Blinker: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Blinker''' oder ''Fahrtrichtungsanzeiger'' dient im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zur Information über eine Änderung der Fahrtrichtung oder…“)
 
Zeile 6: Zeile 6:
 
Das Blinken selbst wird durch einen [[Blinkgeber]] oder die [[ELBA]] erzeugt.
 
Das Blinken selbst wird durch einen [[Blinkgeber]] oder die [[ELBA]] erzeugt.
 
==Recht==
 
==Recht==
===Kann ich die Blinker abbauen?==
+
===Kann ich die Blinker abbauen?===
 
Ein häufig diskutiertes Thema ist die Frage, ob man die Blinker auch weglassen kann, da diese durch für Kleinkrafträder nicht grundsätzlich vorgeschrieben sind. Allerdings gilt: Was einmal montiert war und somit Teil des in der [[Allgemeine Betriebserlaubnis|Allgemeinen Betriebserlaubnis]] beschriebenen Fahrzeugs ist, muss auch weiterhin vorhanden und funktionstüchtig sein. Wer dennoch - aus welchen Gründen auch immer - auf Blinker verzichten will will, muss sein Fahrzeug für eine Einzelabnahme einem Sachverständigen vorstellen.
 
Ein häufig diskutiertes Thema ist die Frage, ob man die Blinker auch weglassen kann, da diese durch für Kleinkrafträder nicht grundsätzlich vorgeschrieben sind. Allerdings gilt: Was einmal montiert war und somit Teil des in der [[Allgemeine Betriebserlaubnis|Allgemeinen Betriebserlaubnis]] beschriebenen Fahrzeugs ist, muss auch weiterhin vorhanden und funktionstüchtig sein. Wer dennoch - aus welchen Gründen auch immer - auf Blinker verzichten will will, muss sein Fahrzeug für eine Einzelabnahme einem Sachverständigen vorstellen.
 
===Nachbaublinker===
 
===Nachbaublinker===

Version vom 21. Dezember 2010, 14:17 Uhr

Der Blinker oder Fahrtrichtungsanzeiger dient im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zur Information über eine Änderung der Fahrtrichtung oder die Ankündigung hierzu. Fast alle Simson-Modelle seit der Vogelserie verfügen über Blinker.

Technik

Ältere Fahrzeuge wie die Vertreter der Vogelserie oder die Schwalbe verfügen über Lenkerendblinker, aufgrund ihrer Forum auch Ochsenaugen genannt. Da diese leicht durch den Fahrer verdeckt werden können, sind sie von hinten weniger gut sichtbar als eine Blinkanlage mit vier Leuchten, wie sie beispielsweise bei S 51 oder SR 50 zum Einsatz kommt.

Das Blinken selbst wird durch einen Blinkgeber oder die ELBA erzeugt.

Recht

Kann ich die Blinker abbauen?

Ein häufig diskutiertes Thema ist die Frage, ob man die Blinker auch weglassen kann, da diese durch für Kleinkrafträder nicht grundsätzlich vorgeschrieben sind. Allerdings gilt: Was einmal montiert war und somit Teil des in der Allgemeinen Betriebserlaubnis beschriebenen Fahrzeugs ist, muss auch weiterhin vorhanden und funktionstüchtig sein. Wer dennoch - aus welchen Gründen auch immer - auf Blinker verzichten will will, muss sein Fahrzeug für eine Einzelabnahme einem Sachverständigen vorstellen.

Nachbaublinker

Beim Anbau neuer Blinker ist darauf zu achten, dass diese ein E-Prüfzeichen haben, da sie sonst nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Ist ein solches Prüfzeichen vorhanden und erfolgt die Montage innerhalb der vorgeschriebenen Parameter, ist der Anbau solcher Blinker problemlos und ohne Eintragung. Gerade bei den Ochsenaugen ist es allerdings wichtig, dass diese eine Zulassung für vorne und hinten haben, was nicht immer der Fall ist.

Eine weitere beachtenswerte Tatsache ist, dass die Blinkergläser bei Nachbauten der Original-Ochsenaugen in der Regel kein E-Prüfzeichen haben. Ein paar echte DDR-Gläser im Regal können also Gold wert sein.