Hallo ins Nest!
Vorweg: Ich kenne den Passus bzgl. Tuning in den Nutzungsregeln. Ich verstehe den entsprechenden Punkt so, dass eine Leistungsteigerung im legalen Rahmen hier zumindest diskutabel sein sollte, weswegen ich diesen Faden erstelle.
Vor dem Hintergrund, dass die HU für Kleinkrafträder wohl kommen wird, erscheint mir die Zulassung einer Schwalbe als LKR zunehmend interessanter - wenn es denn umsetzbar ist. Ich fahre parallel noch einen Joghurtbecher aus der alten 80ccm-Klasse, die ich im Alltagsgebrauch recht praktisch finde und würde die 2er Schwalbe ebenfalls gern in diese Richtung bringen. Es geht weniger um eine deutliche Erhöhung Endgeschwindigkeit, als um eine Vergrößerung des Drehmoments im unteren Drehzahlband, um ein angenehmeres Geräuschverhalten bei einer Reisegeschwindigkeit von 55-60km/h zu erreichen.
Ich hab nun etwas quergelesen: Bei der S51 scheint das kein großes Problem zu sein, da es quasi baugleiche Modelle mit größerem Hubraum (also mit gesteigerter Leistung) gab. Somit hat der Ing. ein paar Anhaltspunkte. Bei der Schwalbe ist dem nicht so, und ich finde bisher nichts wirklich Handfestes außer dem Hoffen auf den richtigen TÜV-Prüfer - möglich soll es aber schon sein. Hängt das denn nur von Laune und Verwandtschaftsgrad des Prüfers ab oder kann man sowas technisch „sauber“ aufziehen?
Wie geht man das nun an?
Meine Gedanken dazu:
Ich denke der Knackpunkt wird das Fahrwerk mit den Bremsen sein. Ich lese öfters, dass Lagerungen für die Schwingen aus Polyamid wohl Pflicht sind.
Weiterhin halte ich, rein subjektiv, eine Reduzierung auf einen Sitzplatz (Reduzierung der Gesamtmasse) und eine Höchstgeschwindigkeit von rund 70km/h als Maximum, was ich dem werkseitigen Fahrwerk zutrauen würde. Wäre es möglich die Sitzplätze in einer Zulassung zu reduzieren, um den Rahmen und die Bremsen zumindest juristisch zu entlasten?
Muss die Steifigkeit des Rahmens, beispielsweise durch FEM-Simulationen für die auftretenden Lastzustände, oder auch die fahrdynamischen Randbedingungen des Fahrwerks beim Prüfer dargelegt werden?
Von Seiten des Motors dürfte es ja mit einem Hunraum zwischen 60 und 70ccm keine größeren Probleme mit der Zulassung geben, das ist mit zugelassenen S70 etc. vergleichbar.
Gibt es Kataloge über technische Erfordernisse, die für eine Zulassung gegeben sein müssen?
Wäre schön, wenn jemand diesbezüglich Erfahrungen hier teilen könnte.
Viele Grüße!