Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung wird gemäß §§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz benötigt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Diese garantiert, dass im Falle eines verschuldeten Unfalls der Unfallgegner seinen Schaden erstattet bekommt.

Für Kleinkrafträder reicht ein Versicherungskennzeichen, welches man bei allen gängigen Versicherungen, dem ADAC usw. erwerben kann. Das Kennzeichen ist immer bis einschließlich Februar des Folgejahres gültig. Danach sollte man nicht vergessen, sich ein neues Kennzeichen zu besorgen, da sonst jede Fahrt eine Straftat darstellt!

Über die Haftpflichtversicherung hinaus kann man eine Teilkasko zukaufen, in der weitere Leistung enthalten sind, wie Diebstahlsschutz, Wildunfall etc. Die Leistungen sind je nach Versicherung unterschiedlich. Hier sollte man für sich schauen, ob man diese wirklich bracht.

Siehe auch

Hersteller-Schlüsselnummer