Führerschein

Der Führerschein ist ein zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum nötiges Dokument, welches belegt, dass man Inhaber einer bestimmten Fahrerlaubnis ist.


Führerschein für Simson-Kleinkrafträder

Die alte Führerscheinklasse 3 und auch die neue Klasse B haben die Lizenz (alt: Klasse 4, neu: Klasse M) zum Führen eines Mopeds mit nicht mehr als 50cm³ inklusive. Dazu zählen auch Simson Mopeds, die vor dem 28.2.1992 erstmalig in Verkehr gekommen sind. Hat man weder einen Führerschein der Klasse 3 noch der Klasse B, so muß man den Führerschein der Klasse M machen, um ein Simson-Moped fahren zu dürfen.

Dass aktuelle Fahrschüler mit M weiterhin Simson fahren dürfen ist in der Fahrerlaubnisverordnung §76 Abs. 8 c)] festgesetzt. Hier steht explizit:

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch [...] Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Für die Modelle mit mehr als 50cm³ (S 70, SR 80, etc) sowie für den Sperber (SR 4-3) gilt:

Wurde der Führerschein Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben, darf man ihn ohne einen zusätzlichen Führerschein fahren. Alle anderen benötigen den Führerschein Klasse 1b (alt) oder A1 (neu), der zum Führen von Krafträdern bis 125cm³ und bis 11 kW berechtigt. Dies liegt daran, dass die 70cm³ Modelle aufgrund ihres Hubraumes und der Sperber aufgrund seiner Höchstgeschwindigkeit von über 60km/h aus der o.g. Regelung herausfallen.