Winterreifenpflicht ab Dezember 2010...

    • Offizieller Beitrag

    ...steht uns Winterfahrern bevor, wie man hier lesen kann.


    Zitat:
    § 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung)


    Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


    Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit ....M+S-Reifen.... gefahren werden.


    Die Bußgeldsätze werden im gleichen Atemzug verdoppelt. Kostete das Fahren ohne geeignete Bereifung bisher 20 Euro, so werden fortan 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt eine Behinderung hinzu, steigt das Bußgeld sogar auf 80 Euro.
    Auch in der neuen Version der Vorschrift kommt der Begriff "Winterreifen" nicht vor — Kritiker werfen daher der neuen Verordnung vor, sie sei weiterhin nicht klar genug formuliert. Als Reifen im Sinne der Verordnung gelten neben den ausdrücklich erwähnten M+S-Reifen auch die so genannten Ganzjahresreifen.


    Das gilt selbstverständlich auf für Zwei-(und Drei-)Räder !!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich finde persönlich richtig so. Ich sehe jeden Tag genug Touris bei Schnee im Harz mit Sommerreifen und Schneeketten durch die Gegend eiern.


    Wer im Winter fährt braucht auch entsprechende Bereifung, das ist nunmal so.


    Für die Simson gibt es die K42 M+S und die K66 M+S von Heidenau.


    Alternativ ist auf reinen Sommerbetrieb umzustellen, was wir machen.


    Auf dem Auto sind seit 4 Wochen Winterreifen.


    MfG


    Tobias

  • Hi,


    Also Ganzjahresreifen ist OK?


    Bin im letzten Winter recht gut mit den K30 übers Eis gekommen.


    Stellt sich die Frage, ist der K30 ein Ganzjahresreifen??



    Klar ist mir nur, das der K49 und auch der K36/1 nicht bei Eis geht.




    solong...

    • Offizieller Beitrag

    Anfrage bei HEIDENAU läuft:


    Guten Tag,


    Ab Dezember 2010 wird es voraussichtlich zur Pflicht, Winterreifen auch auf Zweirädern bei winterlichen Strassenverhälnissen zu fahren.
    Welche Ihrer Reifen ausser den eindeutig als Winterreifen gekennzeichneten erfüllen die Vorraussetzung "Ganzjahresreifen".


    MfG
    ...


    Ich werde berichten...

  • Die Winterreifen werden nur dann von Blau/Silber anerkannt wenn dieser als solcher gekennzeichnet ist...
    Also das lustige Schneeabzeichen oder eine M+S Kennung.
    Auf Mischung oder Porfil .... sollte einer meinen ein Enduroreifen ist ja weicher und geeigneter Profiliert.... würde dann keine Rücksicht genommen.


    Wenn man meint das alles so kurzfristig machen zu müssen kann man einen Winter auch noch so fahren Auch wenn bis vor einen Richter geht... wenn er NOCH keine Reifen in entsprechenden Dimensionen gibt kann man sich ja nicht mal fix ein anderes Fahrzeug kaufen. Ähnlich wie bei der Einführung von Umweltzonen.
    Ich fahr Auto und da sind schon einige Wochen Winterpellen drauf.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Ich glaube eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen. Wenn Schnee, Schneematsch, Reifglätte...etc. dann muss das Fzg. halt stehen bleiben wenn es nicht richtig bereift ist. Die Argumentation, dass es keine Reifen gibt, wird keinen interessieren.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Die Argumentation, dass es keine Reifen gibt, wird keinen interessieren.


    ... im Gegensatz zu der Argumentation, daß die zitierte Richtlinie (92/23/EWG) überhaupt garnicht für 2- und 3-Rädrige Fahrzeuge gilt ...


    Ausserdem ist die M+S Aufschrift nicht wirklich geschützt, es kann sie jeder Hersteller auf seine Reifen beppen, was die Chinesen auch fleissig tun.


    Gruss von Frank

  • Erkennt man einen Unterschied zwischen K42 Enduro Profil und K42 M+S? Ist etwa die andere Beschaffenheit und das M+S Symbol der einzige Unterschied?


    EDIT: Frank verwirrt mich... also doch keine Winterreifenpflicht bei 2-Rädern?

  • EDIT: Frank verwirrt mich... also doch keine Winterreifenpflicht bei 2-Rädern?


    Der Verordnungsgeber mag die Pflicht wohl im Hinterköpfchen gehabt haben, hat das Ziel durch die diletantische Ausführung der Verordnung aber nicht wirklich erreicht ;)


    Gruss von Frank


    PS: Das Profil spielt für die Wintertauglichkeit von Reifen inzwischen eine untergeordnete Rolle.

  • Ich frag nur, weil die K42 enduro hab ich auf der S51. Es wäre ein leichtes die gleich als "Winterreifen" zu verwenden, aber da eine Pflicht nicht erreicht wurde, kann ich auch mit den K36/1 weiterfahren. Bei 10 cm Neuschnee steig ich sowieso lieber aufs Auto MIT Winterreifen um ;)

  • Egal wo man rumgoogelt überall steht was von Winterreifenpflicht für alle 2,3 und 4 Räder und nun stolper ich mal kurz durch diesen Thread und sehe ich das es nun doch keine gibt ?????

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

  • Im Gesetzestext steht Kraftfahrzeuge, also auch Mopeds und Mofas.
    Bestimmt kommen aber in ein paar Wochen, wenn eine "Expertenkommission" feststellt, daß es Winterreifen für bestimmte Fahrzeugtypen gar nicht gibt, wieder ellenlange Ausnahmeregelungen, Klarstellungen und Verwaltungsvorschriften heraus, die das Chaos noch vergrößern.
    Eigentlich ist die sogenannte Pflicht auch wieder nichts genaues, es wird durch Verweis auf die EG-Richtlinie ja nur darauf hingewiesen was eigentlich Winterreifen sind bzw. sein sollen.
    Auf EU-Ebene wird schon seit längerem herumgekaspert um eine einheitliche Kennzeichnung für Winterreifen hinzubekommen.


    mfg Gert

  • Die Winterreifenpflicht ist ein Schnellschuss und damit ein Pfusch geworden.
    Sowas passiert leider, wenn Gesetze schnell und unkritisch abgenickt werden,
    damit man später seine eigene Effizienz werbewirksam loben kann.
    :roll:

  • . im Gegensatz zu der Argumentation, daß die zitierte Richtlinie (92/23/EWG) überhaupt garnicht für 2- und 3-Rädrige Fahrzeuge gilt ...


    Ähmmmm..... auch wenn Du dafür Experte bist, bin ich da doch skeptisch, dass der wohl abzuändernde § 2 Abs. 3 a StVO, 2 und 3 -rädrige Fzg. ausschliesst. Es geht wohl auch hauptsächlich um die in der Richtline beschriebenen Reifeneigenschaften.


    experimentator : Die Ausnahmeregelungen sind schon bedacht worden. So sind wohl forstwirtschaftliche Fzg. vollkommen ausgenommen ( Begründung ist wohl das eh verwandte grobstollige Profil) und einige LKW und Busse auf denen nur die Antriebsachse mit solchen Reifen ausgerüstet werden muss.



    P.S.: Der ADAC schreibt:
    Was gilt für Motorräder?
    Motorräder sind auch Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift und müssen daher bei Eis und Schnee auch entsprechend ausgerüstet sein. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige Winterreifengrößen für Motorräder angeboten werden. Während die Benutzung von Geländemotorrädern mit grobstolligen Reifen und das Fahren mit leichten Mofas und Rollern toleriert werden, ist zumindest von Fahrten mit schweren Motorrädern bei verschneiten und vereisten Straßen abzuraten.



    Wobei ich die Aussage, dass es toleriert wird für sehr gewagt halte.
    Bei enstprechenden Witterungsverhältnissen ist es auch mit Winterreifen sicherlich riskant ein Zweirad zu fahren. Btw. stören mich die verordneten Winterreifen überhaupt nicht. Es war doch schon immer so, dass man im Winter nicht mit Sommerreifen fährt. Die Dummen die es bisher taten, werden auch weiterhin mit Slicks o.ä. in die Berge fahren. Daran ändert auch eine andere Gesetzgebung nichts. Nur dass es halt ein bisl teurer wird ab nächster Woche.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von olympiablau () aus folgendem Grund: - a

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