(3) 1Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. 2Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. 3Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. 4Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.
Und nun meine Interpretation bei der KR51 mit orange- roter Kappe hierzu:
- Anbringen des Versicherungskennzeichen unter der Schlussleuchte technisch nicht möglich, da dann das Kennzeichen den obligatorischen Baldaufstrahler verdeckt. Unter dem Baldaufstrahler geht's auch nicht, dann stimmt der Abstand Fahrbahn - unterer Rand Kennzeichen von mind. 200 mm nicht.
Daher habe ich mein Versicherungskennzeichen mit dem Halter im richtigen Winkel von max 30° am Gepäckträger an.
Manchmal wird es einem nicht einfach gemacht, mit einem Oldtimer die Rechtslage zu erfüllen.
Herzliche Grüße
Bernd