Der Versicherungsschutz entfällt bei Wegfall der ABE, egal ob das mit dem Unfall etwas zu tun hat oder nicht. Selbst wenn die Versicherung an den Gegner zahlt, holt sich anschließend alles zurück, was sie kriegen können. Wieso sollte die Versicherung sich beim Regress auf 5.000 oder 10.000 € beschränken? Das Versicherungen was verschenken wäre mir neu.
Falsch! Und Du hast was gelernt. Nachlesen kannst Du das hier: Der Regress der KFZ-Versicherung
Und übrigens: § 229 StGB: Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dann muss die Fahrlässigkeit aber auch nachgewiesen werden, die Hürden sind ziemlich hoch. Trotzdem kommt dann dazu, dass Dein Gegner natürlich noch den zivilrechtlichen Weg beschreiten kann.
Mehr schreib ich hier besser nicht dazu, nur die Empfehlung, sich an die STVZO zu halten und verantwortungsvoll zu handeln. Aus funktionsfähigen Blinkern einen "Munitionsfabrikunfall mit einer kriegsähnlich verherten Stadt" zu konstruieren, bleibt (mMn.) übertrieben. Schade um den Thread.