Beiträge von Franz-F

    Zitat von Martin541/1

    Sorry wenn ich dich da desillusionieren muss, aber der N3 hat gleichfalls 2 Schrauben. Eine ziemlich mittig, die andere sitzt versenkt im Flansch.


    ja aber die eine ist verplompt und sollte man normalerweise nicht brauchen.... es ist ja ein vereinfachter vergaser, die schraube ist nicht umsonst verplompt.


    und ob der sparvergaser jetzt was taugt oder nicht, ich hab mit bvf bis jetzt nur mist gehabt, aus dem grund immer bing gefahren....


    der n3-11 ist der erste der bisher seine dienste ohne probleme macht und dies ohne "profikenntnisse"....

    Zitat von Martin541/1

    Ich würd ihm in die Entscheidung gar nicht reinreden. Letztendlich ist es seine Entscheidung. Für den Laien ist der N1-5 von der Bedienung her erstmal einfacher, und auch, wenn ihn viele anfangs auch nicht 100% korrekt einstellen, läuft der Hobel doch meist damit, ohne größere Mucken zu machen. Der N3-11 ist tatsächlich doch eher was für den Profi, da muss man schon genau wissen, weshalb man da in welche Richtung an welcher Schraube dreht.


    Und sicher, damals war keiner doof, aber aufgrund der Tatsache, dass die N3-Vergaser erst 1986 kamen, heißt doch im Umkehrschluss, dass die N1er vorher auch gut funktioniert haben (müssen). Andernfalls hätte doch eher eine Neuentwicklung stattgefunden.


    an welcher schraube?! :shock:


    wird schwierig bei nur einer ;)

    Zitat

    Dann ggf lieber sich doch nen Mietfahrzeug besorgen anstatt zu sagen " Nutzungsentschödigung und fertig mehr gibts nicht " denn so klangen deine Posts


    so ist es auch.... wenn nicht die möglichkeit besteht auf ein ersatzfahrzeug....


    bei mir im umkreis gibts die möglichkeit nicht, ende von mir jetzt.


    ich habs doch selber durch, nur deshalb melde ich mich doch hier zu wort....


    du hast anspruch auf eine leistung (=erstzfahrzeug), diese leistung kann nicht erfüllt werden, also hats du anspruch auf schadenersatz (=nutzungsausfall)


    das sind die wege des bgb´s


    ich hab hier nochmal nen super link, der alles zusammenfasst gefunden, so ist es bei mir auch reguliert worden....


    und ich will nur nochmal anmerken, ich rate hier definitiv nicht von einem anwalt ab, sondern halte diesen bei eindeutigen rechtsfragen einfach nur für überflüssig...


    klick mich

    ich habe nicht gesagt das er die entschädigung dazu benutzen soll sich ein ersatzfahrzeug zu mieten.... sondern wenn er sich was teureres holt bleibt er auf den kosten sitzen. wenn du den nutzungsausfall nimmst ist der anspruch auf ein ersatzfahrzeug abgegolten. was du mit dem geld machst ist deine sache.


    es gibt zwei möglichkeiten:


    1. ersatzfahrzeug
    2. nutzungsausfall


    das problem ist doch nur das es die möglichkeit des ersatzfahrzeuges in diesem fall nicht gibt.


    und nochmal, es wird von einem selber erwartet das man sich innerhalb von 14 tagen um ersatz kümmert, dein ersatzfahrzeug bekommst du auch nur max 14 tage bezahlt.



    holt euch halt nen ersatzfahrzeug und gut ist, ich gebs auf


    :roll:


    Zitat

    Mieten Sie ein Fahrzeug , heißt es aufpassen, damit Sie nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Sie müssen Angebote von zwei oder drei Vermietern der Region einholen und grundsätzlich den günstigeren Normaltarif und nicht den teueren Unfallersatztarif wählen. Auch haben Sie sich die ersparte Nutzung des eigenen PKW anrechnen zu lassen, es sei denn, Sie wählen ein Fahrzeug, welches mindestens eine Typenklasse niedriger ist. Der Schädiger hat Ihnen zudem nur die Kosten nach der Schadenquote zu ersetzen.


    soviel zum thema auf den kosten sitzen bleiben.... du baust nen unfall mit nem lupo und mietest dir nen porsche, das meinte ich.


    das man sich mit dem nutzungsausfall kein ersatzfahrzeug mieten soll, sollte imho klar sein :smile:

    Zitat von Shadowrun

    Wenn man unverschuldet einen Unfall hat dann hat man Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.


    ALTERNATIV kann man sich einen Nutzungsausfall auszahlen lassen.


    du verstehst es irgendwie ein bisschen falsch....


    durch den unfall hat man anspruch auf ein ersatzfahrzeug, für die ersatzfahrzeuge gibt es preistabellen, diese entsprechen in etwa den mietkosten für ein ersatzfahrzeug.


    für 50cm³ gibt es 10 euro am tag maximal 14 tage lang, das war es..... alternativ kannst du dir natürlich auch ein moped mieten :roll:


    //auch edit//


    super link.... da steht genau das was ich sage. wenn du nicht grad am ballermann wohnst hast du doch wahrscheinlich gar nicht die möglichkeit auf ein ersatzfahrzeug.... zumindest ich wüsste nicht wo ich mir einen roller "mieten" kann. du hast also gar keine andere möglichkeit wie den nutzungsausfall in anspruch zu nehmen. und da gibts 140 euro, weil von einem selbst erwartet werden kann sich selber innerhalb von 14 tagen um ersatz oder reparatur zu kümmern, auf eigene kosten!


    und was will der anwalt da machen? dir seinen zweitwagen geben?


    der nutzungsausall für 50cm³ beträgt 10 Euro pro Tag, max 2 Wochen wird gezahlt, mit diesem Geld kannst du dich um Ersatz bemühen, was du drauf legst ist dann dein Problem, da macht auch der Anwalt nichts.... desweiteren ist bei eindeutiger rechtslage davon auszugehen das der schaden so oder so innerhalb von 14 tagen repariert ist, ist ja bei nem kfz nicht anders. ihr baut nen unfall, ihr gebt das ding in die werkstatt, ihr bekommt das geld von der versicherung.


    es gibt von der versicherung:
    -den schaden laut eigenem gutachten (man hat nämlich selber gutachterwahl)
    -der gutachter reguliert auch den schaden an kleidung, helm, etc.
    -schmerzensgeld
    -nutzungsausfall s.o.
    -alle leistungen die mit der ärztlichen behandlung in zusammenhang stehen, darum kümmert sich aber der arbeitgeber, da es sich bei dem weg zur BS um einen Wegeunfall/ Arbeitsunfall handelt
    -die kosten für den gutachter, wird meist über eine abtretung geregelt.



    all das zahlt die versicherung so oder so, ob mit oder ohne anwalt, das einzige aber wirklich das einzige wo der anwalt hier einfluss nehmen könnte ist die höhe des schmerzensgeldes.


    wie bereits von mir erwähnt, ein anwalt ist hier völlig überflüssig, denn wie bereits zutreffend angemerkt ist die versicherung daran interessiert den schaden möglichst gering zu halten und wenn der anwalt bezahlt werden muss, wird ggf. an anderer stelle gespart.


    alles eine frage des persönlichen geschmacks, ich habs lieber unkompliziert.

    Hallo,


    wenn die sache eindeutig ist, dies bestätigt dir auch die polizei dann wickel die sache selber ab.


    ich hatte im april einen unfall mit einer neu aufgebauten schwalbe,. mir ist die vorfahrt genommen worden bei rechts vor links. eindeutige sache.inkl. krankenhausaufenthalt.


    ich habe mich mit der gegnerischen versicherung in verbindung gesetzt, die wollte auf nachfrage des geschätzten schadens (laut meinen angaben ca 1.200 Euro) ein gutachter haben, ich glaube die grenze war 1.000 euro. also habe ICH die gutachterwahl getroffen, der gutachter fragte mich dann was die preisvorstellung wäre, die teilte ich mit 1.000 -1.200 euro mit. + hose 50 euro und helm 250 euro


    so die versicherung hat gezahlt:


    1. 250 abschlag
    2. 1.300 schaden
    3. 300 restregulierung


    krankenhaus waren ca. 3.000 euro (privat daher weiss ich es), dies alles ohne anwalt, selber reguliert. m.E. weiß ein anwalt eins und das ist wie er selber den schaden so reguliert das er was verdient.


    deswegen mein rat, regulier die sache selber. wenn du dir beschissen vorkommst kannst du die sache immer noch nem anwalt übergeben.

    läuft :D


    2 festgestellte mankos.... wischermotor is nich und die farbe ist keine fingerfarbe :(


    jemand nen tip wie ich die abbekomme? verdünnung klappt auch nicht wirklich. villricht mit dem dampfstrahler?

    Hallo,


    kann mir jemand die Breite von der Duo nennen? Also breiteste Stelle, wird wahrscheinlich Seitenblech zu Seitenblech sein.


    Laut Literatur ist die Breite 1,45m, ich weiss aber nicht wo die gemessen ist. Spiegel Aussenkante? Die könnte ich ja abbauen...


    Mein Hänger ist Innenmaß 1,48m, 3cm Blech wär evtl. nen bisschen eng.

    Zitat

    auch das was mit dem duo scheinbar nicht stimmt ist wohl nicht so ganz von der hand zu weisen, denn wer verkauft eins, wenn er die motoren hat und einen motor reinzuhängen in ein duo ist kein größeres problem.


    das ist die frage....


    aber du glaubst gar nicht was ich bei meinen bisherigen schwalbekäufen so alles erlebt habe... meistens war es


    Zitat

    und nur deshalb, weil ich ein paar kenne die das auch angefangen haben und dann gab es wieder ein duo weniger..


    bei mir dann eine schwalbe mehr zum schnäppchenpreis :D

    na ich hatte doch gefragt auf was man achten muss, weil so ein gerät schon ein unterschied zu einer schwalbe ist. ihr sagtet sie muss komplett sein. :(


    das rahmenkleid hat unten noch die originalfarbe, tank ist rostfrei, züge laufen, bremsen sind erneuert worden, komplette blechkleid ist beulen und rissfrei. rahmen hat keine sichtbaren beschädigungen und auch die hässlichste farbe ist der beste rostschutz ;) das sind die sachen auf die ich achten kann. oder auf was achtet man?


    genau ich weiss nicht auf was ich bei nem duokauf achten muss, aber nen 2 taktmotor ist nen 2 taktmotor, wo ist hier der unterschied zu einem schwalbenmotor, ausser der kupplung.


    die lackierung muss man immer rechnen denn 1 sind 90% der instandgesetztennicht originalral lackiert und 2. finde dann mal deine farbe die du willst unter den wenigen angeboten...


    das budget waren von anfang an 1000 eureo, 350 sollte es wie ihr es ausgedrückt habt für einen haufen schrott werden, hier kann ich noch die neuteile abziehen: Vergaser, Batterie, Voderreifen, Speichen, Kettensatz, Ersatzrad... etc. der motor findet ein neues zuhause bei ebay, denke auch hier sind 50 euro drinne....
    wenn ich alles überschlage bin ich bei ca 500 für eine "komplette".... original restaurierte liegen hier bei an die 2000.


    oder warum redest mir mein flitzer schlecht :cry:


    MOD: evtl move to smalltalk?


    gruß
    Franz