Beiträge von Rossi

    Hi,


    leg das Ritzel doch mal auf eine gerade Platte und schaue ob das krumm ist.


    Das Lager der Abtriebswelle hat kein Radialspiel? Das wäre nämlich auch dann so ein Klassiker. Das würde bedeuten, dass der Motor auf muss.


    Mach doch mal ein paar Fotos von deinen Ritzeln und der Welle. Vielleicht erkennt man ja was.


    MfG


    Tobias


    Hmm, wenn man im System richtig sucht, findet man auch zu den CZ Varianten Unterlagen.


    Ausserdem würde ich einfach die 50km/h Version als Referenz ranziehen, die gibt es natürlich. Wenn das Fahrzeug so dem Typ bzw. so umgebaut, dann ist es ein 50kmh Kleinkraftrad vor EZ 2001. Ist ja eh eine Einzelbetriebserlaubnis.


    Alternativ mal in die Original Teilekataloge schauen, da stehen die Ungarnmodelle auch beschrieben, was da so verbaut sein muss, mit welcher Geschwindigkeit. Abgasgutachten findet man sogar im System, das kann man sich dann Stück für Stück zusammenpuzzeln...


    Ja das ist Recherchearbeit, das ist klar und man muss sich mit dem Kram auskennen...


    Übrings gibt es Dienstanweisungen von der Dekra, das es EGAL ist ob das ein Import ist oder nicht, die 60kmh gelten trotzdem und man soll einfach die DDR-Typscheine ranziehen. Halte ich für Grenzwertig, aber da ist das so Anweisung. Spätestens das SVA, das sich auskennt, sagt dann mal nö...



    MfG


    Tobias

    Hi,


    die Typscheine von sämtlichen DDR-Fahrzeugen liegen im TÜV/Dekra System vor. Das ist kein Ding die einzusehen.


    Da kommen aber erstmal ganz andere Probleme. Vorher mal beim SVA fragen, ob die eine 21er Abnahme überhaupt genehmigen mit 60kmh und Export. Rein rechtlich ist das ding nicht zu DDR Zeiten in der DDR in Verkehr gekommen, damit offiziell keine 60kmh/h Zulassung als Kleinkraftrad. Nicht, dass die da nur 50kmh (Im Westen war bis 2001? noch 50kmh als Kleinkraftrad) als EBE wollen, rechtlich ist das begründbar.


    Einige SVA wollen auch vorher gefragt werden ob überhaupt eine 21er erstellt werden darf.


    Wenn das geklärt ist, damit zum Sachverständigen, dass der entsprechende Abnahme so schreiben kann.

    Das Fahrzeug muss natürlich in einem HU-tauglichen Zustand sein und allen Vorschriften entsprechen.


    Mit dem 21er Gutachten dann wieder zum SVA, die müssen das abstempeln.


    Preislich fängt sowas bei ~90€ an und nach oben ist da quasi keine Grenze, geht nach Aufwand. Wenn der Sachverständige da 2h suchen und sich schlau lesen muss, dann kostet das 32€/15min. Kann man sich dann ausrechnen.

    Die Zeit ist übrings nicht nur die 10min Fotos machen und einmal Technik (mit Probefahrt) anschauen. Das muss alles festgehalten werden, da werden tonnenweise Vorschriften abgehakt und kontrolliert am PC und eine Nachweisliste erstellt.


    Foto einer EBE ist keine gesicherte Quelle, darf nicht als Vorlage rangezogen werden so einfach.


    Danach will das Amt fürs Zuteilen der ABE natürlich auch nochmal Geld, das sind meist so 40€ nochmal.


    Das Fahrzeug war auch vorher eine S51N? Welches Baujahr ist denn der Rahmen?


    Da stellt sich echt die Frage, ob man den alten Rahmen verkauft und sich einen Rahmen besorgt, wo es KBA Papiere zu gibt oder einfach geben kann...


    MfG


    Tobias

    Na dann nimmt man noch die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) dort den §76 Übergangsrecht, die Nummer daselbst den §6 Nr.8 Abs.1 b.) betreffend Klasse AM dazu:

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    schönes Wochende

    mfg gert

    Steht doch schon weiter oben genau begründet...

    Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101)

    sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen

    Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht

    mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt,

    wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Das bezieht sich aber erstmal nur aufs Zulassungsrecht, nicht aufs Führerscheinrecht. Das sind 2 Paar Schuhe..


    MfG


    Tobias

    Hallo,


    es gilt in diesem Fall die FeV, also die Fahrerlaubnisverordnung.


    Dort ist in §6 Absatz (1) beschrieben:



    Ich gebe zu, dass ist alles etwas verwirrend geschrieben, aber das Zweirädrige Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B ist das Kleinkraftrad bis 50ccm und 45km/h.


    Dort ist die Schwalbe bis 60kmh nicht aufgeführt. Aber in §76 der FeV ist in Absatz 8 aufgeführt:



    Damit ist die Simson mit Führerscheinklasse AM fahrbar. Neuerdings Bundesweit sogar mit 15, allerdings mit nationaler dreistelliger Schlüsselnummer. Das heisst ins Ausland darf man mit 15 und AM dann nicht.


    MfG


    Tobias

    Hi,

    schlüsseln wir das mal auf:


    eine Simson S51 ist ein zulassungesfreies Kleinkraftrad nach §3 Fahrzeugzulassungsverordnung Absatz 2:


    Das Mitführen der Papiere ergibt sich aus §4 Fahrzeugzulassungsverordnung Absatz 5:


    Zitat von §4 FZV Absatz 5

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


    Dabei ist die Übereinstimmungsbescheinigung ein CoC, die Datenbestätigung die nationale ABE und die Einzelgenehmigung das abgestempelte §21 Einzelgutachten.


    Hat man das Schriftstück nicht mit greift die Bussgeldkatalogverordnung Nummer 174, das wären 10€ Verwarngeld.


    Allerdings hat man gar kein Schriftstück kann das auch als Nummer 175 ausgelegt werden:


    Zitat

    Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt

    Das wären dann 70€, also ein Bußgeld. Da kommt dann nochmal 28,50€ Verwaltungsgebühren oben drauf.


    Zusätzlich gibt es noch einen Punkt in Flensburg (siehe Anlage 13 Fahrerlaubnisverordnung).


    Wer noch Probezeit hat, darf dann auch zur Nachschulung. Nachzulesen in Anlage 12 Fahrerlaubnisverordnung.


    Gleichzeit kann das Fahrzeug natürlich Sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden oder zumindest die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug einem Sachverständigen vorgestellt werden.


    Reicht das als Begründung warum man die Papiere braucht?


    MfG


    Tobias

    Du kannst auch ohne Nadellager und mit Buchse auf 1 50 fahren, da es für diese Motoren nachträglich eine 1 50 Freigabe gab

    Die Freigabe möchte ich gerne mal sehen.


    Auch wenn die heutigen Öle besser sind als früher, so ein Gleitlager braucht einfach Ölmenge. Stichwort hydrodynamischer Schmierfilm.


    MfG


    Tobias

    Ich habe ca. 4 Stunden im www gesucht und keine einzige KR51

    mit schwarzer Sitzbank gefunden - weder in Schrift- noch in Bilddokumenten.

    Lediglich die weinroten "Schonbezüge" tauchen hin und wieder auf...

    http://motos.autos-markt.com/img/Simson-Schwalbe-KR51-1967-Top-Zustand-Original-DDR-IFA-141677977431/0.jpg


    oder


    Simson Schwalbe KR51/1
    Verkaufe Simson Schwalbe KR 51/1 Handschaltung ohne Papiere das Original Typenschild ist vorhanden...,Simson Schwalbe KR51/1 in Brandenburg - Finsterwalde
    www.ebay-kleinanzeigen.de


    Allerdings Baujahr 1967. Meine 67er hatte auch einen schwarzen Bezug und die Chromleisten...



    MfG


    Tobias

    Hi,


    selber FINs in Rahmen einschlagen lassen wir lieber. Das machen wir, wenn es legal sein soll, nur mit einem Sachverständigen und mit Einverständnis der Zulassungsstelle.


    Typenschild allerdings darf jeder selber erneuern, es muss nur den Wahrheiten entsprechen.


    MfG

    Tobias

    Wenn die Nase länger ist, dann würde ich die dickere Dichtung probieren.


    Peter

    Die Dicke der Dichtung macht an der Stelle nix aus, weil da hinter dem Ritzel noch eine Hülse ist, die den Abstand vorgibt.


    Oft sind die Dichtkappen verzogen, mal prüfen. Ich würde aber auch zu der 1mm dicken Dichtung tendieren, die gleicht leicht krumme Dichtkappen aus.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    ich bin ja jahrelang mit einer K51 gefahren. Bis auf bischen mehr Schalten war da kaum ein Unterschied zur KR51/1. Am Berg wird es halt schwierigier, das ist richtig.


    Dein Projekt in Ehren, aber das wird z.B. auch nicht ABE konform, wenn das eine Rennleitung mal mit Ahnung sieht, gibt es eins auf die Hörner. Verschlechterung Geräuschverhalten, da gibt es keine Unterlagen für.


    Leistungsmässig ist die KR51 und KR51/1 sehr anfällig was Änderung vom Ansaugweg betrifft. Der Luftfilter der KR51/1 sitzt ja unterm Lenker, erst die KR51/2 hatte den da unten. Und die KR51 hatte vom Werk ein anderes Beinschild, das müsste man dann auch anpassen und tauschen...


    MfG


    Tobias

    Auch bei SR50/1c bj 89 ?

    da gab es doch den Nachtrag in der ABE ?

    Hat der noch eine DDR-ABE? Wenn ja was für eine KTA-Nummer? Ich sage ausm Stand, der muss eingetragen werden...


    MfG


    Tobias


    Nachtrag:



    Also erst ab Baujahr 1990/Modelljahr 1990 war der Bing in der ABE drin.

    §20


    Typschild und Fahrgestellnummer


    (2) An der rechten Seite des Rahmens oder einem anderen ihn ersetzenden Teil muß außerdem gut sichtbar und leicht zugänglich die Fahrgestellnummer eingeschlagen sein

    Das deckt sich ja mit dem Angaben im Typschein. Dann müsste da theoretisch eine FIN eingeschlagen sein. Wie das in der Praxis aussah ist ja bekannt. Da kann das KBA dann am Ende auch nix für, dass dort geschlampt worden ist.


    Bei solchen Fällen greift dann halt heute §59a STVZO. Zum Straßenverkehrsamt, eine Einschlaggenehmigung beantragen, der Sachverständige hämmert da die FIN rein und macht eine §21 BE. So die offizielle Vorgehensweise. Kostet Geld, Rennerei und ist Aufwand.


    MfG


    Tobias