Tuning
Unter Tuning ist jede technische Veränderung am Motor, an der Ansaug- oder Abgasanlage sowie am Antrieb zu verstehen, die dazu führen soll, das Fahrzeug leistungsstärker und/oder schneller zu machen. Im Schwalbennest ist Tuning nicht gern gesehen. Solange Tuningmaßnahmen nicht durch eine technische Abnahme und eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis legalisiert worden sind, begibt man sich in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten.
Durch derartige Tuning - Massnahmen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Bei einer Polizeikontrolle muss mit einer Strafverfolgung wegen Fahren ohne Führerschein gerechnet werden, wenn nur der Führerschein der Klasse M oder B vorhanden ist. Eine mögliche weitere Folge neben der Bestrafung sind Restriktionen bei der Erteilung weiterer Führerscheine oder Führerscheinentzug. Desweiteren ist bei einem Unfall mit Leistungsverweigerung oder Rückforderungen seitens der Versicherung zu rechnen.
Simson-Roller oder Mopeds dürfen dank Einigungsvertrag völlig legal 33% schneller unterwegs sein, als jedes neue Klasse M-Fahrzeug. Allein das sollte ausreichen, um die Finger vom Tuning zu lassen. Tuning is a crime, auch wenn es mehr als ausreichend viele Deppen gibt, die das Gegenteil leider nicht nur behaupten, sondern auch praktizieren.
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Rechtliche Aspekte von Tuning
Vorweg: Wir möchten hier lediglich einen informativen Überblick verschaffen. Dies soll keine Rechtsberatung sein und legt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Aktualität. Es wird keine Verantwortung dafür übernommen.
Aber zum Thema:
Tuning, also wie oben beschrieben jede technische Veränderung am Motor, an der Ansaug- oder Abgasanlage sowie am Antrieb, kann Folgen im zulassungrechtlichen und führerscheinrechtlichen Bereich haben.
Zulassungsrecht:
Zuerst einmal ist es sinnvoll, zu wissen, ob man es mit einem Mofa, einem Kleinkraftrad, einem Leichtkraftrad oder einem Motorrad zu tun hat.
Zur Erinnerung:
- Mofa =25 km/h; einsitzig (DDR Mofa: 30 km/h)
- Kleinkraftrad= bis 50ccm/ bis 45 km/h (je nach Baujahr auch 40, 50 und DDR: 60 km/h)
- Leichtkraftrad= <125ccm; <11kW, ggf. begrenzt auf 80 km/h
- Kraftrad= alles oberhalb Leichtkraftrad
Dann haben wir noch die aus dem Einigungsvertrag entstandenen Ausnahmen wie 30 Km/h für Mofa und 60 Km/H für Roller. Diese Ausnahmen beziehen sich jedoch ausdrücklich nur darauf, "sofern das Fahrzeug den Vorschriften der DDR" entspricht. (Ausschlaggebend für die Bewertung ist, ob sich das Fahrzeug vor dem Stichtag auf dem Gebiet der ehm. DDR befand)
Bei jeder Veränderung muss man GANZ GENAU schauen, in welchem Bereich man sich nun bewegt. Am Beispiel einer Schwalbe könnte das so aussehen: Fall 1: Es wurde der Auspuff und das Ritzel verändert; Fall 2: Es wurde ein 60ccm Zylinder montiert.
Fall 1: Die Schwalbe hat weiterhin 49 ccm, jedoch ist die bbH nun mehr als 60 Km/H
Somit fällt die Schwalbe nicht mehr unter die Kategorie Kleinkraftrad bis 60 km/h sondern wird - wenn die Schwalbe vor dem 31.12.1983 erstmaligen in den Verkehr gekommen ist - zum "Leichtkraftrad bis 50 ccm". (Für Fahrzeuge nach dem 31.12.1983 ist in der Rechtsprechung strittig, ob nationales oder EG - Recht anwendbar ist, was für die Rechtsfolge aber unerheblich ist) Durch die Änderung der Fahrzeugklasse erlischt die Betriebserlaubnis - das bedeutet eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 50 Euro/ 3Pkt und ein Strafverfahren, falls man nicht die passende Fahrerlaubnis besitzt.
Alternative 2: Die Schwalbe hat nun einen Hubraum von >50 ccm und ist somit ebenfalls ein LKR geworden. Die Rechtsfolgen entsprechen Fall 1.
Wir reden hier ürigens immer von der BAUARTBEDINGTEN HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT. Die tatsächliche Geschwindigkeit ist dabei irrelevant. Es muss sich somit niemand Sorgen machen, dessen Geschwindigkeit tatsächlich mehr als 60 km/H beträgt, sofern nichts verändert wurde.
Führerscheinrecht:
Wie wir ja wissen, ist das Fahren ohne ausreichende Fahrerlaubnis eine Straftat. Welche Fahrerlaubnis benötigt wird, ist auch hier wieder GANZ GENAU der entsprechenden Vorschrift zu entnehmen. Diese sind im § 6 der FeV festgehalten und sprechen praktisch der o.g. Zulassungseinteilung:
- Prüfbescheinigung für Mofas
- Klasse M = KKR = <50 ccm/ 45 Km/H (bzw 60)
- Klasse A1= LKR = Krafträder bis 125 ccm und 11 kW (ggf. begrenzt auf 80 km/h)
- Klasse A = Motorrad = >50 ccm oder > 45 Km/H
Nehmen wir jetzt unsere o.g. Schwalbe mit den zwei Alternativen:
Alternative 1) Der Hubraum beträgt weiterhin 50ccm, jedoch ist die bbH mehr 45 Km/H (60 Km/H). Somit reicht Klasse M nicht mehr aus und die Klasse Klasse A1 ist erforderlich. Da dieser i.d.R. nicht vorliegt, liegt somit eine Straftat gem 24 StVG vor.
Alternative 2) Mit 60ccm Hubraum ist das Fahrzeug ebenfalls in die Kategorie A1 gerutscht. Auch hier dürfte der Führerschein in den meisten Fälllen nicht vorliegen.
sonstige Vorschriften/ Hinweise
Entgegen weit verbreiteter Meinung liegt kein Versicherungsschutzverstoß vor, sofern ein Versicherungskennzeichen für die Schwalbe o.ä. gekauft wurde. Die Versicherung ist verpflichtet, den Unfallgegner auszubezahlen, auch wenn die Schwalbe durch Tuning in eine andere Kategorie gerutscht ist. Davon abgesehen wird die Versicherung jede Gelegenheit nutzen, sich von dir das Geld wiederzuholen. Und Tuning ist eine super Gelegenheit!!!
Auch wenn das Fahrzeug in die Kategorie Motorrad fallen sollte und somit eigentlich steuerpflichtig wäre, findet eine Verfolgung wegen Steuerhinterziehung bei Hubräumen bis 125 ccm nicht statt, da die Beträge für die versäumte Steuer zu gering sind (mir ist zumindest kein Fall bekannt).
Sobald sich durch Tuningmaßnahmen die Fahrzeugart ändert (Beispiel: Kleinkraftrad zum Leichtkraftrad), eine Gefährdung zu erwarten ist (Beispiel: ungeprüfter Seitenständer angebaut), oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert (z.B. Fahrzeug wird lauter) ist die Betriebserlaubnis erloschen. Dies ist jedoch eine weiteres großes Feld, dass hier nicht weiter erläutert wird.
Fazit: Tuning ist nicht nur dumm und überflüssig, sondern kann auch ganz schnell verdammt teuer werden. Lieber das Geld sparen und einen Motorradführerschein machen!