Beiträge von desMaxle

    Wie der Titel schon sagt soll eine S50 Kugellampe an meine S51. Dazu habe ich auch die untere Gabelbrücke der S50 verbaut, die hat ja eine verlängerte Lampenaufnahme.
    Folgendes Problem: Irgendwie ist der Lenkanschlag viel zu groß, besonders zur linken Seite, da würde die Telegabel gut gegen den Tank knallen. Hat die S50 Gabelbrücke etwas versetzte Anschläge? Wie kann man das sinnvoll lösen?



    Problem S51-Antrieb (alles komplett neu, Nachbau):
    Wenn ich die Kette (110er) aufsetze dann würde der Kettenkasten so extrem weit vorne sitzen, das er mit der Schraube des Federbeins kollidiert, bzw die Kette schon ziemlich straf ist. Das kann doch nicht sein oder? Die Ritzel sind die richtigen, Kettenglieder hab ich auch gezählt, sind 110 mit Kettenschloss.

    Ist richtig, ich habe das S50 Steuerohr, weil diese die verlängerte Lampenaufnahme zwecks Kugellampe hat. Aber die obere Klemmgabelbrücke soll unbedingt ran.


    Die Scheibe dient also quasi nur zum Schutz des Lacks?


    Jop das hab ich mir fast gedacht, deswegen werd ichs lassen. Wenn dann richtig, wäre ja dumm wenn nur die Hälfte Inbus ist und der Rest Schlitz^^

    Moin,
    wollte grad die Achsverlängerung der S51 in den Mitnehmer stecken...Achsverlängerung war tiefgefroren. Nun ist sie ein Stück reingerutscht und lässt sich weder weiter reinstecken noch rausziehen :D Was kann ich tun ohne das Lager zu schrotten?

    Den Link kenn ich :D Zur Zulassungsstelle deshalb um sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu holen. Aber ja hab ich jetzt nicht vor, da ja, wie du geschrieben hast, die Nummer eh nochmal vom KBA gecheckt wird. Aber danke trotzdem ;)

    So war mal eben da. Die Dame meinte da snichts geklaut sei, hat mich bezüglich der Bescheinigung aber auch an die Zulassungsstelle verwiesen, sie meinte dass das die Polizei seit einiger Zeit nicht mehr macht..


    Mal unabhängig davon: Meint ihr also die Nummer wurde nicht eigenhändig eingeschlagen oder so? Ich meine bis auf die 1 sieht ja auch alles Normal aus..

    Also wie gesagt, Papiere sind keine dazu. Aber halt ein Kaufvertrag. Ich fahr jetzt mal zur Polizei. Wegen Unbedenklichkeitsbescheinigung mal gucken. Kostet ja auch wieder was und da muss ich zur Zulassungsstelle. Die Rennerei kostet mich locker 4h Zeit... und solange ich von der Polizei weiß das er nicht geklaut ist..

    Hab einen Rahmen in der Bucht geholt, Kaufvertrag dazu aber keine Papiere.
    Wurde die Rahmennummer selber eingeschlagen? Die letzte Zahl soll eine 1 sein laut Typenschild, Baujahr passt auch (1984) aber nja, die 1 sieht halt komisch aus, was sagt ihr?


    So lief es bei mir ab:
    Mir wurde Vorfahrt genommen. Es war also von Anfang an klar das ich nicht Schuld hatte.
    Wenns bei dir auch so ist dann mach folgendes:
    Kamst du ins Krankenhaus (wenn auch nur zur Kontrolle)? Hattest du irgendwelche (wenn auch nur minimale) Verletzungen? Ich hoffe du hast diese den Ärzten angegeben!
    Generell: Wenn du keine Schuld hast musst du quasi nichts zahlen. Geh sofort zum Anwalt, der macht alles für dich und holt da je nach Möglichkeit noch gut Geld raus- gehört sich ja auch.
    Ich bin auch zu einer Simson-Werkstatt mit dem Moped, die haben gleich abgewunken und haben mich an einen Gutachter weiterempfohlen. Nimm kein Gutachter der gegnerischen Versicherung, man weiß ja nie. Der Gutachter deiner Wahl wird natürlich auch von der gegn. Versicherung gezahlt. Der hat sich das Moped 10min angeguckt und sofort wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt ( Rahmen verzogen). Ging dann nur noch um die Wertermittlung. Dafür hab ich ihm meinen Ebay-Kaufvertrag für das Moped mitgegeben und einige Rechnungen von Neuteilen die ich später mal ausgetauscht habe. Für 700€ hatte ich bei Ebay gekauft, im Gutachten standen 750€. Er orientiert sich da nach dem Gebrauchtmarkt. Ich hab auch extra erwähnt das ich z.b eine Vape verbaut hatte. Das Gutachten sollteste dann auch deinen Anwalt schicken.
    Gekriegt hab ich folgendes (Fett markiertes ging auf mein Konto, der Rest wurde dann gleich weitergeleitet)


    Heilbehandlungskosten- Fahrtkosten zum Krankenhaus: 6€
    Umhängetasche/Helm ( War eine alte Tasche, Helm ebenso- war der Zweithelm hinten am Gepäckträger): 60€
    Aufwandsentschädigung: 25€
    Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug: 750€
    Sachverständigerhonorar: 242,88€
    Abschleppkosten: 215,99€
    Heilbehandlungskosten: 10€
    Gebühren Verwahrstelle: 70€
    Feuerwehr: 60,43€
    Krankenwagen: find ich nicht, wenig wars aber auch nicht :D
    Nutzungsausfall+Schmerzensgeld: 160€


    Gefordert haben wir weit mehr, besonders bei Nutzungsausfall und Schmerzensgeld, aber bei Bagatellverletzungen ist halt nicht mehr drinne.