Gute Tag Simson-Freunde =)
Ich habe mal eine frage zum Thema Anhänger (MWH/M1)
und zwar fahre ich einen alten Sperber und habe auch ein A1-Kennzeichen dran
(ist ja schon ein Leichtkraftrad)
und würde gerne wissen ob ich den Anhänger da so einfach anhängen kann
(natürlich mit "2tem Kennzeichen" am Hänger)
oder ob es bei Leichtkrafträdern ein Problem mit der Versicherung oder so gibt
(bei S50/Schwalbe und Co. braucht man den Anhänger ja auch nicht zu versichern sondern nur Papiere für den Anhänger)
desweiteren habe ich mal gelesen das die Anhänger zu DDR-Zeiten nicht an den Sperber durften
(wegen zu schnell oder sowas)
Mein Problem ist das ich 100 verschiedene Meinungen gehört/gelesen habe und nix genaues bzw Handfestes bekommen konnte!
(mein letzter stand ist der das ich nach neuer Gesetzgebung den Anhänger anbauen kann und lediglich das Kennzeichen als Kopie anbringen anbringen muss)---> also wie bei S50/Schwalbe und Co.
Ich hoffe ja das es hier jemanden gibt der sich GANZ GUT damit auskennt
Sollte ich einen Beitrag zu diesem Thema übersehen haben tut es mir sehr leid
Gruß Draco =)