Beiträge von Henne80

    Hi!



    Dann seht zu das alles einwandfrei Funktioniert, vor allem die Bremsen. Und das sie Tip Top sauber ist, gerade der Motor ( keine Ölflecken o.ä. ) Mann darf denen keinen Grund zum Bemängeln geben :)... Mann weiß ja nie wen man als Prüfer bekommt. Bei mir hat er auch auf des E- Prüfzeichen vom Scheinwerfer geachtet. Das muss vorhanden sein... Dann dürfte nichts schief gehen :)

    Das 60 Schild muss ich bei meinem SR 50 auch noch dran machen :)
    Mensch da könnte man schon fast ein kleines Simson treffen abhalten bzw. eine Ausfahrt :)

    Hi!

    Die Nr. M542KFS kommt über die schon vorhandene Motornummer. Nun kann ich dir nicht sagen ob diese Zahl auch für andere Modelle ( S51, Schwalbe etc.) passend ist. Könnte nochmal den Importeur anrufen und ihn fragen. Habe wenn mich nicht alles täuscht bei ihm eine S51 stehen sehen bzw. auch noch drei SR50. Die Nr. für den Auspuff lautet 1137905.

    Hi!

    Wie ich schon erwähnt hatte müssen auf Motor und das Auspuffendstück zusätzlich Nr. eingeschlagen werden. Darauf wird bei der Prüfung geachtet. Das 60 Schild musst erst danach anbringen, da es in deine neuen Papiere eingetragen wird.
    Das Kennzeichen hat die gösse wie sie alle Töffs haben. Geht noch :)

    Na dann geh doch einfach zum Schifffahrtsamt und sage das du einen Termin möchtest. Bzw. sagen sie dir ob deine Papiere ausreichend sind. Wenn das alles passt bekommst auch einen Termin.

    Hi Leute!

    Also meine Erfahrungen sind das div. Papiere ( Abgas & Lärmvorschriften) hier nicht anerkannt werden. Diese kann man sich bei Schweizer Prüfstellen besorgen. In unserem Fall war es der ehm. Importeur für Simson und MZ. TekMOBIL SA in Le Locle. Dieser hat uns nach dem Vorstellen unserer SR 50 eine Bescheinigung ausgestellt. Die den damaligen Anforderungen von 1986 und 1990 erfüllen. Zu dem kommt das auf Motor und Auspuff zusätzliche Nr. eingeschlagen werden müssen. Die beim Prüfen auch Kontrolliert werden. Sowie auch das E-Prüfzeichen auf den Scheinwerfer vorhanden sein muss.

    Die andere Sache war aber noch ein Papier aufzutreiben wo der Tag der ersten Zulassung vermerkt ist.
    Da es in der DDR eine Einheitsversicherung gab. War ein uns Bekannter Versicherungsvertreter so freundlich uns nach Angaben unserer SR50 eine Bestätigung auszustellen in dem das Bj. und der Tag der 1. Inverkehrsetzung stand. Mit diesen zwei Blatt Papier sind wir wieder zum Schifffahrstamt und siehe da, sie haben es anerkannt. Von da an ging alles sehr schnell.

    So ich Fasse noch mal zusammen:- Man braucht die Verzollungspapiere
    - Dann wollen sie die Betriebserlaubnis zwecks Technischer Daten
    - Und die zwei von mir Beschriebenen Papiere

    Und ohne diese Sachen hätten wir auch nie einen Prüftermin erhalten bzw. einen Prüfer davon überzeugen können das Bj. auch als Zulassungsjahr zu nehmen. Aber das ist auch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In unserem Fall haben sie nach ihren Worten eine Ausnahme gemacht.