Hallo Melchen
Ich selber fahre auch eine S51 mit dem orginalen Kindersitz, mein Sohn (5j) fährt sehr gerne mit und sitzt da auch bequem und sicher.
Wir fahren gemeinsam auch mal Längere Touren und es gab nie Probleme, weder beim fahren selber, noch mit der Polizei.
Sogar beim SIMSON Treffen in Suhl fahren wir im Convoi mit (da kommen schnell mal 70km an einem Tag zusammen).
So viel erst mal dazu.
Zum Rechtlichen:
KFZ Anbauteile die in der DDR zugelassen waren, und eine KTA Nummer haben sind auch heute noch zugelassen, da es für die KTA Nummern einen Bestandsschutz gibt.
Wichtig ist hierbei allerdings, das das Bauteil ein ORGINAL ist und einen eingeschlagene KTA Nummer hat.
konkret bedeutet das:
Ein Kindersitz aus DDR Produktion MIT eingeschlagener KTA Nummer kann ganz legal benutzt werden.
Ein abselut identich hergestellter Kindersitz aus aktueller MZA-Produktion OHNE KTA Nummer ist ein nicht zugelassenes Bauteil und darf deshalb auch nicht im öffentlichen Strassenverkehr benutzt werden.
Nachzulesen ist das im Einigungsvetrag.
Kapitel IX Übergangs- und Schlußbestimmungen
Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B - Straßenverkehr
da steht unter der nummer 26 folgender Text:
*(26) Nach den mit der Deutschen Demokratischen Republik gemäß dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (GBl. II 1976 S. 307, 1978 S. 32, 1987 S. 24) vereinbarten Bedingungen erteilte Genehmigungen und Prüfzeichen für Ausrüstungsgegenstände oder Teile von Fahrzeugen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 21a. *
Ich denke mal, mit diesen Infos solltest du jeden Polizisten überzeugen können
Mit freundlichem Gruss
PAPA N A C H T F A L K E