Beiträge von Rossi

    Hi,


    poste mal das Gutachten vom TÜV, FIN unkenntlich gemacht reicht...


    Es geht um Feld J und Feld 4, das ist die Fahrzeugart und die Aufbauart.


    Als was hat der Kollege das Fahrzeug den geschlüsselt? Leichtkraftrad? Kleinkraftrad?


    Das Fahrzeug ist wohl momentan verschlüsselt als "KLEINKRAFTRAD 2-RAEDRIG", das ist aber nur bis 50ccm und 45kmh. Richtiger wäre gewesen 09 und 4600 "KLEINKRAD MOKICK 60KM/H". So macht das auch das KBA meine ich auswendig. Da müsste mal einer in eine KBA ABE der S51 schauen, ich hab keine momentan hier.


    Warum hast du eine EVB-Nummer oder Versicherung schon abgeschlossen? Die sollen beim SVA (vorrausgesetzt da ist kein Fehler im Gutachten!) die ABE erteilen. Damit holst du dann ein Versicherungskennzeichen und alles wird gut...


    MfG


    Tobias



    Du kannst gerne mal einen Prüfer fragen, was er von Bohrungen in Rahmenrohren hält, zumal auf dem zugbelasteten Außenradius.

    Nicht viel..


    Auch wenn das Loch nur klein ist, es ist eine Schwächung des Material und bringt Kerbwirkung in den Rahmen. Und gerade an dem Loch beginnt dann im Zweifel ein Riss.



    MfG


    Tobias

    Ich erinnere mich da vage an ein Problem:

    in den KR51 Rahmen geht kein Luftberuhigungskasten rein.

    Das Umrüsten auf /1 Ansaugung könnte also etwas komplizierter werden,

    als nur das Fehlen der Filterschalen-Haltelaschen im Knieblech.

    Korrekt, in den alten KR51 Rahmen passt nur der T-Luftfilter. Da fehlt eine Aussparrung am Rahmen für den Beruhigungsbehälter. DAS ist das Dilemma...


    MfG


    Tobias

    So einfach wie du dir das vorstellst, ist das nicht.


    Es muss ein Festigkeitsnachweis her nach VD-TÜV Merkblatt 758, Dort steht was von 150daN (~150kg) als Belastung drin.


    Zusätzlich ein dynamischer Nachweis mit 100.000 Lastwechseln.


    Erstens glaube ich nicht, dass die billigen MZA Fussrastenträger 150kg an den äussersten Ecken aushalten und der dynamische Nachweis ist nicht zu erbringen an der Prüfstelle. Dazu ist ein Labor nötig.



    Anders sieht das aus, wenn es um ein selbstgebautes Einzelstück ist oder beim Import-Krad bereits im Ausland montiert ist und damit die dynamische Prüfung nicht zumutbar ist. Dann kann auf die dynamische Prüfung verzichtet werden und die 150kg nach sachverständigem Ermessen geprüft werden.


    Sprich ich hüpfe drauf rum, wenn das sich nicht verbiegt und im Fahrversuch fahrbar ist, ist alles gut.


    So eine MZA Fußraste ist aber kein Einzelstück, sondern ein Serienteil ohne Zulassung in D.

    Da müsste dann mal der Hersteller was tun für. Es hat ein Grund warum MZA da keine Zulassung drauf hat....


    Auch ist das dann eine Einzelabnahme, da muss nicht nur der Zettel mitgeführt werden, sondern eine neue Betriebserlaubnis beim Amt beantragt werden.


    MfG


    Tobias

    Ich frag mal jemanden vom TÜV. Vielleicht fällt dem was ein.

    Hmm... Wenn das ein Fahrradanhänger ist, wird es schwierig. Da gibt es ja keine richtigen Unterlagen für.


    Einen (auch gebremsten) Eigenbauanhänger als Neubau in den Verkehr bringen ist möglich, wird im PKW Bereich noch relativ oft praktiziert. Ist auch nicht sooo schwer.


    Aber dann braucht sowas wie ein geprüftes Zugmaul, Festigkeitsberechnung Zugrohr, Traglast Felgen, zugelassene Achse , Beleuchtung etc. Der Anhänger muss dann halt als Neubau alle Vorschriften von 2021 erfüllen.


    Das kann so ein "Fahrradanhänger" leider nicht.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    wenn die FIN nicht mehr lesbar ist, greift §59 (3) StVZO:


    Zitat

    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

    Also Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt halten, die entscheiden ob die alte Nummer nachgeschlagen wird oder eine neue zugeteilt wird und dann zur Technischen Prüfstelle bzw. Prüforganisation. Die schlagen die dann nach bzw. um. Danach wieder zum Amt und das wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Die genaue Vorgehensweise ist in §59 dann auch detailiert beschrieben.


    MfG


    Tobias

    Hi,

    wenn es eine KR51/1 ist, dürfte das die innenliegende Bremse sein, sprich die alte Version.


    Im Fußbremshebel ist ein Loch für den Pilz als Anschlagpuffer.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    der 16N1-6 ist nur für den SR4-2 und dessen Luftfilter. In die Schwalbe muss der 16N1-5. Dieser ist auf den Luffi abgestimmt. Gleichzeitig fehlt bei dir der Schlauch unter das Beinschild. Wo ist denn der Luftfilter verbaut? Im schwarzen Gummiteil, der gehört nämlich unterm Lenker. Das geht natürlich nicht wenn ein Kr51/2 Beinschild verbaut ist....


    MfG


    Tobias

    Danke für dein Feedback. Eine Rahmennummer habe ich leider nicht gefunden. Der Kastenaufbau könnte selbst gebaut sein. Vielleicht schleife ich ihn noch ab. Dann sehe ich wenigstens, was für Holz verbaut wurde. 🙋🏻‍♂️

    Wenn er keine Rahmennummer hat und nie eine hatte, kann es kein Mopedanhänger über 25kmh sein.


    Da heisst es nochmal suchen oder es ist nur ein umgebauter Handwagen...


    MfG


    Tobias