Mofa

Ein Mofas (=Motorisiertes Fahrrad) ist ein einspuriges einsitziges Kfz mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mofas sind gemäß § 4 Abs I, 1 FahrerlaubnisVO von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen. Gemäß § 5 Abs I FahrerlaubnisVO ist jedoch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Diese kann in Deutschland mit 15 Jahren erworben werden. Hat man diese nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (20 Euro/ 1Pkt).

Für Simsons trifft dies auf den SL 1 und SL 1S zu. Diese haben zwar eine bbH von 30 Km/H, jedoch ähnlich wie für Schwalbe&Co gibt es gemäß Einigungsvertrag eine Regelung, nach der diese Fzg., sofern sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen sind, Mofas gleichzustellen sind.