Vape eintragen lassen?

  • Hi,
    ich werde meine Simme in knapp 2 Wochen mit einer Vape versehen (und die dann auch eeeendlich mal fertig verbauen :roll: )...
    Jetzt meine Frage dazu: Muss ich die Vape und den neuen (stärkeren) Scheinwerfer irgendwo eintragen lassen?

    ...Verwechslungen mit fiktiven oder lebenden Personen sind ausgeschlossen!

  • Meine Argumentation:


    Ich lasse die VAPE nicht eintragen. Die VAPE ändert erstmal nichts an der Zündsteuerung - ist also keine Kennfeldzündung, die i.A. von der Drehzahl Vorzündung einstellt o.ä. - sie ersetzt somit primär ein mechanisches Verschleißteil. Die VAPE erhöht signifikant die Verkehrstüchtigkeit und -sicherheit des Fahrzeugs durch bessere Beleuchtung, deutlicheres Blinken, eine stets kräftige Hupe usw. Die "Leistungssteigerung", die ich bemerkt habe, liegt bei ca. 5km/h durch sauberes Ausdrehen bei hohen Drehzahlen, dies kann aber sicher durch einen weniger labberigen neuen Unterbrecher ebenso erzielt worden sein.


    Im Falle eines Unfalles mitsamt Begutachtung wird sicher die VAPE als Veränderung bemerkt. Und auch wenn - rein formal - die ABE hätte erlöschen können, bleibt die VAPE eine technische Verbesserung(!), die primär der Sicherheit und Betriebszuverlässigkeit und NICHT der Leistungssteigerung dient bzw aus diesem Grund von mir eingebaut wurde. Den SR50 hat es ebenfalls mit kontaktloser Zündung gegeben - demnach ist die VAPE eine gleichartige technische Umsetzung einer bereits ab Werk verwendeten Technik bzw. einer zeitgemäßen Technik. Die Roller wurden ja nicht durch Labberunterbrecher gedrosselt!


    Im ganz bösen Falle des Falles kann man das sicher so argumentieren, ich persönlich mache mir da sicher Gedanken (und werde mir aus rein rechtlichen Gründen morgen ein neues Auto kaufen müssen ...) - aber den Teufel male ich sicher nicht an die Wand. Wenns drum geht, ist die VAPE eher ein positives Element - "der Fahrer/Halter hat sich Gedanken um die Sicherheit gemacht".


    (Übrigens sind auch Verletzungen der Versicherungsgrundlagen gedeckelt).


    Hth,


    unleash


    Nein, bitte keinen Grundsatzthread. :))


    PS: Bei keinem meiner Motorräder hat irgendein Prüfer aufgeschrien, wenn er was von "elektronischer Zündung" gehört hat - im Gegenteil: "12V?" - "Ja sicher, gibt es als Umrüstsatz" "Sehr gut, dann kann man auch im Dunkeln gut heim ..." - und strenggenommen gilt das bei Motorrädner auch. Oder hat vielleicht einer meiner Nachbauauspüffe an AWO oder MZ ne Prüfnummer? ... usw. usf.

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...




  • Alles Egal , nicht eingetragen , keine Betriebserlaubnis , den Schaden hast Du ist Ende

  • Hallo Zusammen.


    zielführend wäre es, bei der Vape mit § 19/2 StVZO zu argumentieren: "Da weder die Fahrzeugart geändert wird, noch eine Gefährdung zu erwarten ist, noch sich Abgas- und/oder Geräuschverhalten verschlechtert wird, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht."


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von hallo-stege

    Hallo Zusammen.


    zielführend wäre es, bei der Vape mit § 19/2 StVZO zu argumentieren: "Da weder die Fahrzeugart geändert wird, noch eine Gefährdung zu erwarten ist, noch sich Abgas- und/oder Geräuschverhalten verschlechtert wird, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht."


    Gruss von Frank


    und sowas muss ja dann begutachtet werden... das kann der ottonormalbürger ja nicht entscheiden

  • Zitat von Rossi

    und sowas muss ja dann begutachtet werden... das kann der ottonormalbürger ja nicht entscheiden


    ... oder man befragt den Beispielkatalog zu § 19 StVZO. Dort sind Lichtmaschinen nicht aufgeführt, was man als kleinen Hinweis dazu verstehen kann, daß meine Interpretation nicht ganz abwegig ist.


    Gruss von Frank

  • Also ich habe meine Vape auch nicht eintragen lassen. Werde dies auch nicht tun. Aber um hier ein für alle male ruhe zu schaffen, werde ich nächste Woche mal bei der Dekra vorbeischauen :wink:


    mfg

    Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt ^^

  • stege hat das schon richtig. Nach der aktuellen STVZO ist klar definiert, welche Änderungen zum Erhalt der Betriebserlaubnis eingetragen werden müssen - und Lichtmaschinen und Zündungen gehören nicht dazu. Das war mal wesentlich restriktiver, ist es aber heute nicht mehr.

  • STVZO Par. 19 gilt ausdrücklich auch für Kleinkrafträder. Den mag jeder selbst lesen anstatt sich mit detailfreien Einzeilern abspeisen zu lassen. Es gibt auch Ratgeberblätter des TÜV zum Thema. Einfach STVZO 19 googlen.


    Am PKW ist Umrüstung von 6V auf 12V nichts Neues, jeder zweite Altkäfer-Fahrer hat das schon hinter sich. Dort macht man genau das gleiche wie die VAPE tut - Lichtmaschine wechseln, alle E-Motoren und Leuchtmittel auf 12V tauschen, aber alle Leuchten an sich bleiben genau so wie sie sind. Eingetragen wird das auch nicht, und es ist selbst bei den strengen Originalitäts-Bestimmungen des H-Kennzeichens ausdrücklich erwünscht und erlaubt.

  • Das hat mich echt davon überzeugt, das ganze NICHT eintragen zu lassen.
    Werde das zur Sicherheit nochmal mit meinem TÜV-er meines Vertrauens durchsprechen, aber eigentlich sollte dem nichts im Wege stehen.

    ...Verwechslungen mit fiktiven oder lebenden Personen sind ausgeschlossen!

  • Hallo,


    die gleiche Geschichte habe ich auch hinter mir. Langes Überlegen, Abwägen und Gespäche mit anderen Simsonfahrern, Die einen haben eine Vape, die anderen nicht, nur eine wirklich rechtlich verbindliche Antwort habe ich nicht bekommen. Ich bin dann bei mir in Düsseldorf zum TÜV gefahren und habe dort nachgefragt. Der dortige Prüfer sagte mir:" Sie können da auch so mit rumfahren. Es wird Ihnen kein Polizist einen Strick daraus drehen, dass Sie auf 12 V umgerüstet haben und nun hellere Lampen haben. Es ist ja ein Sicherheitsgewinn. Aber wenn sie auf der Kreuzung einem 40 Tonner bis oben voll mit Diesel die Vorfahrt nehmen, dieser umkippt und sie einen Schaden von ein paar hunderttausend Euro verursachen wird Ihr Moped einer sehr genauen Untersuchung unterzogen. Wenn Ihre Versicherung Wind davon bekommt, dass da was verändert wurde, kann es passieren, dass sie die Schadensregulierung verweigert. Also ersparen Sie sich den Ärger und einen möglichen Rechtsstreit und lassen Sie das Ding eintragen." Er hat mir die VAPE auf eigenen Wunsch eingetragen, für 25 Euro. Und ehrlich gesagt, wenn du das Geld hast für eine Vape, dann hast du sicher auch noch ein paar Euros für die Eintragung.


    Viele Grüße und viel Spaß beim Schrauben


    Klaus

  • Schaden wird erstmal immer übernommen. Ob nun Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit vorliegt, ist in einem solchen Fall eine Einzelentscheidung. Wenn die Vape nicht mitverursachend war, wird das normalerweise nicht weiter ausgerollt. Mittlerweile ist der Regress bei Fahrlässigkeit gedeckelt (beim Auto glaube ich auf 8000 Euro, gibt es aber verschiedene Höhen je nach "Tat"). Ich habe übrigens ein Motorrad mit Brief einer anderen Maschine (Rahmennummer passt nicht zum Rahmen) - geht nicht? Der TÜV hats gemacht. Will sagen, es muss nicht alles stimmen, was der sagt. Wenns einer eben einträgt ist gut - heißt aber auch, dass das Ding ja gar keine Probleme macht. Es steht nix über, es werden keine Schraubenhärten geprüft, nix. Also kann man es ... auch lassen, wenns offensichtlich kein Problem ist.

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

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