Welchen Führerschein fürs Duo

  • Entschuldigt bitte, falls es das Thema schon mal gab, aber ich konnte über die SuFu nichts brauchbares finden. Gegoogelt habe ich auch schon relativ erfolglos.


    Also nochmal die Frage: Welchen Führerschein brauche ich, um ein Duo fahren zu dürfen?

  • Glückwunsch zu Beitrag 200 ;).


    M ?! Die Duo ist mehrspurig, also eigentlich S, oder ??


    Auszug:


    Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre


    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
    Keine Befristung der Besitzdauer


    ;)


    MfG
    Besier

  • Hab nochmal geguckt:


    Für Piaggio APE 50 (Dreirad, wie Duo ;)) braucht man auch S. Genauso wie für die Miniautos. Hat mir mein Fahrschullehrer gesagt, einer hatte mal danach gefragt, aber er wurde gnadenlos abgewiesen, weil er so nen Schrott nicht ausbildet. Mit dem Autoführerschein Darf man natürlich Duo fahren;)


    MfG
    Besier

  • Also ich bin der festen Überzeugung für´s duo reicht M. Zu DDR-Zeiten brauchte man ja auch nur den Mopedführerschein für´s Duo und durch den Bestandschutz und blaaah braucht man heut auch nur M. Und die 45km/h Autos, ok naja gut da müsst ich mich auch noch mal informieren ob man da wirklich S braucht.


    Jonas

    • Offizieller Beitrag

    Hier muss ich leider enttäuschen; der Nick rührt vom französischen "prof" = "Lehrer" her, und alles nur wegen der ständigen Klugscheisserei... :D


    Die tatsächliche akademische Laufbahn biegt gerade erst auf die Zielgerade für's Diplom ein. ;)


    Beste Grüße
    Ralf

  • M reicht.


    Beste Grüße
    Ralf



    Ich glaube dir das auch so, aber rein Interesse halber: Wie machst du deine Aussage fest? Ich bin auch der Meinung M reicht... aber einen genauen Grund habe ich dafür nicht?


    Grüße vom Bodensee

    simson-treffen-2012-in-baden-württemberg.de/

    • Offizieller Beitrag

    Ausser "war schon immer so" kann ich da tatsächlich nicht mit konkretem dienen. Ich muss auch gestehen, dass ich mich noch nicht eingehender mit möglicherweise durch Einführung dieser überflüssigen "S-Klasse" verbundenen Änderungen befasst habe.


    Ich schränke also sicherheitshalber ein: Für die, die ihren Führerschein vor Einführung der Klasse S erworben haben, reicht M.

  • gilt da nicht auch das bestandsrecht der ddr?Damals klasse M oder 4 oder 5 ebenbürtig ,somit heute auch.wie die schwalben bsp.60 km/h und klasse m stat 1a?

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Also ich bin der festen Überzeugung für´s duo reicht M. Zu DDR-Zeiten brauchte man ja auch nur den Mopedführerschein für´s Duo und durch den Bestandschutz und blaaah braucht man heut auch nur M. Und die 45km/h Autos, ok naja gut da müsst ich mich auch noch mal informieren ob man da wirklich S braucht.


    Jonas


    Ich zitiere mal eben:



    Ich denke durch diesen Absatz dürfen diese Piaggios gefahren werden. Diese haben nur einen Sitz. Das Duo allerdings 2. Außerdem ist das Duo nicht zum transportieren von Gütern gedacht.


    Der Text für die Klasse S lautet:

    Zitat

    Klasse S:


    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen


    Hier fehlt aber der Zusatz, dass auch Fahrzeuge nach Bestimmungen der Deutsch Demokratischen Republik, die vor dem......... in diese Klasse gelten.


    Also fällt das Duo da auch nicht drunter.


    Ich habe das Gefühl, dass das nicht eindeutig geregelt ist??

    simson-treffen-2012-in-baden-württemberg.de/

  • Nun ja, offensichtlich eine Grauzone ;)


    Da hilft wohl nur: Probieren, die meisten Polizisten wissen da eh nicht bescheid..
    Aber gut zu wissen, dass ich die Piaggio fahren darf.

  • Also M.


    Ich denke auch, die Männer in Grün werden da nix sagen, wenn da nix geregelt ist, wahrscheinlich brauch man für die Duo ne Autozulassung und nen B Führerschein
    Scheeerz...

  • Hm so trivial scheint das gar nicht zu sein, so wie es aus sieht brauch man fürs Duo tatsächlich B oder S.


    Nach dem Paragraphen wonach Mit M auch "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind." (Siehe Post #15) KÖNNTE es natürlich sein das das Duo in der DDR ein Kleinkraftrad war und dementsprechend dürfte man es mit M fahren.


    Das müsste natürlich mal jemand rausfinden der an entsprechede Regelwerke von damals ran kommt.


    Interessant aus dem Post ist auch noch das mit den Dreirädrigen Lastenmopeds für die SD 50 (Albatros). Denn laut Wikipedia wurden die bis 2002 gebaut, es müsste also ne handvoll davon existieren die definitiv NACH dem 31.12.2001 in Verkehr gekommen sind...

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Vergesst nicht, die Duos sind Krankenfahrstühle.
    Auch wenn sie schneller fahren und 2 Sitze haben.


    Ich vermute, in den ABEs aus Flensburg steht etwas zum Thema Führerschein. Kann bitte jemand bei Möglichkeit mal nachsehen?

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