Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, braucht man gemäß §§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung. Diese garantiert, dass im Falle eines verschuldeten Unfalls der Unfallgegner den Schaden erstattet bekommt.
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Eine '''Haftpflichtversicherung''' wird gemäß §§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz benötigt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Diese garantiert, dass im Falle eines verschuldeten [[Unfall|Unfalls]] der Unfallgegner seinen Schaden erstattet bekommt.
 
 
Für [[Kleinkrafträder]] reicht ein Versicherungskennzeichen, welches man bei allen gängigen Versicherungen, dem ADAC usw. erwerben kann. Das Kennzeichen ist immer bis einschließlich Februar des Folgejahres gültig. Danach sollte man nicht vergessen, sich ein neues Kennzeichen zu besorgen, da sonst jede Fahrt eine Straftat darstellt!
 
 
 
Über die Haftpflichtversicherung hinaus kann man einer Teilkasko zukaufen, in der weitere Leistung enthalten sind, wie Diebstahlsschutz, Wildunfall etc. Die Leistungen sind je nach Versicherung unterschiedlich. Hier sollte man für sich schauen, ob man diese wirklich bracht.
 
 
 
  
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Für [[Kleinkraftrad|Kleinkrafträder]] reicht ein Versicherungskennzeichen, welches man bei allen gängigen Versicherungen, dem ADAC usw. erwerben kann. Das Kennzeichen ist immer bis einschließlich Februar des Folgejahres gültig. Danach sollte man nicht vergessen, sich ein neues Kennzeichen zu besorgen, da sonst jede Fahrt eine Straftat darstellt!
  
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Über die Haftpflichtversicherung hinaus kann man eine Teilkasko zukaufen, in der weitere Leistung enthalten sind, wie Diebstahlsschutz, Wildunfall etc. Die Leistungen sind je nach Versicherung unterschiedlich. Hier sollte man für sich schauen, ob man diese wirklich bracht.
 
==Siehe auch==
 
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[[Kategorie:Recht]]
 
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Aktuelle Version vom 14. Dezember 2010, 17:44 Uhr

Eine Haftpflichtversicherung wird gemäß §§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz benötigt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Diese garantiert, dass im Falle eines verschuldeten Unfalls der Unfallgegner seinen Schaden erstattet bekommt.

Für Kleinkrafträder reicht ein Versicherungskennzeichen, welches man bei allen gängigen Versicherungen, dem ADAC usw. erwerben kann. Das Kennzeichen ist immer bis einschließlich Februar des Folgejahres gültig. Danach sollte man nicht vergessen, sich ein neues Kennzeichen zu besorgen, da sonst jede Fahrt eine Straftat darstellt!

Über die Haftpflichtversicherung hinaus kann man eine Teilkasko zukaufen, in der weitere Leistung enthalten sind, wie Diebstahlsschutz, Wildunfall etc. Die Leistungen sind je nach Versicherung unterschiedlich. Hier sollte man für sich schauen, ob man diese wirklich bracht.

Siehe auch

Hersteller-Schlüsselnummer