Weiße Rücklicht und Blinkerkappen erlaubt?

  • Hi Leute ich brauche mal eure Hilfe
    Habe eine KR51/1 wieder aufgebaut und weiße Rücklicht und Blinkerkappen mit roten bzw gelben Leuchtkörpern drin! (sieht episch aus)
    Frage was sagt die Polente dazu? Beide haben keine E Zeichen!
    Allerdings habe ich auch keine roten mit E Zeichen gefunden! Im Osten gab es die nicht!!
    Jemand damit schon zu tun gehabt

  • Redest du von den 100mm runden Rücklicht mit 2 Schrauben? Das gabs sehr wohl mit Zulassung. Das ist zwar kein Billigartikel und mitlerweile auch schon fast Goldstaub aber hin und wieder kann man mal bei ebay nen Schnäppchen schießen.

  • Ohne E-Zeichen darfst du sie nicht verwenden. Neue rote mit E-Zeichen wirst du zwar auch nicht finden, bei denen wird es der Polizei aber nicht so schnell auffallen.
    Und falls dich meine subjektive Meinung interessiert: Schraube rote dran. Weiße Rücklichter sehen immer nach Billigtuning aus, wie bei Leuten, die das mit ihrem Golf 3 machen...

  • Durch Verwendung von nicht Bauartzugelassenen Beleutungsartikeln, hierzu gehören u.a.: Blinker, Rückleuten, Scheinwerfer, Glühlampen erlischt bei einem KFZ, und das ist eine Simme, die ABE.


    Zum Zeichen der Bauartzulassung werden entsprechende Teile mit einer Kennzeichnung für die Bauartzulassung versehen. Eine Teilnahme im deutschen Straßenverkehr mit solchen Teilen ohne Zulassung ist verboten.


    Die "Rennleitung" interessiert sich nicht unbeding dafür. Die sind zumeist schon froh, wenn Blinker oder Beleutung an den Simmen überhaupt funktionieren!


    Wenn ein Simson-Fahrer jedoch offensichtlich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, interessiert sich des öfteren die gegnerische Versicherung für den verkehrsgemäßen Zustand der Simme. Die dann von den Versicherungen geschickten Gutachter schauen als erste, auf die Blinker und co., weil sie hier oft fündig werden, und die gegnerische Versicherung dann nicht zahlen muss. Schließlich hat das Unfallopfer den Unfall selbst verursacht, weil es im Straßenverkehr, ein Fahrzeug ohne gültige ABE bewegt hat! Und... Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.


    Der Fahrzeugführer ist laut Straßenverkehrsordnung für den ordnungsgemäßen Zustand des von ihm geführten Fahrzeuges selbst verantwortlich! Und dazu gehören z.B. auch regelkonforme Blinkerkappen.


    Versucht bitte nicht, diese Tatsachen zu zerreden. Auch wenn mann solche Gesetze scheiße findet, gelten sie trotzdem. Jeder muss also selber entscheiden, welches Risiko er gehen möchte........


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    auf den eckigen Rücklichtkappen ist korrekterweise keine E-Zulassung, aber ein nationales Prüfzeichen. Das ist diese Wellenlinie. Die auch auch Pflicht ist, ohne ist keine Erlaubnis im Straßenverkehr.


    Es gab sehr wohl eine E-Zulassung in der DDR. Zumindest die originalen 120mm Rücklichtkappen haben eine E-Nummer (E15 steht für DDR).


    Und der Peter hat recht, die ganzen Nachbauten sind alle nicht im Straßenverkehr erlaubt, die Konsequenzen hat er auch aufgezeigt.


    Beim Sperber ist es sogar blöde mit einer Nachbaukappe rumzufahren, spätestens der TÜV sagt dann Nö.


    MfG


    Tobias

  • Ums mal anders auszudrücken: Grundsätzlich kann (nicht darf) man alles fahren. Es ist immer eine Ansichtssache. Original oder garnicht, so sehe ich das.


    Alles ohne Enummer oder anderen anerkannten Zeichen ist illegal. Aber erstmal interessiert das keinen. Wenn aber etwas passiert ist das für die Versicherungen ein gefundenes Fressen.


    Und ganz ehrlich, was ist schlimm dran DDR Ware zu verbauen? Es ist doch verständlich, dass die Beleuchtung vorher getestet sein sollte, ist schließlich unser Leben. Das Auto hat ne Knautschzone, wir nicht. Wer weiß wie so ein Nachbauteil verarbeitet ist? Lichtstreuung, Reflektion, Hitzeentwicklung, etc...


    Aber macht was ihr wollt. Ich finde weiße Blinker persönlich echt übel. Das sieht aus wie gewollt und nicht gekonnt. Und wie billigtuning...

  • Du hast natürlich Recht. Nix geht über DDR Ware. Aber es war doch noch die Frage des "können" und nicht des "dürfens". Wie ich schon schrieb ist es illegal, aber es mag Leute geben denen es egal ist, so habe ich es geschrieben und gemeint.


    Im Endeffekt ist doch jeder für sich selbst verantwortlich und muss gucken wie er klar kommt. Strikt DDR Ware ist legal und absolut sinnvoll. Aber wem das egal ist sollte trotz ständiger Warnungen und illegalität doch zur Originalfarbe wenigstens greifen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wem das egal ist sollte trotz ständiger Warnungen und illegalität doch zur Originalfarbe wenigstens greifen.



    Das macht kein Unterschied ob weiss oder gelb oder lila, ohne Zulassung ist das alles Mist. Und selbst verantwortlich ist auch falsch, wenn der mich durch einen nicht zugelassenen Scheinwerfer blendet, dann geht mich das auch was an. Oder ich ihn übersehe und dadurch über den Haufen fahre. Das hat nix mit Eigenverantwortlich zu tun, sondern gefährdet auch andere. Und das ist ein Nogo, das geht so gar nicht.


    Das "ach das passt schon, Farbe stimmt ja", ist auch so ein Grund warum kein Zulieferer geprüfte Sachen auf den Markt bringt. Würde das Zeug keiner kaufen, wäre der Drops echt gelutscht.


    MZA ist seit Dezember 2013 isozertifizierter Hersteller und dürfte solche Sachen auf den Markt bringen, zumindest behaupten sie das. Aber warum, wenn jeder den Dreck kauf.


    MfG


    Tobias


  • MZA ist seit Dezember 2013 isozertifizierter Hersteller und dürfte solche Sachen auf den Markt bringen, zumindest behaupten sie das. Aber warum, wenn jeder den Dreck kauf.


    MfG


    Tobias


    Das stimmt so nicht.


    MZA hat hat ein QM-System nach ISO 9001 mir KBA-Anbindung eingeführt, und nach den erfolgten Audits, die Qualifizierung nach ISO 9001 (als Hersteller), aber ohne KBA-Anbindung bestanden.


    Die KBA-Anbindung ermöglicht die Herstellung von Bauteilen, die der Bauartprüfung unterliegen. Hierzu gehören z.B. auch die Blinkerkappen usw. Um nun eine Zulassung zur Herstellung von bauartzugelassen Bauteilen zu erlangen, muss der Hersteller (hier MZA) den Nachweis über die Wirsamkeit seines QM-Systems über einen längeren Zeitraum (idR. mind. 3 Jahre) erbringen. Erst danach könnte MZA z.B. für seine Blinkerkappen eine Bauartzulassung beantragen, und nach bestandener Prüfung dannach produzieren, oder lassen. Diese hätten dann natürlich ein entsprechendes Prüfzeichen.


    Ich finde es toll, dass MZA sich überhaupt darüber Gedanken macht, die Qualität der Produkte zu verbessern, ein QS-System einführt, und z.B in Zukunft legale Beleuchtungsartikel zu verkaufen!


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Das wäre mal genial. Naja MZA ist ja nicht so schlecht. Aber mehr Konkurrenz würde den Markt weiter antreiben.

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