Kleinkraftrad: Unterschied zwischen den Versionen

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http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html
 
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[[Kategorie:Recht]]

Version vom 5. Dezember 2010, 22:38 Uhr

Zum Betrieb eines Kleinkraftrades braucht man eine Allgemeine Betriebserlaubnis.

Definition

50cm³, max. 45km/h, Ausnahmeregel für Simson in der Fahrerlaubnisverordnung FeV § 76 Nr. 8, in Verbindung mit §6 für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Formen

Moped, Mokick, Roller

siehe auch

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html