bullerei steht im stall und arbeitet nich auf der straße
also beleuchtungeinrichtungen die an fahrzeugen verbaut werden, müßen mit einer E-Nummer ausgerüstet sein, dann dürfen sie abnahmelos verbaut werden. sollten sie nicht mit der e-nummer ausgerüstet sei - bedarf es theoretisch einer einzelabnahme durch den tüv o.ä.
bei den fahrtrichtungsanzeigern die im orginalen verbaut sind, gibt es keine e-nummern, weil die ja schließlich zu ddr-zeiten verbaut wurden. da die e-nummern aber ne westdeutsche erfindung sind ... und sie müßen auch nicht drauf sein, weil ja durch das kba eine gesamt be für das moped erteilt wurde - ergo alle im originalverbauten teile an einer schwalbe haben eine be.
zuwiderhandlungen bei blinkern müßten um die 20 euro kosten - wenns ein kollege sieht ...