Hallo, ich hab amal ne frage und zwar ich habe ne MZ ETZ 250 geschenkt bekommen........habe aber nur A1 gibt es da irgend eine möglichkeit damit ich sie fahren kann??? (legal/illegal) Bitte helft mir!! DANKE
Fahre zur zeit nen Habicht^^
!!!! Wichtig!!!! Mz ETZ 250 für A1 drosseln????????
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Die 250er ETZ hat doppelt so viel Hubraum wie du fahren darfst. Da hilft alles drosseln nix... kannst dir ne 150er ETZ besorgen und die umschreiben lassen, das geht definitiv.
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Klar, muss ja die Rahmenbedingungen für den A1-Lappen erfüllen. Die 150 Kubik stellen dabei glaub ich nicht das Problem dar.
Eher (ich nehme mal an es geht um den A1 mit 16) um die 80 km/h-Regelung und die dazugehörige Leistungsbegrenzung. Da weiss ich die Werte aber nicht, wär mir allerdings auch nicht sicher, ob die 150er da im Rahmen liegt. -
Wie wärs denn wenn du dich in einem Mz Forum schlau machst?
Etz 250 drosseln .... nein
Etz 125 besorgen und auf 80 drosseln oder eine 150er.
Die 150 bräuchte nen Anderen Zylinder Vergaser? (oder nur Düsen) und einen Drosselkrümmer. -
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Na ja der Motor wird ja Plug & Play sein.
Also Motor mit 125 ccm rein und dan umschreiben lassen.
Kostet nur gut Geld...
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Die 125'er werden inzwischen schon fast mit Goldstaub aufgewogen.
Ich suche schon seit Ewigkeiten nach nem Zylinder für meine ES, -
irgendjemand wollte mir jetzt mal erzählen ,dass man laut irgendeiner ausnahme-reglung mit A1 auch die 150er emmen fahren darf. Hab ich persönlich aber noch nüscht von gehört. Entweder diese Regelung ist total unbekannt oder überhaupt nicht existent. Ich tippe mal eher auf die zweite variante, aber vielleicht kennt ja einer hier im forum diese regelung.
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Ich hab gehört die Schwester von meinem besten Freund, die hat einen Kumpel und dessen Vater kennt einen Arbeitskollegen der wiederrum kennt se alle.... :wink:
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Ich hab auf die Schnelle nur das hier gefunden: http://www.motorradonline.de/t…n-bestimmungen.226004.htm
Scheint aber in deinem Falle nicht zu greifen.
MfG
Ralf -
Jaja, die Sache mit den 150-ern und dem A1-Lappen in Sachsen.
SCHÖN WÄRE ES!!!
Ich habe im letzten Jahr beim SMWA per Mail angefragt und sinngemäß folgende Antwort erhalten (sinngemäß, weil ich die eMail irgendwann gelöscht habe):
"Diese Regelung war nur kurzzeitig in Kraft und ist nicht mehr gültig."
Qdä
PS: Deswegen bewege ich auch eine 125-er TS obwohl ich viel lieber die 25cm³ mehr hätte.
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