Sozius
Version vom 16. Januar 2011, 19:25 Uhr von Prof (Diskussion | Beiträge) (Format und Rechtschreibung)
Als Sozius wird der Mitfahrer auf einem motorisierten Zweirad bezeichnet. Dieser Mitfahrer sitzt auf der Sitzbank hinter dem Fahrer.
Bei Soziusbetrieb ist folgendes zu beachten:
- das Fahrzeug muss für zwei Personen zugelassen sein
- das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden
- für den Mitfahrer müssen Fussrasten und ein Haltgriff vorhanden sein
- der Mitfahrer muss gross genug sein, um mit den Füssen sicheren Halt auf den Fussrasten zu finden
- der Reifen-Luftdruck besondes auf dem Hinterrad muss erhöht werden
- ein Mitfahrer erhöht den Benzinverbrauch, reduziert die Beschleunigung und verlängert den Bremsweg
- auch der Mitfahrer unterliegt der Helmpflicht
Für die Schwalbe und die S50/S51 gab es Kindersitze, die für die Mitnahme kleinerer Kinder vor dem Fahrer zugelassen waren.