versicherung ja, aber kennzeichen noch nicht montiert

  • schönen guten abend,


    folgender sachverhalt; ich habe eine neue versicherung und auch ein neues kennzeichen. allerdings hatte ich es noch nicht montiert (aber im rucksack dabei). (natürlich weiss ich selbst, dass das ziemlich dumm ist...)
    um es kurz zu machen; ich wurde von den herren in grün angehalten und bekam ein bußgeld über 40€ und einen punkt aufgedrückt.
    da mir das recht hoch erscheint; meine frage: ist das gerechtfertigt? gibt es irgendwelche gerichtsurteile oder strafkataloge über die höhe für solch ein vergehen?


    vielen dank.


    a.c.a.b. und gute fahrt!

  • klar, bin ich selber schuld. erschien mir trotzdem ein wenig zu hoch. naja, nützt ja nix. kann ich mir die zeit und kraft für nen widerspruch sparen. danke.

  • Immer diese Abkürzungen! :rolleyes: Habe trotzdem was dazu gelernt. (a.ll c.ops a.re b.astards) :smokin:


    Dem Bußgeldkatalog nach hat alles seine Richtigkeit. Selbst bei Autos muß ein Kennzeichen deutlich sichtbar angebracht sein, auch wenn sich manchmal die Unsitte durchsetzt, das vordere Kennzeichen auf das Armaturenbrett hinter die Frontscheibe zu legen.


    Die weiteren Strafen sind immer wieder interessant. Hier nur 2 Beispiele:

    Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte --> Gerne wird der Grünpfeil in einem Rutsch genommen oder eben langsam überfahren, ohne zu stoppen.


    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte --> Geschieht regelmäßig in Stausituationen.


    Von mir aus sollte der Staat mehr Polizisten einsetzen und die Geldstrafen an die Höhe des Einkommens koppeln.


    Gruß!
    Al


    p.s.: Fahrrad fahrend mit Handy am Ohr; 25,- EUR :D

  • IN der STVO steht deutlich drin das die Versicherungskenzeichen gut lesbar am versichertem Fahrzeug hinten nagbracht werden muss.
    Außerdem steht der gleiche satz auch noch mal in dem Versicherungsnachweiß oder Vetrag. Also wirsde es schwer haben wiederspruch einzulegen und wenn du schon bezahlt hast, haste dich auch schon zu den vurwürfen bekannt. kanst in diesen fal nicht mehr viel dunn.

  • Schöne Ostern,


    Probefahrt mit einer Velo-Solex, einmal um den Spielplatz, ca. 150m = 350 € + Punkte. Fahren ohne gültige Versicherung, hat mein Nachbar letztes Jahr bezahlt. War wirklich die erste Probefahrt nach einem vollst. Neuaufbau, im schmutzigem Blaumann und das Werkzeug lag auch noch rum.



    Gruss Schrauber

    Ich möchte sterben wie mein Opa, im Schlaf!
    Nicht schreiend wie sein Beifahrer.

  • Prof


    Ob der im Bussgeldkatalog aber zutreffend ich kann sicher nur ein Anwalt 100%genau sagen, da es dich ja nicht um ein AMTLICHES Kennzeichen handelt, sondern lediglich um einen Versicherungsnachweis (wenn auch nicht aus Papier sondern aus Blech).


    Allerdings ist es wirklich doof so zu fahren.
    Ich muss allerdings zugeben das es mir FAST selber passiert währe. Ich bin auf dem Hof los und als ich grade am abbiegen auf die Strasse war fiel mir ein das das neue Kennzeichen ja noch auf dem Wohnzimmertisch liegt.....


    Ich hab es schnell noch gewechselt und gut.



    kaskopelle


    Versuchen kannst du einen Wiederspruch (vieleicht kommst du wenigstens um den Punkt rum....) aber ob es Sinn macht und Erfolg hat kann dir nur ein Anwalt sagen, mit Rechtschutz.... versuchen... ohne Rechtschutz.... zahlen, vor allem wenn dein Punktekonto nicht eh schon prall gefüllt ist und du nicht mehr in der Probezeit bist. (hart aber war in diesem land)



    mit bestem Gruss


    PAPA N A C H T F A L K E

    • Offizieller Beitrag

    "Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt"


    Ich behaupte hier mal, dass dieser Punkt des Bußgeldkataloges nicht zutreffend ist, weil es nunmal kein amtliches Kennzeichen ist. Ein Einspruch könnte sehr erfolgversprechend sein. Meiner Meinung nach würde im weitesten Sinne eher das hier zutreffen:


    "Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR"


    Die Formulierung passt zwar auch nicht so richtig, aber das "nicht mitführen" würde ich dem "nicht anbringen" gleich stellen. Wenn jemand seinen Versicherungsschein nicht dabei hat, kostet das auch nur 10 Euro und hier wurde ja sogar alles mitgeführt, war halt nur nicht angeschraubt. Die 40 Euro halte ich für übertrieben und den obigen Vorwurf hier auch für den falschen Tatbestand.


    Sofern es die Widerspruchsfrist noch hergibt, würde ich mal in diesem Forum hier eine Anfrage starten:


    http://www.123recht.net/


    Da kommen im allgemeinen recht kompetente Antworten.

  • he ihr
    ich hatte Glück
    ich habe mein nummmerschild verloren und bin dann 2 tage ohne rumgefahren
    am freitag nach meiner englisch prüfung habe ich mir ein neues gholt.
    bin dann wieder zur schule gefahren und die bullen hinter mir her. sie haben mich angehalten und ich sagte, dass ich es verloren habe und gerade eben ein neues geholt habe. Hab dann mein neues nochnicht festgemachtes kennzeichen gezeigt und durfte weiter fahren.:bounce:

  • ja ja bei den Grünen hängt es immer davon ab an wen
    man gerät
    bin auch schon ohne Papiere aber dafür mit Schild am Moped
    erwischt worden durfte heimfahren Papiere holen
    dann wieder zurück und schon waren die Herren zufrieden
    und das im Südschwarzwald wo fast keiner die Schwalbe kennt

  • Wo sie mich damals gelasert hatten, musste ich auch nur das Geld für die Geschwindigkeits überschreitung bezahlen. Obwohl ich nichts dabei hatte, und ich meine wirklich nichts, weder Führerschein noch ABE noch Versicherungsnachweis, brauchte ich nur auf der Wache antanzen und das Zeug vorreichen. Da hat ich echt nochmal Schwein gehabt. :)

    dängdiggedängdäng *KLICK* näääääähäääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn ...

  • Hallo,


    Laut Bußgeldkatalog ist die Strafe 5 € und sonst nichts.


    Tatbestandsnummer 318106


    Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb, obwohl es kein
    gültiges Versicherungskennzeichen führte.
    § 18 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 180 BKat


    Quelle: KBA


    In diesem Falle würde sich wohl ein Widerspruch lohnen, vielleicht nicht wegen des Geldes, aber wegen des Punktes und aus Prinzip.


    mfg gert

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