Bis welchem Jahrgang Moped führerscheinfrei?

  • Ist es nicht so, dass ältere Leute Mopeds bis 50 ccm ohne Führerschein fahren dürfen? Oder galt das nur für Mofas? Ab welchem Jahrgang gilt die Führerscheinpflicht?

  • Nein Für Mopeds braucht man schon immer einen schein nur für die Mofas gilt
    ab Geburtsjahrgang 64 eine Prüfbescheinigungspflicht , alles davor
    kann so rumdüsen gilt aber nur fürs mofa.
    Mit den Jahrgang bin ich mir aber nicht ganz sicher is schon solange her .


    Gruss SR Raser

  • Gugst Du hiear -----------
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    Mofa-Führerschein - Was man wissen muß.
    Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er eigentlich keinen Führerschein. Seit dem 01. April 1980 muß er aber eine sog. Mofa-Prüfbescheinigung bei sich haben (§ 4 a StVZO). Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (das ist besonders wichtig für jemanden, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde - er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren).


    Gleichwohl muß man, wenn man die Bescheinigung haben will, eine Prüfung ablegen. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muß man bei einer Fahrschule theoretischen Unterricht (mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten; Versäumung von nicht mehr als einer Doppelstunde ist unschädlich) genommen haben. Machen Sie gleichzeitig einen anderen Führerschein, dürfen Sie die theoretische Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht mit dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombinieren. Ferner müssen Sie eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) absolvieren und zwar entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppen- unterricht.


    Haben Sie die Ausbildung absolviert, stellt Ihnen die Fahrschule eine Bescheinigung darüber aus. Mit dieser Bescheinigung werden Sie dann zur Mofa-Prüfung zugelassen. Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.


    Sie dürfen ein Mofa auch ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren, wenn Sie irgendeine andere Fahrerlaubnis (Klassen 1 bis 5) besitzen. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis aber entzogen, müssen Sie die Mofa-Prüfbescheinigung erwerben, um ein Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen.
    Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, also am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt waren. Dann dürfen Sie generell, egal ob Sie sonst eine Fahrerlaubnis haben oder nicht oder ob Ihnen diese entzogen wurde, ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren.


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    Was ist ein Mofa........
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    http://www.google.de/url?sa=X&…bziLdRWw9lfnYd1zq4dGM3K6w

  • ok, vielen Dank! Damit wäre die Frage beantwortet. Schade eigentlich. Es ging um meine Mutter. Sie hat keinen Führerschein, würde aber gerne mit einem APE (3 Rad-Moped mit Kastenaufbau) herumdüsen :D. Am Führerschein führt wohl doch kein Weg vorbei, auch wenn sie vor 65 geboren ist.

  • Stimmt, das wäre noch eine Idee. Allerdings sind die Albatrosse rar und teuer. Haben auch keine Kabine. Wäre eine Kompromisslösung. Allerdings ist so ein gedrosseltes Teil, was dann auch noch auf der Straße statt dem Fahrradweg den Verkehr behindert ein echtes Ärgerniß.

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