Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Definition

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) ist gemäß der Definition in § 30a StVZO "die Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann".

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist für Kleinkrafträder gesetzlich begrenzt. In der DDR galt eine bbH von 60 km/h für Kleinkrafträder / Mopeds und 30 km/h für Mofas. In der BRD galt für Kleinkrafträder und Mopeds bis 1986 40 km/h, von 1986 bis 2000 50 km/h und seit 2000 europaweit 45 km/h. Für Mofas gilt in der BRD eine bbH von 25 km/h.

Leichtkrafträder gibt es ohne Begrenzung der bbH und mit einer bbH von 80 km/h.

In der Simsonpraxis...

...bedeutet dies, dass für jeden Fahrzeugtyp im Rahmen der ABE festgestellt wurde, das die mit den Originalteilen zu erreichende Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn X Km/H beträgt, also bei den meisten Simson Kleinkrafträdern 60 Km/H. Tatsächlich ist diese Geschwindigkeit also eher eine theoretische Geschwindigkeit, insbesondere bei Simsons, denn zahlreiche Faktoren wie Steigung/Gefälle, Windverhältnisse, Zuladung etc. beinträchtigen die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit enorm, so dass unter günstigen Vorraussetzungen die tatsächliche Höchstgeschwindigeit weit höher sein kann als die bbH.

Man braucht sich also nicht befürchten, dass man eine Straftat verübt, wenn die Simson 65 Km/H erreicht, solange technisch nichts verändert wurde. Die bbH beträgt weiterhin 60 Km/H. Andersrum berechtigt eine tatsächliche höhere Geschwindigkeit auch nicht zum Fahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraße, denn hier heißt es ausdrücklich "eine bbH von über 60 Km/H". Ein kleiner Km/H also, der den Unterschied macht.