Moin Paul,
so wie ich die Hinweise in den Shops verstehe, muss dieses Anbauteil eingetragen werden.
Du machst also einen Termin mit dem Zweirad-Sachverständigen der zuständigen Stelle (TÜV oder Dekra). Der sagt dir genau, wie er das Fahrzeug vorgeführt haben will - also z.B. mit Umbau auf dem Hänger oder du baust das Ding dort auf'm Hof dran oder, oder ...
Dann führt der Graukittel eine Einzelabnahme durch und gibt dir nen Wisch mit,
den du zusammen mit der ABE immer mitführst. Das Ganze sollte keine 50 € kosten.
LG Kai
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So einfach wie du dir das vorstellst, ist das nicht.
Es muss ein Festigkeitsnachweis her nach VD-TÜV Merkblatt 758, Dort steht was von 150daN (~150kg) als Belastung drin.
Zusätzlich ein dynamischer Nachweis mit 100.000 Lastwechseln.
Erstens glaube ich nicht, dass die billigen MZA Fussrastenträger 150kg an den äussersten Ecken aushalten und der dynamische Nachweis ist nicht zu erbringen an der Prüfstelle. Dazu ist ein Labor nötig.
Anders sieht das aus, wenn es um ein selbstgebautes Einzelstück ist oder beim Import-Krad bereits im Ausland montiert ist und damit die dynamische Prüfung nicht zumutbar ist. Dann kann auf die dynamische Prüfung verzichtet werden und die 150kg nach sachverständigem Ermessen geprüft werden.
Sprich ich hüpfe drauf rum, wenn das sich nicht verbiegt und im Fahrversuch fahrbar ist, ist alles gut.
So eine MZA Fußraste ist aber kein Einzelstück, sondern ein Serienteil ohne Zulassung in D.
Da müsste dann mal der Hersteller was tun für. Es hat ein Grund warum MZA da keine Zulassung drauf hat....
Auch ist das dann eine Einzelabnahme, da muss nicht nur der Zettel mitgeführt werden, sondern eine neue Betriebserlaubnis beim Amt beantragt werden.
MfG
Tobias