Was nutzt gute Grammatik, wenn der Inhalt der Beiträge von vornherein Müll ist.
Beiträge von Baumschubser
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Wenn man keine Ahnung hat....
Lies dir einfach mal durch was oben steht und halt einfach das Maul, ok.
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Ich hab auch nicht gesagt, dass der andere unschuldig ist. :wink:
Aber mal ein anderes Beispiel aus eigener Erfahrung. Bin mit meiner Yamaha unterwegs und überhole auf einer recht schmalen Straße zwei Fahrradfahrer. Die Straße ist etwas breiter als eine normale Fahrspur auf der Autobahn, also ganz knapp für 2 PKW ausreichend. Ich war ziemlich gemütlich unterwegs, die Straße frei und ich hab nen schönen großen Bogen um die beiden gemacht. Tritt doch das Rind trotzdem mit einem Bein nach links raus. Einfach so aus Blödheit oder Instinkt oder was weiß ich. Wäre ich dort nicht über 2m weiter links gewesen, sondern nur den vorgeschriebenen Meter, dann hätte der nen Trümmerbruch nicht nur im Bein und die Rübe hätte er sich auch noch auf der Piste eingeschlagen. Ich hab ernsthaft überlegt, umzudrehen. Mit Helm und Kutte kann man sich ja auf fast jede Schlägerei einlassen. Wäre aber sinnlos gewesen, solche Hirnies begreifen das nicht. Auch so ne Sache, wo der Hals anschwillt. Wie manche Leute unterwegs sind, das geht gar nicht. Rotzfrech und rotzdumm.
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§3 StVO gilt auch für dich, die Polizei ist vollkommen nebensächlich. Solche Sachen werden von Winkeladvokaten der übelsten Sorte ausgefochten. Und Notwehr ist absoluter Blödsinn. Guck dir den entsprechenden § mal an.
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Zitat von cih
.................... Vor 2 Wochen hatte ein BMW wieder eine Beule mehr, weil ich sie ihm in die Tür getreten habe. Und die gerufene Polizei hat den BMW-Fahrer noch ausgelacht
Was ich für ein Gerücht halte, ist und bleibt vorsätzliche Sachbeschädigung. Wird auf Antrag auf jeden Fall verfolgt und zivilrechtlich bist du schadensersatzpflichtig.
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Vielleicht zieht sie gerade deshalb Strom. Klemm ab und teste.
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Zitat von Matthias1
Wie sieht´s in folgendem Fall mit der Vorfahrt aus: Ich fahre als Fahrradfahrer (weil ich nicht lebensmüde bin in dem Verkehr und bei den rücksichtslosen Autofahrern) knapp neben der Straße rechts auf dem Fußweg. An einer Einfahrt will ich die Straße geradeaus überqueren, aber ein von hinten kommendes, rechtsabbiegendes Auto fährt einfach vor mir rum. Weil ich das schon geahnt habe (kurzer Sicherheitsblick nach links hinten), bin ich auch gar nicht überrascht, und habe rechtzeitig etwas gebremst. Hinter dem Rechtsabbieger kommt aber noch einer, der gleich hinter dem ersten Auto auch noch rechts rum will. Ich bin nun endgültig am Rande der Einfahrt, und da der zweite Rechtsabbieger (übrigens ein Bäckerauto), mit mir auf gleicher Höhe, zumindest seine Geschwindigkeit gedrosselt hat, bin ich so mutig, und fahre geradeaus über die Straße. Er bremst abrupt, tut überrascht, als hätte ich ihn zum Bremsen genötigt, und beginnt mich aus dem Fenster vollzupöbeln. Er wollte gar nicht anhalten. Ich hätte auf dem Fußweg nichts zu suchen, von daher keine Vorfahrt. Habe mich mit dem so in die Wolle gekriegt, dass er schon meine Personalien verlangt hat, um den Vorfall der Polizei zu melden. Als ich ganz gelassen meine Brieftasche zückte, machte er aber einen Rückzieher - war alles nur ein Bluff. Na, ja. Wie ist die Rechtslage (im wahrsten Sinne des Wortes ) ?
Ich habe mir meine Meinung schon gebildet. Zwar durfte ich nicht auf dem Fußweg fahren, doch was ändert das an der Vorfahrtssituation?Was meint ihr dazu?
Gruß, Matthias
Typisch deutsch, gegen Verkehrsregeln verstoßen und dann noch Rechte einfordern. Bei sowas krieg ich immer nen dicken Hals. Das wird nur noch von den Idioten getoppt, die von irgendwoher auf dem Fußweg angeschossen kommen und den nächsten Fußgängerüberweg für sich in Anspruch nehmen.
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Zitat von adxalf
Danke für den Link Schwarzer Peter!
das habe ich mir gerade mal durchgelesen, hmm schade dann gilt das wohl für meine S51 nicht, denn ich habe schon eine ELBA, obwohl da ist ja nur die Rede von SR50/80 ist?
Da auf der Seite steht:
Zitat:
"Die neue Baureihe „Simson-Roller“ SR50/80 ist davon ausgenommen. Sie bietet alle technischen Vorraussetzungen zum ständigen Fahren mit Licht mittels ihrer „modernen elektrischen Anlage“ bei konsequenter Nutzung von „MIKROELEKTRONIK“ zum Laden der Fahrzeugbatterie in Form der Baugruppe „Elektronische Lade- und Blinkanlage“."Ja eine Batterie mit größerer Kapazität also mit mehr Ah braucht bei gleicher Ladestromstärke länger bis sie voll geladen ist, als eine Batterie mit weniger Ah.
Aber andererseits kann ich mit einer 9 Ah Batterie auch fast doppelt so lange Blinken bis sie leer ist, als mit einer 5,5 Ah Batterie.Mit ELBA gibts keine leere Batterie mehr. Hier ist es egal, ob das Rücklicht dauerhaft mit an ist. Deshalb brauchts bei diesen Fahrzeugen keinerlei Ausnahmeregelung mehr.
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Na da gibts sicher auch genug, die gehofft hatten, dass ich hier nie mehr auftauche. Aber meine Rückkehr ist nur "entschärft", wie ihr sicher gesehen habt. Das wiederum wird die anderen sicher noch mehr freuen.
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Zitat von Apu_Nahasapeemapetilon
haben nicht alle so viel zeit wie du peter ich meine die teile am lenker wo die lenkerabdeckung angeschraubt wird
da ist nämlich eins von mir durchgebrochen....Such mal nach dem User Bratwurst, der ist aus Warburg und kann dir bestimmt mit Teilen und auch der Reparatur weiter helfen. Das ist besser als unsinnige Sprüche.
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Hast du mich etwa vermisst?
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Zitat von Dummschwaetzer
Kleiner Tipp:
Boeing-Triebwerke findest du z.Z. günstig im Atlantik vor der brasilianischen Küste.Das war aber ein Airbus 330.
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Das interessiert mich aber wirklich. Poste das Bild mal hier.
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Mit sowas ist der Eingriff in die Natur aber auch mehr als gravierend.
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Dein Scheinwerfer hat nichts mit der Batterie zu tun und bei Unterbrecher gehört eine 25W Lampe rein, bei den alten Anlagen ggf. sogar nur 15W. 35W gibts nur bei E-Zündung.
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Gut geschrieben, aber wir haben leider nicht so viele Wasserfälle wie Norwegen (fast 100% Versorgung aus Wasserkraft), dafür aber ein paar Einwohner mehr mit Strom zu versorgen. Nichtsdestotrotz müssen Konzepte her, wie es in 50 Jahren mal laufen soll, und diese Konzepte brauchen wir in sagen wir mal spätestens 10 Jahren, sonst wirds zappenduster. Das hat aber auch wieder Vorteile, dann wird wieder mehr "weggesteckt", siehe Münsterland vor ein paar Jahren. DAS geht nämlich ohne Strom und Licht am allerbesten.
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Das war mir klar, dass das jetzt wieder kommen musste.
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Aber mit den dafür gedachten Topfkäse oben drauf auch potthässlich. Das sieht dann endgültig aus wie gewollt und nicht gekonnt. Bleib ich lieber bei den beiden Seitengepäckträgern samt Koffern dran. :wink:
Darf ins Topcase beim SR auch nur 5kg an Gewicht rein? In den Büchern habe ich dazu nichts gefunden. Könnte aber hinkommen, weil so weit hinten und so weit oben mehr als 5kg aufzusatteln, ist sicher unheimlich wackelig.
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Zitat von Rossi
Hi,
ich denke man kann den thread fast dichtmachen, die Fronten sind so verhärtet, die Hardcore-Raucher und die Hardcore-Nichtraucher wird man nie zu einem Konsens zu bekommen.
Tobias
Du hast noch eine wichtige Gruppe vergessen: die Nicht-mehr-Raucher, denn die sind wirklich Hardcore.
Ich muss dir sagen, es geht auch ohne Kippe. Klar, es gibt Kumpel-Kreise, wo halt extrem viele Raucher dabei sind und dann gibts wieder welche, wo Raucher in der Minderzahl sind. Je nachdem, wie es halt ausfällt, wird die Stimmung dann pro oder contra Nichtrauchen sein.
Ich persönlich finde es gut, dass nicht mehr gequalmt wird. Es ist weniger der direkte Qualm, als vielmehr der Gestank der Klamotten etc.
Merke ich auch auf Arbeit, bei uns in den Häusern herrscht absolutes Rauchverbot auf allen Fluren. Du glaubst gar nicht, was das ausmacht, um wieviel angenehmer das arbeiten und für die Insassen das miteinander leben ist, obwohl fast alle Raucher sind. Es geht, die Verstöße sind marginal. Und da "wohnen" nun wahrlich keine Leute, die solche Anweisungen einfach so hinnehmen. Positiver Nebeneffekt ist, dass sich sogar viele Kollegen das Rauchen abgewöhnt haben bzw. es extrem reduziert haben. Und von denen ist auch kaum einer böse drüber - außer die Hardcore-Raucher, aber die sind weder mit Vernunft noch Gesetzen zu irgendetwas zu bewegen. :wink:
Und mal ehrlich, in die Kneipe geht man wegen nem frisch Gezapften und nicht, um sich nen Blitzknaller anzuzünden.
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Nein, gilt auch im Land.
In D ist es erlaubt, 20l spazieren zu fahren und ebenso 20l zu importieren. Die Regelung für die Schweiz kenne ich nicht, dort dürfte nur der Import von 10l erlaubt sein, weil kein EU-Land.
In anderen Ländern ist der Transport von Kraftstoff in Kanistern hingegen generell verboten. Z.B. auch in CZ. Man dürfte zwar nach den deutschen Zollbestimmungen 20l mitbringen, aber in CZ darf man nicht damit fahren. Interessiert in der Praxis keine Sau, aber erwischt werden darf man eben nicht.
(20l bezieht sich immer auf Sprit im Kofferraum eines PKW!!!!)