Allgemeine Betriebserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine '''Allgemeine Betriebserlaubnis''' (ABE) ist für alle Fahrzeuge notwendig, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Die rechtliche Grundlage hierzu ist der…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Eine '''Allgemeine Betriebserlaubnis''' (ABE) ist für alle Fahrzeuge notwendig, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Die rechtliche Grundlage hierzu ist der §4 der Fahrzeug-Zulassungsverordung (FZV). Die Papiere sind im Original mitzuführen (Kopien zählen nicht). Hat man sie nicht dabei, ist ein Bußgeld von 10€ fällig.
+
Eine '''Allgemeine Betriebserlaubnis''' (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ist für alle Kleinkrafträder und Krafträder notwendig, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind in der Strassenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordung (FZV) zu finden. Bei Kleinkrafträdern ist der Nachweis über eine Betriebserlaubnis (ABE-Kärtchen, Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung, siehe § 5 FZV) sind neben dem Versicherungsnachweis im Original mitzuführen (Kopien zählen nicht). Hat man sie nicht dabei, ist ein Bußgeld von 10€ fällig.
 +
 
 +
Leichtkrafträder wie z.B. der Simson Sperber sind zwar zulassungsfrei, benötigen aber ein eigenes amtliches Kennzeichen, welches man auf der örtlichen Zulassungsstelle gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere (ABE-Kärtchen oder DDR-Fahrzeugbrief) und eines Versicherungsnachweises erhält.
 +
 
 +
Krafträder unterliegen dem normalen Zulassungsverfahren.
  
 
== Neubeschaffung der ABE für Simson-Kleinkrafträder==
 
== Neubeschaffung der ABE für Simson-Kleinkrafträder==
Zeile 7: Zeile 11:
 
=== per E-Mail ===
 
=== per E-Mail ===
 
Es genügt, eine E-Mail mit den folgenden Angaben an das [[Kraftfahrt-Bundesamt]] in Flensburg zu senden:
 
Es genügt, eine E-Mail mit den folgenden Angaben an das [[Kraftfahrt-Bundesamt]] in Flensburg zu senden:
* genaue Typenbezeichung (z.B. [[KR 51/1]] '''K''') - Sollte der letzte Buchstabe fehlen, sind weitere Angaben zum Fahrzeug nötig. Dazu gehören: Art der Zündung, Leistung des Scheinwerfers und Zahl der Gänge.
+
* genaue Typenbezeichung (z.B. [[KR 51/1]] '''K''') - Sollte der letzte Buchstabe fehlen, sind weitere Angaben zur genauen Identifizierung des Fahrzeugtyps nötig. Dazu gehören: Art der Zündung, Leistung des Scheinwerfers und Zahl der Gänge.
 
* [[Fahrzeugidentifikationsnummer]] (steht auf dem [[Typenschild]] und ist auch im Rahmen eingeschlagen)
 
* [[Fahrzeugidentifikationsnummer]] (steht auf dem [[Typenschild]] und ist auch im Rahmen eingeschlagen)
 
* Baujahr
 
* Baujahr

Version vom 19. Januar 2011, 22:34 Uhr

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ist für alle Kleinkrafträder und Krafträder notwendig, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind in der Strassenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordung (FZV) zu finden. Bei Kleinkrafträdern ist der Nachweis über eine Betriebserlaubnis (ABE-Kärtchen, Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung, siehe § 5 FZV) sind neben dem Versicherungsnachweis im Original mitzuführen (Kopien zählen nicht). Hat man sie nicht dabei, ist ein Bußgeld von 10€ fällig.

Leichtkrafträder wie z.B. der Simson Sperber sind zwar zulassungsfrei, benötigen aber ein eigenes amtliches Kennzeichen, welches man auf der örtlichen Zulassungsstelle gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere (ABE-Kärtchen oder DDR-Fahrzeugbrief) und eines Versicherungsnachweises erhält.

Krafträder unterliegen dem normalen Zulassungsverfahren.

Neubeschaffung der ABE für Simson-Kleinkrafträder

Die alten DDR-Dokumente (Betriebserlaubnis bzw. Registrierschein) behalten nach wie vor ihre Gültigkeit. Wenn diese vorliegen, ist das Beantragen neuer Papiere also nicht notwendig.

Achtung: Diese Verfahrensweise gilt nur für die Simson-Fahrzeuge bis zur ersten Inbetriebnahme zum 29.2.1992. Für alle späteren Fahrzeuge ist das KBA nicht zuständig, weshalb zur Erteilung neuer Papiere eine Abnahme bei TÜV oder Dekra notwendig wird.

per E-Mail

Es genügt, eine E-Mail mit den folgenden Angaben an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zu senden:

  • genaue Typenbezeichung (z.B. KR 51/1 K) - Sollte der letzte Buchstabe fehlen, sind weitere Angaben zur genauen Identifizierung des Fahrzeugtyps nötig. Dazu gehören: Art der Zündung, Leistung des Scheinwerfers und Zahl der Gänge.
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (steht auf dem Typenschild und ist auch im Rahmen eingeschlagen)
  • Baujahr
  • evtl. Telefonnr. (für Rückfragen)
  • und natürlich die Adresse, wohin die ABE geschickt werden soll

Diese E-Mail sendet man an: mopedabe_beitrittsgebiet@kba.de. Die Bearbeitung geht wirklich zügig (was nicht selbstverständlich für eine Behörde ist), und innerhalb weniger Tage kommt die ABE per Post zu dir. Der Spaß kostet derzeit 26,75 EUR (Zahlung per Nachname beim Briefträger). Kein Pappenstiel, aber dann hast du auch nie wieder Stress mit meckernden Ordungshütern. Das sollte es wert sein.

per Online-Formular

http://www.kba.de/cln_007/nn_125874/SiteGlobals/Forms/NachweisABE/NachweisABE__Integrator.html

Die notwendigen Daten für das Formular sind dem Datenblatt zu entnehmen. In das Feld "alle Angaben gemäß Typenschild" gehört das zulässige Gesamtgewicht.