Ganau da ließ doch mal weiter unter "ausgenommen sind" steht ziemlich weit unten oder schau unter verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_18php. dann gib mal laut was du davon hälst.
Anhänger geht sehr wohl noch im Eigenbau, er ist nicht zulassungspflichtig aber nur wenn Kkr. nicht schneller ist als 45 Kmh.Siehe §18 Stvzo. Was ist denn bei der Schwalbe im Schein eingetragen?
Gruss pitt
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