TÜV: Unterschied zwischen den Versionen

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Nein, als nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge unterliegen die Simson-KLeinkrafträder nicht der regelmäßigen Überwachung durch HU / AU. Auch zur Erteilung einer [[ABE|Allgemeinen Betriebserlaubnis]] ist der Besuch beim TÜV nicht erforderlich, sofern sich es sich bei dem Fahrzeug um ein [[Simson]]-[[Kleinkraftrad]] handelt, welches erstmals vor dem 28.2.1992 in Verkehr gekommen ist. Hier ist die Beschaffung über das [[Kraftfahrt-Bundesamt]] möglich (zur Vorgehensweise s. Artikel [[ABE]]). Dieser Weg ist kostengünstiger und schneller als eine Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra.
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Nein, als nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge unterliegen die Simson-Kleinkrafträder nicht der regelmäßigen Überwachung durch HU / AU. Auch zur Ersatz - Ausstellung des Nachweises der [[ABE|Allgemeinen Betriebserlaubnis]] ist der Besuch beim TÜV nicht erforderlich, sofern sich es sich bei dem Fahrzeug um ein [[Simson]]-[[Kleinkraftrad]] handelt, welches erstmals vor dem 28.2.1992 in Verkehr gekommen ist. Hier ist die Beschaffung über das [[Kraftfahrt-Bundesamt]] möglich (zur Vorgehensweise s. Artikel [[ABE]]). Dieser Weg ist kostengünstiger und schneller als eine Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra.
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- Simson Leichtkrafträder müssen regelmässig zur Hauptuntersuchung, welche bei einer Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) durchgeführt werden kann.
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- Ist bei einem Fahrzeug durch einen Umbau die Betriebserlaubnis erloschen, muss das Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden (alte Bundesländer: TÜV, neue Bundesländer: Dekra) und anschliessend die Betriebserlaubnis durch die örtliche Zulassungsstelle neu erteilt werden
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- Ist nach Einbau eines Teiles eine Anbauabnahme erforderlich, kann diese von einer Überwachungsorganisation durchgeführt werden. Näheres dazu findet sich jeweils in den Papieren, die dem Teil beiliegen.
  
 
[[Kategorie:Recht]]
 
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2011, 23:43 Uhr

Der Technische Überwachungsverein führt genauso wie die Dekra und andere Organisationen die vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen an Kraftfahrzeugen durch.


Muss ich mit meiner Simson zum TÜV?

Nein, als nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge unterliegen die Simson-Kleinkrafträder nicht der regelmäßigen Überwachung durch HU / AU. Auch zur Ersatz - Ausstellung des Nachweises der Allgemeinen Betriebserlaubnis ist der Besuch beim TÜV nicht erforderlich, sofern sich es sich bei dem Fahrzeug um ein Simson-Kleinkraftrad handelt, welches erstmals vor dem 28.2.1992 in Verkehr gekommen ist. Hier ist die Beschaffung über das Kraftfahrt-Bundesamt möglich (zur Vorgehensweise s. Artikel ABE). Dieser Weg ist kostengünstiger und schneller als eine Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra.

Ausnahme:

- Simson Leichtkrafträder müssen regelmässig zur Hauptuntersuchung, welche bei einer Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) durchgeführt werden kann.

- Ist bei einem Fahrzeug durch einen Umbau die Betriebserlaubnis erloschen, muss das Fahrzeug bei einer technischen Prüfstelle von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden (alte Bundesländer: TÜV, neue Bundesländer: Dekra) und anschliessend die Betriebserlaubnis durch die örtliche Zulassungsstelle neu erteilt werden

- Ist nach Einbau eines Teiles eine Anbauabnahme erforderlich, kann diese von einer Überwachungsorganisation durchgeführt werden. Näheres dazu findet sich jeweils in den Papieren, die dem Teil beiliegen.