Zitat von bpshop99
Heckgepäckträger laut Simson-Ratgeber max. 5kg, weil sonst der Schwerpunkt ungünstig beeinflusst wird (weil hinter der Hinterachse). Gilt ebenfalls für den SR50.
Nur dass es am SR50 gar keinen Heckgepäckträger gibt, zumindest nicht in Serie. :wink:
Zitat von Schwarzer_Peter
Für Deutschland heißt das Zauberwort Reservemenge. Eine solche darf mitgeführt werden. Beim PKW wird der große 20-Liter-Kanister toleriert (in Ö nur zehn!), bei LKW 60, für Zweiräder habe ich nichts gefunden auf die Schnelle.
Für der Schwalbe mit 6,8 Litern Tankinhalt ist ein 5-Liter-Kanister schon reichlich als "Reserve" ... aus dem großen 20er kann man drei Mal volltanken, als Reservekanister geht das nicht mehr durch
Auch schwierig: Die Vorschrift, den Kanister "kippsicher zu befestigen"
Ich wüsste keine Vorschrift, nach der ein Kanister nicht auch liegend transportiert werden darf. Bei undichten Verschlüssen schwabberts so oder so. An LKWs sind die Wehrmachtskanister auch zumindest auf der Schmalseite "liegend" befestigt.
Und wer will dir vorschreiben, dass du nicht mit dem Moped Sprit für den nicht für öffentliche Straßen zugelassenen Traktor daheim holst. Wer will dir also vormachen, was da die Reservemenge sein soll. Sowas ist nirgends konkret festgelegt.
So lange die Kanister ordentlich befestigt sind, kann einem keiner was, so lange man die Zuladung nicht überschreitet, die ja wie oben geschrieben, bei einer Simson sowieso ziemlich begrenzt ist.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=709
http://www.verkehrsportal.de/c…p_foren.cgi?msg-7281!2001
Wobei ich dort auf das Zitat vom ADAC nicht viel geben würde. Die sogenannten Experten vom ADAC sind irgendwann im Jahre 1952 mit ihren Erkenntnissen stehen geblieben. Rechtsverbindlich ist das ohnehin nicht. Angemessen oder unangemessen kann vieles sein, das legt auf alle Fälle in keinem Fall ein Polizist vor Ort fest.
Zitat von 1gnt23
Denkt dran, es gibt die 1000 Punkte Regel für Transporte von Gefahrstoffen.
Aber man braucht nen 2Kg Feuerlöscher den man mitführen muss.
googelt mal
Gilt nur für gewerbliche Transporte. Nur die sind überhaupt geregelt. Privatfahrten zählen da nicht dazu, hier gelten neben den Höchstmengen nur die allgemeinen Vorschriften zur Ladungssicherung, die logischerweise bei Flüssigkeiten, die umweltgefährdend sind, etwas enger ausgelegt sind.
Gilt ja anlog auch für Batteriesäure beispielsweise. Oder generell eine neue oder alte Batterie, die du im Kofferraum transportierst oder auch auf dem Gepäckträger. Auch da dürfte klar sein, dass die ordentlich befestigt werden muss, damit sie nicht kippelt und ausläuft.