TÜV: Unterschied zwischen den Versionen

 
K (1 Version)
(kein Unterschied)

Version vom 9. September 2010, 23:52 Uhr

Der Technische Überwachungsverein führt genauso wie die Dekra und andere Organisationen die vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen an Kraftfahrzeugen durch.


Muss ich mit meiner Simson zum TÜV?

Nein, als nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge unterliegen die Simson-KLeinkrafträder nicht der regelmäßigen Überwachung durch HU / AU. Auch zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ist der Besuch beim TÜV nicht erforderlich, sofern sich es sich bei dem Fahrzeug um ein Simson-Kleinkraftrad handelt, welches erstmals vor dem 28.2.1992 in Verkehr gekommen ist. Hier ist die Beschaffung über das Kraftfahrtbundesamt möglich (zur Vorgehensweise s. Artikel ABE). Dieser Weg ist kostengünstiger und schneller als eine Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra.