Beleuchtung

Die Beleuchtungseinrichtungen an den Simson-Modellen ist von hoher Bedeutung für die Sicherheit im Strassenverkehr.
Veränderungen sind zumeist nicht zulässig, weil die Beleuchtung Teil der ABE ist. Die Beleuchtungseinrichtungen müssen dem Fahrzeug bei Auslieferung ab Werk entsprechen. Es darf allerdings ein N-Modell mit Blinkern ausgerüstet werden, nicht jedoch ein Modell, das original Blinker hatte, durch den Abbau zum N-Modell umgebaut werden.

Die Lichtleistung der verschiedenen Lampen muss aus technischen Gründen genau eingehalten werden, weil die von den Spulen auf der Grundplatte gelieferten Spannungen nur dann passen, wenn die passenden Lampen verbaut sind.

Vorhandene Beleuchtungseinrichtungen

  • Scheinwerfer
  • kombiniertes Rück- und Bremslicht
  • Parklicht
  • Blinker
  • Tachobeleuchtung
  • Leerganganzeige (nicht an allen Modellen)