Diskussion:Tuning

Die Bewertung, welche Vorschriften zu erfüllen sind, erfolgen grundsätzlich unter Berücksichtigung des erstmaligen in Verkehr kommens eines Fahrzeuges, d.h. die Feststellung, ob für ein Fahrzeug Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag angewandt werden kann, wird durch eine bauliche Veränderung nicht beeinflusst.

Im Fahrerlaubnisrecht ist die 50 ccm Grenze für die Leichtkraftrad Definition schon entfallen (EG Recht umgesetzt), im Zulassungsrecht besteht die 50 ccm Grenze aufgrund eines formalen Fehlers bei der Umsetzung von EG- in nationales Recht zwar weiterhin, ist aber für die Fragestellung, ob bei einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen ist, nur von sekundärer Bedeutung.