Wiesbaden: KR51/1 Mintgrün/gelber Motortunnel gesichtet

  • Servus, seit ca. 3 Wochen steht in der nähe des Hauptbahnhofes, die oben erwähnte Schwalbe rum. Sie hat noch ein Vers. Kennzeichen des letzten Jahres drauf. Die Farbe, ja äh, so Mintgrün würde ich sagen der Motortunnel ist gelb lackiert.
    Eventuell sucht sie jemand??
    Komisch weil abgelaufenes kennzeichen und auf einmal stand sie da.
    Am rechten Griff fehlt die Blinkerabdeckung.
    Schaue sie mir jeden Tag aus meinem Büro mit Tränen an und warte darauf das jemand sie holen kommt, natürlich der Besitzer!!!!!!
    Gruß Dirk
    P.S: Update ist wohl ne 2er sie hat den Auspuff rechts, sowie das runde Rücklicht.

  • Das Fundbüro hat mit Fahrzeugen nix mehr zu tun, Melden kannst du sie bei der Polizei, dann wird der Halter ermittelt und darüber Informiert das er sein Fahrzeug entfehrnen oder Versichern muss. Wenn er dem nicht nachkommt bin einer bestimmten frist dann bekommt ein Entsorgungsunternehmen den Auftrag dies für ihn zu übernehmen. Rechtlich zählen Fahrzeuge nicht mehr als Fundobjekt. Da Heutzutage davon ausgegangen wird das in jedem fall ein Halter zu ermitteln ist.

  • Das kann doch aber in Wiesbaden anders sein als in Berlin. Hatten das Thema ja hier im Nest schon mehrfach. Außerdem ist das eher Sache des Ordnungsamtes, das regelt nämlich den ruhenden Verkehr. Unser Nachbar hatte letztens auch sonen orangen Zettel an seinem Plasteroller, weil er kein neues VersKennzeichen ran gemacht hat. Er hat ihn in den Hof gestellt und fertig.
    Aber normal gehen solche sichergestellten Fahrzeuge nicht in de Presse, wenn se noch brauchbar sind sondern werden versteigert.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • In Berlin gehen die sofort in die Presse wenn kein Halter zu ermitteln ist. Die gehen von einem Verkaufswehrt unter 1000 Euro aus, und somit wär es nicht Kostendeckend die sachen abzuholen, einzulagern da nur zwei mal im Jahr versteigert wird und das Amt Kostendeckend Handeln muss.
    Aus eigener Erfahrung weiss ich das sich in Berlin zwar auch das Ordnungsamt drum kümmert, aber erfolg mit Gelbenpunkten hatte ich bis jezt nur bei der Polizei, die kleben die spätestens einen Tag später, vom Ordnungsamt hatte ich da bis jezt noch keine Hilfe. Es gibt auch Polizisten die sind sofort mit mir los gefahren und haben das gemacht.

  • Wieso sind Fahrzeuge ausgeschlossen? Das sind doch auch Sachen im Sinne des BGB.
    Wenn die Schwalbe gestohlen und abgestellt wurde, ist sie jetzt herrenlos, weil der Eigentümer nicht weiß wo sie sich befindet. Davon ausgehend geht man zur Polizei, schildert den Sachverhalt und gibt das Versicherungskennzeichen an. Dieses wird dann von der Polizei geprüft. Ist die Schwalbe als gestohlen gemeldet, hat man sie gefunden und erklärt gegenüber der Polizei, dass man von seinen Fundrechten gebrauch machen möchte. Diese beeinhalten Eigentumserwerb, wenn der Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht ermittelt werden kann, Finderlohn und das Rückbehaltungsrecht, wenn der Eigentümer den Finderlohn nicht zahlen will. Man kann auch auf einzelne Rechte verzichten. Man kann auch anbieten, dass man die Sache selber verwahrt, dies würde dann in der Fundanzeige vermerkt werden, damit der Eigentümer die Chance hat sein Moped zurückzubekommen. Vielleicht spielt die Ordnungsbehörde da mit.

  • Sonderregeln bei Fahrzeugen sind mir unbekannt. Grundsätzlich zum Fund und zu dieser Schwalbe konkret:
    Ist zwar eine Sache im Sinne von 90 BGB, aber nicht verloren iSd 965ff BGB, da verloren nur ist, was nach Besitzrecht besitzlos, aber nicht herrenlos ist.


    Du vermutest diese Schwalbe sei gestohlen; gestohlene Sachen sind nach Besitzrecht aber nicht besitzlos.Ergo keine Fundsache.


    Wenn der ET sie alternativ dort abgestellt hat, kann ebenfalls nicht ohne weiteres von einer Besitzaufgabe ausgegangen werden, da ihm dann Lage bekannt ist und Wiederlangung ohne weiteres möglich. Ergo keine Fundsache.


    Möglich ist die Verständigung der allgemeine Ordnungsbehörden, da nicht zugelassene Fahrzege nicht dem Allgemeingebrauch des Straßen- und Wegerechts entsprechen. Dann würde die Schwalbe abgeschleppt, und versucht der Halter zu ermitteln, damit dieser die Kosten tragen kann. SIeht man schon mal, sind so leuchtend rote Aufkleber an Pkws.


    So für mich ergibt da Sinn...schon traurig was zwei Staatsexamina so mit einem anstellen.


    MfG


    DerLutz

  • Du hast mein Mitleid genauso wie das Fahrzeug in WI.


    Aber mal im Ernst, wenn er dieses Fahrzeug meldet und sein Interesse Bekundet für den Fall der Besitzstandsaufgabe diesen zu Übenrnehmen, ist die Chance bestimmt recht hoch , dass Eigentum an der Sache gegen geringe oder keine Gegenleistung zu erhalten.

  • Wenn das FAhrzeug gestohlen ist ist Eigentumserwerb (außer im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung, dh Zwangsversteigerun oÄ) unmöglich. Nachzulesen in 935 BGB. Ganz im Ernst.

  • Da muss ich dem Lutz mal recht geben.



    Kleinkraftfahrzeuge zählen nicht mehr als Fundsache, das Verbringen dieser Fahrzeuge zum Fundbüro kann, und wird wohl auch als Diebstahl geahndet.
    Es wird davon ausgegangen das Fahrzeuge immer und in jedem fall an Ihrer Fahrzeugnummer Identifiziert werden können, darum kommt man zu dem entschluss das man es nicht mehr verlieren kann, die "freiwillige" Besitzaufgabe ist im sinne des Umweltschutzes nicht möglich.

  • Abend,
    DerLutz, du hast Recht, die Begrifflichkeit "herrenlos" war falsch, der Eigentümer würde im Falle eines Diebstahls ja noch immer weiterbestehen.
    Trotzdem kann man eine gestohlene Sache finden. Der Eigentümer weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, wo sich die gestohlene Sache befindet. Natürlich kann man die Sache nicht im Sinne des 935 erwerben. Dafür geht man ja zur OB oder Polizei. Die versucht den Eigentümer zu ermitteln. Gelingt ihr das und war die Sache tatsächlich verloren, weil gestohlen oder im Suff vergessen, wo man sie abgestellt hat, hat der Finder Anspruch auf Finderlohn, Zurückbehaltungsrecht. Wird innerhalb eines halben Jahres der Eigentümer nicht ermittelt, kann man an der Sache Eigentum erwerben. Wenn man also sich an OB oder Polizei wendet und der Eigentümer nicht ermittelt werden kann, erwirbt man im Rahmen des Fundrechts nach einen halben Jahr Eigentum an der Schwalbe unabhängig ob gestohlen oder "verloren", da das dann nicht mehr herausgefunden werden kann.

    Wird ein Fahrzeug gefunden geschieht das ja meist durch die OB, die haben natürlich kein Anspruch auf Fundrechte, wenn jedoch eine Privatperson ein gestohlenes/verloren Fahrzeug findet hat sie Anspruch auf Fundrechte, der Eigentumserwerb wird meistens nicht gehen, da der Eigentümer sich freut sein Fahrzeug wieder zu haben. Aber mindestens Finderlohn ist drin. Und wenn ich nen Benz finde dürfte das nicht wenig sein.

    Also ich würde es mal probieren und wenn der Eigentümer ermittelt wird und tatsächlich ein Diebstahl vorlag, war es doch ne gute Tat.

  • Das Mann an Gestohlenen Artikeln kein Eigentum erwerbern kann is logisch,(Tatbestand der Helerei) ich hatte ja ausgeführt, dass er im Falle " Der Bestitz/Eigentums aufgabe" sein Interesse an der Übernahme derselben bekunden soll. Dazu muss der Rechteinhaber natürlich ermittelt und befragt werden. Für den Fall, dass dieser von Seinem Eigentumsrecht/Besitzrecht zurück tritt bzw. deren Aufgabe erklärt, darf der Artikel "verwertet" werden. Liegt zu diesem Zeitpunkt eine Übernahme erklärung vor, kann der Verwerter auch ohne Versteigerung den Verwertungsgegenstand sofort verkaufen. Dies ist begründet in der Tatsache ,dass eine Versteigerung mit Kosten verbunden ist, die der Verwerter so gering wie möglich zu halten hat.

  • Hey...


    ich wohne auch in Wiesbaden und sehe die türkis/gelbe Schwalbe auch mal öfters, allerdings nicht am HBF sondern am Kaiser-Friedrich-Ring... ist auch noch gar nicht sooo lange her. Von daher würde ich mal sagen, keine Panik auf der Titanic...


    P.S. die Farbkombo der Schwalbe ist widerlich!!!

  • Hey Leute. Habe einen ähnlich kuriosen Fund in Wiesbaden, nähe Platter Straße. Ziemlich abgefuckte blaue KR51/1 steht dort seit mehr als zwei Wochen auf dem Bürgersteig, unabgeschlossen und ohne Schlösser an Sitzbank oder Lenkrad. An einen Zaun gelehnt, mit abgebrochener Spiegelfassung auf die Sitzbank gelegt. Benzinhahn war offen.


    Sieht haargenau so aus, als wäre sie geklaut und dort abgestellt. Rahmennummer ist nicht in der Liste und die ist bei der Rennleitung auch nicht gestohlen. Einem von euch bekannt?

  • Hallo Spun, die steht dort nicht mehr. Bin gestern noch mal vorbei gefahren. Genaue Position war das untere Ende der Querfeldstraße. Ist ja auch schon 4 Monate her, die Sichtung ;-))

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!