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Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, braucht man für sein Fahrzeug eine '''Versicherung'''.
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Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, braucht man gemäß §§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung. Diese garantiert, dass im Falle eines verschuldeten Unfalls der Unfallgegner den Schaden erstattet bekommt.
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Für [[Kleinkrafträder]] reicht ein Versicherungskennzeichen, welches man bei allen gängigen Versicherungen, dem ADAC usw. erwerben kann. Das Kennzeichen ist immer bis einschließlich Februar des Folgejahres gültig. Danach sollte man nicht vergessen, sich ein neues Kennzeichen zu besorgen, da sonst jede Fahrt eine Straftat darstellt!
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Über die Haftpflichtversicherung hinaus kann man einer Teilkasko zukaufen, in der weitere Leistung enthalten sind, wie Diebstahlsschutz, Wildunfall etc. Die Leistungen sind je nach Versicherung unterschiedlich. Hier sollte man für sich schauen, ob man diese wirklich bracht.
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==Siehe auch==
 
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[[Kategorie:Recht]]
 
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Version vom 11. Dezember 2010, 13:27 Uhr

Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, braucht man gemäß §§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung. Diese garantiert, dass im Falle eines verschuldeten Unfalls der Unfallgegner den Schaden erstattet bekommt.

Für Kleinkrafträder reicht ein Versicherungskennzeichen, welches man bei allen gängigen Versicherungen, dem ADAC usw. erwerben kann. Das Kennzeichen ist immer bis einschließlich Februar des Folgejahres gültig. Danach sollte man nicht vergessen, sich ein neues Kennzeichen zu besorgen, da sonst jede Fahrt eine Straftat darstellt!

Über die Haftpflichtversicherung hinaus kann man einer Teilkasko zukaufen, in der weitere Leistung enthalten sind, wie Diebstahlsschutz, Wildunfall etc. Die Leistungen sind je nach Versicherung unterschiedlich. Hier sollte man für sich schauen, ob man diese wirklich bracht.


Siehe auch

Hersteller-Schlüsselnummer