Beiträge von SwallowKing

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    Original von Alfred:
    ich bat Dich darum die persönliche Ebene zu meiden. Und dann lese ich Sätze wie: "Was ist denn mit Dir los? Schlechten Tag gehabt?" X( Herzlichen Dank dafür, dass Du es nicht schaffen konntest, meine einfache Bitte zu erfüllen!


    Sorry, aber so sarkastische Sachen wie "erlauchter König" und "lauen Wörtchen" finde ich nicht sonderlich respektvoll, zumal Du ja selbst zugibst, einfach nur zu faul zur Suche gewesen zu sein.
    Das kannte ich halt von Dir nicht und da jeder einfach mal einen schlechten Tag hat ...
    Deshalb die Frage, die nicht persönlich sein sollte. Wenn es so rüber kam, tut mir das echt Leid, Alfred.


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    In Deinen Ausführungen fehlen die entlastenden Gesetzespassagen, denn es kann dem nicht so sein, dass man absolut keine Rechte gegenüber dem Urheber hat.


    Na, na :) Erst forderst Du von mir die entsprechenden Passagen und ich mache mir die Mühe und suche für Dich und dann fehlen angeblich welche, weil die geltenden Gesetze nicht Deinen Vorstellungen entsprechen.


    Sei versichert: Außer einem (sehr eingeschränkten) Zitatrecht hast Du keinerlei (null, niente) Rechte an fremden Werken, wenn der Urheber sie Dir nicht explizit zubilligt. Das kannst Du mir glauben oder nicht: es ist so. Warum auch sollte jemand Fremdes plötzlich Rechte an anderleuts Schöpfungen haben?


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    Ich selbst suche nicht danach, weil mir die Zeit dafür zu schade ist. Und wie es so oft ist, gibt es fast immer jemanden, der entsprechende Ergebnisse liefert, ohne dass man selbst suchen muß. Das haben schon viele Blöde erkannt. :D


    Dann solltest Du die Erkenntnisse aber auch akzeptieren. Im übrigen schützt Unwissenheit nicht vor Strafe - und wenn man mich dann aufklärt, dass so etwas gefährlich ist, bin ich über die Infos immer recht dankbar.


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    Ob es sich um eine geschäftliche oder private Nutzung handelt, mag für das Vergehen selbst irrelevant sein und wird und nur bei der Schadensersatzhöhe eine Rolle spielen, aber in die Bewertung des Vergehens selbst fließen noch andere Faktoren ein. Eine davon ist die Schuldanerkennung des Sünders und falls Du das noch immer nicht gepeilt hast, geht es hier um ein Bilddokument von etwa 12 KB Größe, das sich für einige Tage unerlaubt in meinem Profil befand und gleich nach Hamstis Beschwerde entfernt wurde.


    Klar. das ist ja auch ok. Ich schrieb ja auch nur, dass er hätte abmahnen/klagen können und das Verfahren mit ziemlicher Sicherheit gewonnen hätte (was Du ja verneintest). Und: auch Schuldanerkenntnis schützt nicht vor Schadensersatz.
    Es geht bei den meisten Abmahnungen immer nur um Dinge, von denen die Leute sagen "das kleine Bild .. und ich habs doch schon entfernt" (denk an die Sache mit den ebay-Fotos).
    Bloß hilft es ihnen nix.


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    Das Copyright selbst ist ein hochsensibles Thema und sollte entsprechend gewürdigt werden - es ändert aber nichts daran, dass im aktuellen Fall gnadenlos überzogen wurde. Oder sehe nur ich alleine das so?


    Klar hat er zu heftig reagiert. Da stimme ich Dir voll zu.


    Aber mir ging es um das Grundsätzliche und dazu musste ich einfach einige Dinge klarstellen. Ich kann es wirklich nur nochmal jedem ans Herz legen: Abmahnanwälte nehmen (leider) genau null Rücksicht.


    Und genau das wollte ich mit meinen Postings klar machen:
    Seid vorsichtig, wenn Ihr etwas dauerhaft ins Netz stellt!





    So, das war es nun auch von meiner Seite.


    Und jetzt haben wir uns alle wieder lieb :)
    Weiteres kann jeder selbst bei Google finden.


    Viele Grüße,
    Der King :smokin:


    P.S.: Meine Güte, ich hasse diese "quote" ... viermal musste ich verbessern :))

    Ich kann mich Richy nur anschließen.


    Das Forum war und ist ein Forum für Liebhaber - nicht für Tuner und auch nicht für Stänkerer. Für Tuner gibt es genug Foren und für Stänkerer de.alt.dummschwatz.


    Wer ein neues Forum ausheben will, soll das tun aber uns hier in Ruhe lassen.


    Im Übringen spreche ich sicherlich für die meisten der hier aktiven Mitglieder:


    Ralf und Franz machen einen prima Job und sie finden eigentlich immer die richtigen Worte, um Wogen zu glätten und das Forum übersichtlich zu halten.


    Dafür von mir einen herzlichen Dank!


    Wem es hier nicht passt, kann ja gehen.


    Im Übrigen werden wir auch diese Chaoten aussitzen - so wie schon öfter :D
    Die Gelassenheit der restaurierenden Fraktion eben ... ;)


    Gelassene Grüße,
    Euer Könich :smokin:

    Hi Alfred,


    was ist denn mit Dir los? Schlechten Tag gehabt?
    Ich wollte Dich und andere mit meinen "lauen Wörtchen" eigentlich nur vor etwas bewahren, was schnell ins Geld gehen kann.


    Zitat


    Original von Alfred:
    Von Dir, erlauchter King, würde ich gerne statt Deinen lauen Wörtchen entsprechende Gesetze sehen, die Deine Aussagen untermauern und das, ohne entlastende Passagen auszulassen. Ferner interessiert es mich jetzt mal, warum viele ihre Schätze kennzeichnen und ob das nicht doch völlig überflüssig ist!?


    Warum sind die Leute eigentlich immer zu faul, selbst im Netz zu suchen?


    Google liefert mit "Urheberrecht" als ersten Eintrag http://www.urheberrecht.org und dort nach zwei Klicks die einschlägigen Gestzestexte (gesamte Suchzeit < 30 Sekunden):


    Dort ist zu lesen:
    § 13 Anerkennung der Urheberschaft
    Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.


    Im Klartext heisst dies: Er kann seine Werke mit einem Hinweis versehen, muss es aber nicht. Geschützt ist das Werk in jedem Fall.


    Gleiches liefert auch Wikipedia.de:
    "Kennzeichnung
    Zur eindeutigen Kennzeichnung dient meist ein so genannter Copyright-Vermerk (deutsch Urheberrechtshinweis). Dieser Hinweis ist in Deutschland rechtlich nicht notwendig, d. h. aus dem Fehlen eines derartigen Hinweises kann nicht auf die Gemeinfreiheit des Werkes geschlossen werden."


    Desweiteren lesen wir:


    § 15 Allgemeines


    (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
    1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
    2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
    3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
    ...


    § 16 Vervielfältigungsrecht


    (1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.


    Zitat


    Und: Ich hoffe, dass es ist Dir nicht entgangen, dass ich Hamstis Bilddokument nicht für mich beanspruche, keinen (finanziellen) Nutzen aus diesem gezogen und es nicht mehr in meinem Profil habe. Ein ziemlich geringer Streitwert, der Probleme hätte vom Gericht überhaupt anerkannt zu werden. Zumal ich mich schon als Sünder bekannt hatte und bereit bin, meinen Gang nach Canossa anzutreten, wenn Hamsti es will.


    Ob geschäftliche oder private Nutzung ist für das Vergehen selbst irrelevant und spielt nur bei der Schadensersatzhöhe eine Rolle. Ich privat mache davon lediglich mein Vorgehen gegenüber dem Verletzer abhängig: Wer meine Publikationen gewinnbringend verkauft, ohne das mit mir abzusprechen, wird sicherlich eine Abmahnung im Briefkasten vorfinden, denn dann ist von Vorsatz auszugehen.


    Beim "geringen Streitwert" wäre ich äußerst vorsichtig, wie folgendes Beispiel zeigt:
    http://www.vnr.de/vnr/unterneh…tup/praxistipp_12836.html


    Ein Zitat daraus:
    "Es ging um die Veröffentlichung eines Portraitfotos im Internet. Auf dem Bild war der Geschäftsführer einer GmbH abgebildet. Das Bild war von einem Dritten bei einem Fotografen in Auftrag gegeben worden und sollte der GmbH zu Repräsentationszwecken dienen.
    Die GmbH hatte nun das Foto ins Internet gestellt, was der Fotograf als Urheber des Bildes für unzulässig hielt und auf Basis dessen er bereits in erster Instanz einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 1.160,00 EUR erwirkt hatte."


    Wie gesagt: Ein ganz normales Portraitfoto, nur hatte die Firma nicht die Rechte zur Veröffentlichung im Internet --> 1160 Euronen + Gerichtskosten.
    Soviel zum "geringen Streitwert" eines Bildes ...


    Zitat


    Das fällt mir schon schwer genug und deswegen bitte ich Dich, erlauchter King, dass Du fortan vermeidest bei dem Thema auf meine oder Hamstis Person zu sprechen zu kommen und somit die persönliche Ebene meidest!


    Kein Problem. Das bezog sich auch nur auf einen Satz, den Du ihm geschrieben hast:
    "Die anderen Verwünschungen waren unnötig und wenn Du noch Lust hast, dann kannst Du mich auf Tantiemen verklagen. Ich denke, Deine Aussichten stehen schlecht dabei. Die Grafik war ohne Kennzeichnung."


    Dem ist eben nicht so und niemand sollte sich da in falscher Sicherheit wiegen.


    Viele Grüße,
    Datt Kingchen :smokin:


    P.S.: Die Abmahner haben mittlerweile auch ebay entdeckt: Verwendet die ahnungslose Tante Martha beim Verkauf ihrer geblümten Tischdecken ein hübsches Foto, welches sie zufällig im Netz aufgabelte, kann es ihr passieren, dass ihr eine Abmahnung des Fotografen wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus flattert und schon sind locker 500 Euros weg.

    Vielleicht mal zum Urheberrecht im Internet:


    Das Urheberrecht hat man ganz automatisch, wenn man eben Urheber eines Werkes von "entsprechender Schöpfungshöhe" ist.


    Das heisst insbesondere, dass Bilder, Texte usw. *nicht* besonders gekennzeichnet werden müssen!
    Aus einem fehlenden Vermerk kann *nicht* geschlossen werden, dass die Werke frei kopierbar sind - im Gegenteil: Alles, was der Urheber nicht explizit erlaubt hat, ist verboten!


    Ich kann nur jeden davor warnen, irgendwelche Bilder undefinierbarer Herkunft in seine Seiten etc. einzubinden. Es gibt genug Abmahner im Netz, die nur darauf warten, dieses zu ahnden - mit entsprechenden saftigen Nachzahlungen.


    Natürlich gebietet die Fairness, dass man dem Sünder zuerst eine E-Mail etc. schickt mit der Aufforderung, das runterzunehmen und sich außergerichtlich zu einigen - zumal, wenn es sich um eindeutig nichtkommerzielle Seiten handelt (habe ich selbst auch schon so gehalten).


    Aber: Darauf hat niemand einen Anspruch. Es kann auch direkt eine Abmahnung sein und im schlechtesten anzunehmenden Fall flattert einem direkt die Anzeige ins Haus.


    Für ein Bild werden locker 500 Euro Verwertungsgebühr fällig - wegen der unrechtmäßigen Nutzung wird dieser Wert meist verdoppelt. Dazu Anwalts- und Gerichtskosten ... X(


    Alfred: Wenn Hamsti klagen würde, hätte er sehr gute Chancen, zu gewinnen - das Original kann er sicherlich vorweisen. Dass er es nicht macht, spricht für ihn - aber Simson-Fans sch.... sich eh nicht gegenseitig an :D


    Maximal könnte man argumentieren, dass Hamstis Bilder nur eine geringe Schöpfungshöhe erreichen und somit keine zu schützenden Werke darstellen - das müsste dann aber ein Gericht klären ;)


    Also, Leute: Vorsicht walten lassen bei solchen Aktionen!


    Viele Grüße,
    Euer King :smokin:


    P.S.: Ebenso bei Stadtplänen usw. Ein bekannter Verlag für Stadtpläne und Straßenkarten ... (beginnt mit "F" und hat vier Buchstaben ...) mahnt gerade mal wieder dutzende von unbedarften Homepage-Besitzern ab, die Ausschnitte von gescannten Karten ins Netz gesetzt haben.
    Im Zweifelsfall: selber malen :)

    ... dass Du simsonverrückt bist, wenn Du beim Beginn einer Kraftfahrstrasse zusammenzuckst .... im Auto fahrend wohlgemerkt :D


    Der King *dem das heute passiert ist* :smokin:

    Springt sie danach direkt wieder an oder erst nach einer Weile?


    Wenn sie länger tot ist, liegt wohl ein thermisches Problem vor. Überprüfe mal die üblichen Verdächtigen: Kondensator, Zündspule etc.


    Wenn sie danach bald wieder anspringt:
    Zwei Kilometer ist nicht viel - läuft der Sprit zügig in den Vergaser?
    Schraub mal das Schwimmerkammergehäuse ab und teste mit nem druntergehaltenen Glas, ob das Ventil öffnet.
    Die Füllung in der Schwimmerkammer reicht so 1-2 km ... wenn nicht genug nachläuft, ist dann Feierabend ;)


    Viele Grüße,
    Christoph :smokin:


    :D Viel fehlt an meiner Schwalbe dazu nicht mehr. Softwareupdate per Schlepptop funktioniert schon :)


    P.S.: Und nein, ich nehme kein Windows dafür - wer hat schon Lust, als erster an der Ampel vor einer riesigen Schlange zu fluchen, warum Sasser nun auch noch die Zündung lahmgelegt hat ... ;)

    Ja, meinen ;)


    Viele Grüße,
    Der Könich :smokin:


    P.S.: Genau deswegen hab ich den nämlich entwickelt. Mir ging es gehörig auf den S..., dass alle Blinkgeber leistungsabhängig sind. Dabei ist es doch einfach, eine konstante Blinkfrequenz zu erzeugen, egal, ob da nun eine Leuchtdiode oder ein Discobeamer dranhängt ;)

    Ah, sorry, das hatte ich falsch verstanden.


    Also: Du hast 2 x 21 = 42 Watt Leistung, die insgesamt verbraten werden muss.


    42 W - 18 W = 24 Watt zu "vernichtende Leistung" am Widerstand


    24 W = 12 V x 2 A
    => R = 24 W / (2A x 2A) = 6 Ohm


    Also einen 6 Ohm/24 Watt Widerstand besorgen. Nun ist 24 Watt schon ne Menge, deswegen empfiehlt es sich, den Widerstand aufzuteilen in z.B. zwei parallel geschaltete Widerstande a 12 Ohm (z.B. mit 17 Watt Maximalleistung).


    Wenn der Blinkgeber genauso geschaltet ist wie der originale Geber, musst Du die zwei Widerstände zwischen Blinkgeber und Schalter einlöten, und zwar parallel zu den Drähten, also von einem zum anderen. Du musst die deswegen nicht durchschneiden. Einfach die beiden Leitungen an einer Stelle etwas abisolieren und dazwischen die Widerstände löten. Jeder Widerstand muss dabei an beide Kabel gelötet werden!


    Viele Grüße,
    Der King :smokin:


    P.S.: Hätte noch mehr geschrieben, aber Myke drängt und haut mich - die Böse ! :rolleyes:

    Ach, das Wichtigste habbisch ja vergessen:


    Die beste Lösung: einen vernünftigen Blinkgeber mit leistungsunabhängiger Blinkfrequenz einbauen ...


    Bauanleitungen hab ich irgendwo im Netz schon gesehen :D


    Viele grüße,
    Der Könich :smokin:

    Birnchen gehen gerne mal kaputt.


    Ich würde einen robusten ohmschen Parallelwiderstand empfehlen.


    Aus P=R*I*I, P=U*I, U=12V und P=3W ergibt sich:


    I = 250 mA
    und damit


    R=48 Ohm bei 3 Watt


    Also 48 Ohm/3 Watt zwischen die Zuleitungen der Birnen hängen.
    So ein Ding kostet auch nur Cents.


    Viele Grüße,
    Christoph :smokin:


    P.S.: Ein serieller Widerstand funktioniert natürlich nicht :))

    Ein Schnäppchen ist es sicher nicht, aber auch kein Fehlgriff.
    Von der Substanz her sieht das Teil noch sehr gut aus und wenn es quasi bei Dir um die Ecke ist, umso besser :)


    Billig ist nicht immer günstig. Ich hab meine "Göttin" und die "Mücke" damals auch für zusammen 500 DM gekauft. Es gab auch günstigere Angebote, aber das Geld hab ich mittlerweile dreimal raus. Die Teile laufen nämlich, ohne zu mucken. Die Motoren waren nie zerlegt, Kompression etc. sind noch 1a.


    Viele sogenannte "Schnäppchen" sind irgendwelche Scheunenfunde, an denen man erstmal einiges reparieren muss, um überhaupt fahren zu können (neue Mäntel und Schläuche, Lager angerostet wegen der langen Standzeit, Birnen kaputt, Kabel marode, Rost usw.)


    So wie es ausschaut, wurde Deine Schwalbe bis zuletzt gefahren. Das ist viel wert.


    Und eine 2L ist sowieso das absolut Beste :D ("Wer will schon /1er?")


    Viele Grüße und viel Spaß mit dem Vogel,
    Der King :smokin:

    Zitat


    Original von Alfred:
    Und ich persönlich finde, dass eine Schwalbe mit Metalliclack sch**** aussieht. Soviel zum Thema von mir. :D


    Mein Reden, mein Reden - Perlmuttlack (mit drei Schichten Klarlack) ist das einzig Wahre :D


    Zustimmende Grüße,
    Der King :))

    Is richtich :)


    Aber es bleibt eben der Vorteil der doppelten Anzahl von Arbeitstakten ...


    Übrigens ist es interessant, was die für ein "Zeug" verfeuern. Öl kann man das nicht mehr nennen, eher Schlamm, Pampe ... billigste Bunkerware eben, die aufgewärmt werden muss, damit sie überhaupt fliesst :D


    Ich glaub, DIE Dinger laufen wirklich mit allem ...


    Viele Grüße,
    Christoph

    Hehe, jetzt muss ich doch auch mal meinen Senf dazugeben.


    Also, um es vorweg zu sagen: Ich finde die /2 besser.


    Gründe:
    - leiser (Gebläse fehlt)
    - durchzugsstärker (siehe Drehmomentkurve)
    - sparsamer
    - bessere Schaltung (Ziehkeil)
    - mehr Leistung
    - Simmeringe sind ruckzuck getauscht
    - bessere Zündanlage (sorry, aber ne Hochspannungsspule in so ein unwirtliches Gebiet wie das Motorgehäuse zu integrieren fördert die Haltbarkeit nicht gerade - dementsprechend gibt es da viele Ausfälle)
    - /1 mit etwas Pech nur mit 1:33 fahrbar


    Von der Robustheit her kann ich über meine Motoren nicht meckern. Meine "rote Göttin" muss nun wirklich oft Ausdauerleistung bringen - von Überhitzung oder Fehleranfälligkeit kann keine Rede sein - das Ding läuft und läuft ...


    Einzige Macke ist die Hohlschaltwelle, die ab Werk verbaut wurde. Die ist etwas schwächlich ... aber da gibt's verstärkte Original-Wellen.


    Und des Paters Urteil über Mykes /2N ist ja bekannt ("Bester Motor wo gibt!") ;)
    (war doch der Pater oder?)


    Viele Grüße,
    Der King *der nicht den extremen Oldi-Trip fährt und auch die Originalfarben sch.... findet* ;)


    Und um Schwung in den Thread zu bringen:
    Umbau /1 auf /2 - jetzt! :D

    Hi!


    Vier Liter erscheint mir dann doch etwas hoch, zumindest für eine 51/2.
    Man kann tatsächlich die angegebenen 2,5 Liter/100km erreichen, wenn man nicht immer Vollgas fährt und nicht über 60 km/h fährt.
    Es ist wirklich sehr wichtig, das Gas zurückzunehmen, wenn man die Reisegeschwindigkeit erreicht hat.


    Der Reifenluftdruck spielt natürlich auch eine Rolle. Je höher, desto weniger walkt der Reifen und desto weniger Verluste hat man (und aufgrund des grösseren Durchmessers ist man natürlich auch etwas schneller). Aber ab einem gewissen Druck leiden natürlich Sicherheit und Mantel.
    Ich fahre jedenfalls vorne wie hinten 2,2 Bar und hab immer noch recht breite Auflage.


    Wenn man sich die Drehmomentkurve anguckt, sieht man auch, dass das maximale Drehmoment deutlich unter der Maximaldrehzahl liegt. Danach wird die Leistungssteigerung nur noch durch Drehzahl erreicht -> ineffizient.
    Am sparsamsten fährt man, wenn man immer beim maximalen Drehmoment liegt.


    Bzgl Polo: Natürlich sind 4-Takter bei so breiten Drehzahlbändern effizienter, aber Du musst auch bedenken, dass DU die Schwalbe praktisch immer unter Volllast fährst, während Du im Polo vermutlich nicht mal die Hälfte der PS benötigst. Die angaben im Brief gelten fast immer für maximale Drehzahl (bei 4-Taktern!) .... fahr mal 100 km unter Vollast und berichte über den Verbrauch :D


    Das grösste Problem bei 2-Taktern sind die Frischgasverluste und die Abstimmung des Auspuffs auf die Drehzahl.
    Es gab mal Versuche mit Hybidautos, deren Batterien durch einen bei Bedarf anspringenden Zweitakter geladen wurden. Dieser war extrem sparsam, weil er nur mit exakt einer Drehzahl betrieben wurde. Wenn man alle Parameter genau auf diese abgleicht, sind Zweitakter hocheffizient und schlagen jeden Viertakter (u.a. wegen der fehlenden Ventilsteuerung). Wenn man dann noch die Schmierung vom Gemisch abkoppelt, gibt es fast nix besseres.
    Nicht umsonst sind z.B. große Schiffsdiesel (die hocheffizient laufen müssen) überwiegend Zweitakter. Allerdings fahren die auch nicht mit 1:50 :))


    Viele Grüße,
    Der King :smokin:

    Ja, das war sozusagen das High-End-Modell aller Schwalben :D


    Wobei eine Unterbrecherzündung durchaus ihre Vorteile hat: Die bekommt man praktisch immer und überall wieder flott (Kondensator und Unterbrecher sollte man natürlich dabei haben).


    Wenn die Elektronik spinnt, war es das meist ...


    Oh, hab ich das oben geschrieben ? :))


    Außerdem lass Dich nicht von Airhaed einschüchtern ;)
    Wenn Du Deine Schwalbe halbwegs regelmäßig wartest (und das sind wirklich nur Kleinigkeiten), dann laufen die Teile "wie Sau" und sind unkaputtbar.
    Ersatzteile kosten nur wenige Euro (wenn überhaupt).


    Meine Schwalbe ist noch nie liegengeblieben und ich fahre durchaus "längere" Strecken damit (siehe Reisebereichte).


    Pfleg Dein Schätzchen gut, dann wird es Dir ein Leben lang treu (und sehr preiswert!) dienen *sülz*


    Herzlich Willkommen im Nest!
    Der King :smokin: