Interessantes Rechtsverständnis hier.
Ich versuchs mal einfach zu formulieren:
Kleinkraftrad: Klasse M: max 45kmh, 50ccm -> dann Betriebserlaubnis.
Manipulation am Roller (muss sich ja gar nicht um die Geschwindigkeit handeln, hier wurde ja schon von festgesetzten Schwalben berichtet, die nicht getunt waren, an denen aber halt was anderes fehlte) -> Betriebserlaubnis erlischt -> Versicherungsschutz erlischt -> Führerschein ungültig, da kein Gefährt mehr nach Klasse M.
Is das so schwer oder sind Rollerfahrer generell Outlaws?
Ja, ich wurde auch noch nie kontrolliert, aber min. 300e sind nicht mal eben 20€ und ein böser Fingerzeig des Onkel Schutzmanns. So dicke hab ichs nicht. Ihr vielleicht, mag sein. Und unbedingt mir was in sämtliche Register eintragen zu lassen, muss ich auch nicht.
Vielleicht ist es noch interessant zu erwähnen, dass Fahren ohne Führerschein eine STRAFTAT darstellt, kein "Huch-nicht-gewusst"-Aktion und dass Straftaten bei jeder nachfolgenden Gerichtsverhandlung nochmal aus dem Sack geholt werden.