Beiträge von Garmischer

    Benötigt wird:
    Prüfbescheinigung (systematisch eigentlich FE Kl. B)
    Mindestalter:
    15 Jahre
    Bemerkungen:
    Übergangsrecht für Krankenfahrstühle alten Rechts, die bis 28.02.1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Beachte:
    Gilt nur für (gesetzl. nicht näher definierte) mot. Krankenfahrstühle i.S.d. Vorschriften der DDR.
    Rechtsgrundlagen:
    §§ 4(1), 10(3), 76 Nr. 2 Satz 1 FeV
    §§ 75 Nr. 5 FeV, 24 StVG

    Zitat von matthes81

    So da ist SIE!!! Meiner Meinung nach einer der besten nicht-originalen Farben.


    saustarke optik!!!
    gibt es eine farbbezeichnung dafür...? bundeswehrgrün wird auf dem eimer nicht draufstehen...
    alex




    hallo,
    von welcher internetseite sind denn die fotos?? würde gern mal den eigentümer fragen, was er für eine farbe benutzt hat.
    alexd



    hallo prof,
    deinen tipp habe ich selbstverständlich schon vor zwei tagen getätigt. nur möchte anscheinend der verkäufer nicht mit jedem kommunizieren... :cry:

    der Preisunterschied liegt bei 100,00 Euro. Die 51/2 kostet also 100,00 mehr. Habe gerade erfahren, dass die 51/1 komplett auseinandergebaut wurde, alles kontrolliert und gesäubert, rahmen und kleid neu lackiert, batterie etc. erneuert. alle dichtungen sind ok!


    bei der 51/2 wurde alles durch fachwerkstätten gemacht.

    Servus Simsonner...,


    welcher Profi kann mich beraten?
    Ich suchte seit längerer Zeit eine Schwalbe...
    Jetzt habe ich zwei Angebote, wo ich nicht weiß, für welches ich mich nun entscheiden soll..


    Schwalbe 1: komplett Neuaufbau, Kr51/2E, Bj. 84, Lack neu, Elektrik neu, Motor kompl. überholt, alle Verschleißteile neu, sieht wirklich aus wie aus dem Laden.


    Schwalbe 2: Kr51/1, original 1700Km, sieht auch aus wie neu. Aber es wurde an ihr nichts gemacht, seit dem sie nicht mehr bewegt worden war. das war vor ca. 10 Jahren. Tank ist kein Rost, Vergaser wurde gereinigt.


    Was soll ich tun????


    Danke euch!