Beiträge von Batti

    Hallo,
    ich habe vor ein paar wochen den "neuen" eu führerschein der klasse b erworben und möchte nun eventl. eine s51 fahren, die vor dem stichtag 1992 erstmals in den verkehr gekommen ist.
    im fahrzeugschein steht eine Vmax. von 60 km/h!


    mein fahrlehrer meinte, dass die neue klasse M auf 45km/h begrenzt sei und dass ich die s51 deshalb nicht fahren dürfe!


    jedoch ließt man in unmengen von foren, dass die ddr fahrzeuge eine ausnahme darstellen!


    Bitte helft mir! Vielen Dank im vorraus!