Hi,
schlüsseln wir das mal auf:
eine Simson S51 ist ein zulassungesfreies Kleinkraftrad nach §3 Fahrzeugzulassungsverordnung Absatz 2:
Zitat von §3 (2) FZV
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.folgende Kraftfahrzeugarten:
a)selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b)einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c)Leichtkrafträder,
d)zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e)motorisierte Krankenfahrstühle,
f)leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
g)Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) in der jeweils geltenden Fassung,
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Das Mitführen der Papiere ergibt sich aus §4 Fahrzeugzulassungsverordnung Absatz 5:
Zitat von §4 FZV Absatz 5
(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Dabei ist die Übereinstimmungsbescheinigung ein CoC, die Datenbestätigung die nationale ABE und die Einzelgenehmigung das abgestempelte §21 Einzelgutachten.
Hat man das Schriftstück nicht mit greift die Bussgeldkatalogverordnung Nummer 174, das wären 10€ Verwarngeld.
Allerdings hat man gar kein Schriftstück kann das auch als Nummer 175 ausgelegt werden:
Zitat
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
Das wären dann 70€, also ein Bußgeld. Da kommt dann nochmal 28,50€ Verwaltungsgebühren oben drauf.
Zusätzlich gibt es noch einen Punkt in Flensburg (siehe Anlage 13 Fahrerlaubnisverordnung).
Wer noch Probezeit hat, darf dann auch zur Nachschulung. Nachzulesen in Anlage 12 Fahrerlaubnisverordnung.
Gleichzeit kann das Fahrzeug natürlich Sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden oder zumindest die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug einem Sachverständigen vorgestellt werden.
Reicht das als Begründung warum man die Papiere braucht?
MfG
Tobias