das Sinn: Du hast was verändert, also musst du nachweisen, dass das Ding ordnungsgemäß funktioniert.
    Und das könnte sich bei einem möglichen Unfall (du bist schuld, deine Versicherung will nicht zahlen) als äußerst kostspielig herausstellen ...


    Ist ja mit dem TÜV ähnlich: Hat deine Karre TÜV, dann ist der Gegner/Versicherung in der Beweislast nachzuweisen, dass an deiner Karre was nicht gepasst hat. Ist der TÜV hingegen (länger als 3 Monate) abgelaufen, dann bist du in der Beweislast nachzuweisen, dass alles okay war. Zumindest hat mir das mal ein Dekra-Mensch erzählt ... ;)


    Im Übrigen habe ich die Vorradbremse meiner Schwalbe auch auf außenliegend Hebel umgebaut, da das durchaus sinnvoll ist. Trotzdem sollte man auch die möglichen Risiken diskutieren.

    Ich bewerte für die Sicherheit meiner Knochen (der gebe ich Priorität) die real existierende Gefahr durch die schlechte Originalbremse einfach höher als die theoretische Möglichkeit, dass der Umbau statistisch vielleicht ein Mal in 1000 gefahrenen Jahren irgendwem auffällt.


    Bei einmal Unfall wird der Umbau wahrscheinlich schon auffallen, deshalb frage ich nach.


    Gleiches gilt für mich für nachgerüstete bessere oder zusätzliche Bremslichschalter und bei der Beleuchtung. H4 in zugelassenem Scheinwerfereinsatz und fertig, egal was manch einer dazu herbeifabuliert.


    Ein H4 Umbau steht hier außer Frage, da Lampenfassung mit entsprechendem H4 Leuchtmittel ein E-Prüfzeichen hat. Die selbstgebastelte Bremse hat das logischerweise nicht...


    Durch TÜV-Einzelabnahme lässt sich da bestimmt auch juristische Sicherheit schaffen, vielleicht kannst Du da einfach mal kurz anfragen und das Ergebnis hier mitteilen. Das wäre super.


    Genau darauf wird es vermutlich rauslaufen, wenn man juristisch auf der sicheren Seite will.

    Ist es tatsächlich so simpel, dass nur eine Mindestkraft und 125mm Simplex Bremse an der Schwalbe vorgeschrieben ist?


    Und wie sieht das mit der Beweislast aus? Bin ich durch so einen Umbau bei einem Unfall in der Beweislast nachweisen, dass mein "Eigenbau" diese Anforderung an die Mindestkraft erfüllt?
    Weil eine nicht korrekt funktionierende Bremse (durch Eigenumbau) kann man ja bei so ziemlich jedem Unfall als Ursache unterstellen...


    Und wie sieht das mit selbst gekürzten Bowdenzügen aus, die für den Umbau wahrscheinlich nötig sind?
    Ist das selbst Kürzen okay, oder müsste ich die von einem "Fachmann" anfertigen/abnehmen lassen?

    Sehr coole Idee! Welchen Stecker hast du verbaut? Einfach angelötet und Richtung Sitzbank verlegt?



    Ich hab so eine KFZ-Steckdose unter der Sitzbank angebracht:
    https://www.amazon.de/Einbau-S…10&keywords=kfz+steckdose


    Dann einfach das Steckdosen-Kabel bis unters Zündschloss ziehen und Plus auf Klemme 57a am Zündschloss klemmen (=Parklicht). Minus kommt logischerweise auf Masse.


    Dann kannst du in die KFZ-Steckdose einfach einen 12V-USB-Lader Stecken:
    https://www.amazon.de/RAVPower…ds=12v+usb+ladeger%C3%A4t


    Ging in meiner "Vor-VAPE-Zeit" auch mit meiner 6V Batterie, obwohl auf den meisten KFZ-USB-Ladegeräten 12 bis 24V steht (vermutlich nur mit etwas weniger Ladestrom).


    Der Schlüssel muss nicht stecken bleiben oder? Hab noch nie das Parklicht benutzt..


    Schlüssel kannste in Parklichtstellung abziehen. Und da die Sitzbank auch abgesperrt ist, kommt man auch nicht so einfach ans Handy ran.

    Da ist der Klarglas-Scheinwerfer, wie er seit geraumer Zeit schon überall angeboten wird, noch der bessere. Der hat wenigstens gleich überhaupt keine Zentrierlaschen, und ist immerhin amtlich nach ECE R50 als Motorradscheinwerfer geprüft.


    Nun ja, irgendwas werde ich demnächst tun müssen, denn an meinem alten Originalscheinwerfer schält sich die Reflektorschicht ab.


    Habe den hier in meiner KR51/2 verbaut:
    universal Scheinwerfereinsatz H4 Standard | Scheinwerfereins


    Der hat 3 Arretiernasen, die in die Aussparungen der original Scheinwerferhalterung passen.
    Die beiden Haltelaschen, die man für den Originalscheinwerfer zum Festschrauben benutzt, haben bei mir ebenfalls gepasst (zwar etwas knapp aber ging). War also kein Umbau der original Scheinwerferhalterung nötig.


    Ich werde mit den Philips H4 "EcoVision" arbeiten - die sollen nur etwa 45 Watt ziehen. Das sollte mit der VAPE noch machbar sein. Bericht mit Messungen folgt, wenn ich mal dazu komme.


    Wie viel die Philips H4 "EcoVision" zieht habe ich noch nicht gemessen. Funktioniert aber mit der VAPE tiptop. Habe H4-Scheinwerfer und Bremslicht im AC-Kreis. Rennt soweit super: Schon etwas über der Standgasdrehzahl hat man volle Scheinwerferleistung.


    Rücklicht und Tachobeleuchtung hängt bei mir auf dem DC-Kreis, damit ich auch im Standgas ein helles Rücklicht habe. Ist aber wohl Geschmacksache ... könnte man theoretisch auch noch mit auf den AC-Kreis hängen.

    Zumindest theoretisch kommt die mögliche AC Mehrleistung ja nicht aus dem Nichts, sondern muss vom Motor erzeugt werden. Niedriges Standgas geht ja auch nochmals etwas runter, wenn das Bremslicht (an AC) angeht.



    Bei den ungeregelten Anlagen (mit Biluxbirnen) ist das so, hier gebe ich dir Recht. Da merkt man bei niedrigem Standgas auch das Zuschalten des Frontscheinwerfers durch ein leichtes Absinken der Drehzahl.


    Aber hier geht es ja um "besseres Licht für eine VAPE", also eine geregelte Anlage. Und die VAPE zieht (wie auch die geregelten 12V Simson Anlagen) immer ihre Nennleistung bei gegebener Drehzahl, egal ob die Leistung nun durch Verbraucher (Lampen/Batterie) abgenommen oder durch den Spannungsbegrenzer schlichtweg "verheizt" wird. Daher halte ich die Aussage, dass ein H4 Leuchtmittel (im Vergleich zu einer 35W Bilux/Halogenlampe) die Motorleistung bei einer verbauten VAPE schmälern würde, für fragwürdig.


    Auch aus praktischer Erfahrung kann ich berichten, dass eine Aufrüstung einer originalen und ungeregelten 6V Anlage auf eine VAPE (incl. H4 Leuchtmittel) die Motorleistung nicht negativ beeinflusst hat. Im Gegenteil läuft das Möp mit verbauter VAPE tendenziell sogar etwas spritziger.

    Kann mir mal jemand erklären warum H4 Licht Motorleistung kosten soll?
    Die Vape hat doch ohnehin einen Spannungsbegrenzer, der die überschüssige Leistung in Wärme verheizt. Ob das nun die Birne oder der Spannungsbegrenzer macht ist doch völlig egal, oder?


    Und von dem mal abgesehen: Auch wenn die H4 30W mehr zieht, fällt doch das bei rund 2,7kW Motorleistung nicht wirklich ins Gewicht. Dann müsste die Karre beim blinken (z.B. 42W beim S51) ja auch langsamer werden ... ;)